Auslaufende Besteuerung von vorportionierten Tabaksträngen als Feinschnitt (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1239)
der Abgeordneten Birgitt Bender, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Dr. Thea Dückert, Ulrike Höfken, Anja Hajduk, Bärbel Höhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Besteuerung von vorportionierten Tabaksträngen“ (Bundestagsdrucksache 16/1239) lässt viele Fragen unbeantwortet oder wirft neue auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Statistische Daten
Fragen15
Wie hat sich absolut und prozentual die Zahl der versteuerten Fertigzigaretten in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Wie hat sich absolut und prozentual das auf Fertigzigaretten entfallene Steueraufkommen in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Wie hat sich absolut und prozentual die Menge des versteuerten Feinschnitts in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Wie hat sich absolut und prozentual das auf Feinschnitt entfallene Steueraufkommen in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass das Bundesfinanzministerium in dem Finanzausschuss (Ausschussdrucksache 15(7)0247) für die Jahre 2003 und 2004 für den Feinschnitt Daten aufgeschlüsselt nach klassischem Feinschnitt und Feinschnittzigaretten zur Verfügung stellen konnte, diese Daten jedoch laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/1239 nicht aufgeschlüsselt werden können?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass das Bundesfinanzministerium in dem Finanzausschuss (Ausschussdrucksache 15(7)0247) für die Jahre 2003 und 2004 zur Verfügung gestellten Zahlen eine Umrechnung des Feinschnitts (sowohl klassischer als auch Feinschnittzigaretten) mit der Annahme 1 000 g = 1 000 Stück vorgenommen hat, in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/1239 jedoch die darstellt, dass für eine Umrechnung keine Annahme notwendig sei, da aufgrund der Stück- und Gewichtsangaben als Tabakgewicht ca. 0,633g ermittelt werden kann?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/1239 in der Antwort auf Frage 1 darstellt, dass statistisch nicht zwischen klassischem Feinschnitt und Feinschnittzigaretten unterschieden werde, das Finanzministerium jedoch in der Lage ist im Rahmen der Übergangsfrist eine Mengenbegrenzung anhand der für vorportionierten Feinschnitt bezogene Steuerzeichen vorzunehmen?
Wie hat sich absolut und prozentual die Zahl oder das Gewicht von als Feinschnitt besteuerten vorportionierten Tabaksträngen (Feinschnittzigaretten) in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Falls dem Bundesfinanzministerium, im Gegensatz zu den dem Finanzausschuss zur Verfügung gestellten Daten (Ausschussdrucksache 15(7)0247), keine inoffiziellen Daten zur Verfügung stellen, bitten wir um eine Schätzung.
Wie hat sich absolut und prozentual der Anteil von als Feinschnitt besteuerten vorportionierten Tabaksträngen am Tabaksteueraufkommen in den Quartalen der Jahre 2002 bis 2006 entwickelt?
Falls dem Bundesfinanzministerium, im Gegensatz zu den dem Finanzausschuss zur Verfügung gestellten Daten (Ausschussdrucksache 15(7)0247), auch keine inoffiziellen Daten zur Verfügung stellen, bitten wir um eine Schätzung.
Welche Steuermehreinahmen hätten in den Jahren 2002 bis 2006 erzielt werden können, wenn die vorportionierte Tabakstränge (Feinschnittzigaretten) vollständig (unter der Annahme das jedwede Ausweichreaktion ausgeschlossen wird) als Fertigzigaretten statt als Feinschnitt besteuert worden wären?
Welche Höhe hatte die, laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/1239, von der Bundesregierung im Rahmen der Übergangsfrist bis 31. März 2006 vorgenommene Mengenbegrenzung?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der versteuerten Rolls (in der Finanzausschussdrucksache 15(7)0247 als Zigarillos – zigarettenähnlich – bezeichnet) in den Jahren 2002 bis 2006?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das auf Rolls entfallene Steueraufkommen in den Jahren 2002 bis 2006?
Welche Steuermehreinahmen hätten in den Jahren 2002 bis 2006 erzielt werden können, wenn die geschätzten Umsatzzahlen der Rolls vollständig (unter der Annahme das jedwede Ausweichreaktion ausgeschlossen wird) als Fertigzigaretten statt als Zigarillos besteuert worden wären?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Steuersätze für Tabakprodukte generell zu vereinheitlichen, um auf diese Weise Umgehungsmöglichkeiten durch neue Tabakprodukte zu verhindern?