Stand der Insolvenzrechtsreform
der Abgeordneten Dr. de With, Dr. Schöfberger, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Emmerlich, Fischer (Osthofen), Gnädinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Lambinus, Schmidt (München), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. Ueberschär und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das über 100 Jahre alte Konkurs- und Vergleichsrecht ist den heutigen Anforderungen in der industriellen Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gewachsen.
Seit 1961 erlebt die Bundesrepublik Deutschland eine ständig steigende Zahl von Insolvenzen. Wurden 1961 noch 2 549 Konkursverfahren gemeldet, waren es 1981 schon 11 580; 1982 wird diese Zahl noch übertroffen werden. Auf der anderen Seite ist eine ständige Abnahme der gerichtlichen Vergleichsverfahren zu verzeichnen. Waren es 1960 noch 1 684, wurden 1981 nur noch 107 gezählt. Schon daraus ist ersichtlich, daß eine Reform unseres Insolvenzrechts dringend notwendig ist. Wird dann noch in Betracht gezogen, daß 1981 dabei ca. 288 000 Arbeitsplätze verlorengegangen sind, dies über 20 v. H. der 1981 gemeldeten Arbeitslosen ausmacht und dadurch für die Bundesanstalt für Arbeit Mehrbelastungen von etwa 3,2 Milliarden DM entstanden sind, wird deutlich, daß die Reform des Insolvenzrechts kein bloßes rechtliches Problem mehr ist, sondern als gewichtige gesellschaftliche Aufgabe angesehen werden muß.
Mit Recht hat deshalb bereits 1978 der damalige Bundesminister der Justiz, Hans-Jochen Vogel, eine Kommission zur Reform des gesamten Insolvenzrechts eingesetzt. Diese hat in begrüßenswert zügigen Verhandlungen inzwischen einen Großteil ihrer Arbeit geleistet.
Der 54. Deutsche Juristentag hat im Herbst dieses Jahres in Nürnberg die bisherigen Vorschläge dieser Kommission im wesentlichen gutgeheißen. Der frühere Bundesminister der Justiz, Jürgen Schmude, hatte vor, noch in diesem Jahr mit den Arbeiten an einer Gesetzesvorlage zu beginnen, um bis spätestens 1984 einen Entwurf zur Reform des Insolvenzrechts der Bundesregierung vorlegen zu können.
Die Reform hat das Ziel, die Liquidation insolventer, aber erhaltungsfähiger Unternehmen zu vermeiden, um den Verlust von Arbeitsplätzen einzudämmen. Es besteht aber auch die Hoffnung, daß der Massearmut oder gar Masselosigkeit von Konkursvermögen mit der Folge der Ablehnung des Konkurses mangels Masse dann besser wird begegnet werden können. Schwerpunkt der Reform soll die Einführung eines für unser Recht neuartigen Reorganisationsverfahrens sein, das in einer Reihe von anderen Ländern, z. B. in den USA, nicht ohne Erfolg praktiziert wird. Das Reorganisationsverfahren soll erhaltungsfähige Unternehmen durch schuldenbereinigende, organisatorische und personelle Maßnahmen in den Stand setzen, wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Eine Hauptrolle spielt dabei die Behandlung der sogenannten besitzlosen Mobiliarsicherheiten. Das heißt, es ist zu klären, welche Rolle der Sicherungsübereignung und dem verlängerten Eigentumsvorbehalt in Zukunft zukommen soll.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wird die Bundesregierung, wie ursprünglich vorgesehen, noch in diesem Jahr mit den Arbeiten an der Insolvenzrechtsreform beginnen, so daß mit der Vorlage eines Kabinettsentwurfs in etwa 1984 gerechnet werden kann?
2. Wird sich die Bundesregierung die Vorstellungen der Insolvenzrechtskommission und die Beschlüsse des 54. Deutschen Juristentages zur Frage des Reorganisationsverfahrens zu eigen machen?
3. Ist die Bundesregierung insbesondere bereit zu akzeptieren, daß bei Konkurseröffnung eine Vollstreckungssperre mit der Maßgabe verhängt wird, daß die Gläubiger von sogenannten besitzlosen Mobiliarsicherheiten gehindert werden, „ihre" Ware von der Konkursmasse wegzuholen, was bisher in vielen Fällen zur Masselosigkeit und damit zum Tod des Unternehmens und vieler Arbeitsplätze geführt hat?
4. Ist die Bundesregierung andererseits bereit, den besitzlosen Mobiliarsicherheitsgläubigern im Reorganisationsverfahren — sie tragen sehr wesentlich zur kurz- und mittelfristigen Kreditgewährung bei — zu ihren Gunsten einen Sonderstatus zu gewähren?
5. Ist die Bundesregierung letztlich bereit, den Betriebsrat wie vorgesehen am Reorganisationsverfahren im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer zu beteiligen?
6. In welchem Umfang wird die Bundesregierung die Vorstellungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum zukünftigen Insolvenzrecht berücksichtigen?
Fragen6
Wird die Bundesregierung, wie ursprünglich vorgesehen, noch in diesem Jahr mit den Arbeiten an der Insolvenzrechtsreform beginnen, so daß mit der Vorlage eines Kabinettsentwurfs in etwa 1984 gerechnet werden kann?
Wird sich die Bundesregierung die Vorstellungen der Insolvenzrechtskommission und die Beschlüsse des 54. Deutschen Juristentages zur Frage des Reorganisationsverfahrens zu eigen machen?
Ist die Bundesregierung insbesondere bereit zu akzeptieren, daß bei Konkurseröffnung eine Vollstreckungssperre mit der Maßgabe verhängt wird, daß die Gläubiger von sogenannten besitzlosen Mobiliarsicherheiten gehindert werden, „ihre" Ware von der Konkursmasse wegzuholen, was bisher in vielen Fällen zur Masselosigkeit und damit zum Tod des Unternehmens und vieler Arbeitsplätze geführt hat?
Ist die Bundesregierung andererseits bereit, den besitzlosen Mobiliarsicherheitsgläubigern im Reorganisationsverfahren — sie tragen sehr wesentlich zur kurz- und mittelfristigen Kreditgewährung bei — zu ihren Gunsten einen Sonderstatus zu gewähren?
Ist die Bundesregierung letztlich bereit, den Betriebsrat wie vorgesehen am Reorganisationsverfahren im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer zu beteiligen?
In welchem Umfang wird die Bundesregierung die Vorstellungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum zukünftigen Insolvenzrecht berücksichtigen?