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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zuordnung einer niedrigeren Besoldungsgruppe bei Abteilungsleitern der Bundesregierung im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl

Gerücht über Rückstufung eines Ministerialdirektors um eine Besoldungsstufe auf eigenen Wunsch zur Vermeidung einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach eventueller Wahlniederlage, Rechtsgrundlage

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.07.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1373301. 07. 2009

Zuordnung einer niedrigeren Besoldungsgruppe bei Abteilungsleitern der Bundesregierung im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahl

der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Es kursieren Gerüchte, dass – zumindest in einem Fall – Abteilungsleiter aus Bundesressorts im Vorfeld der Bundestagswahl auf ihren Wunsch in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuft worden sind. Vermutet wird, dass die betroffenen Beamten auf diesem Wege vermeiden wollen, nach einer eventuellen Wahlniederlage in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden, da diese Möglichkeit grundsätzlich nur bei Ministerialdirektoren (Besoldungsgruppe 9) besteht (vgl. § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes – BBG – i. V. m. Anlage 1 zum Bundesbesoldungsgesetz – BBesG). Zu überprüfen ist, ob diese Gerüchte zutreffen und wie diese Praxis gegebenenfalls zu beurteilen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

a) Trifft es zu, dass – kurz vor Ablauf dieser Legislatur – Beamte (Abteilungsleiter) der Bundesressorts auf ihren Wunsch aus der Besoldungsgruppe 9 in eine niedrigere Besoldungsgruppe gewechselt sind?

1

b) Bei wie vielen Beamten wurde so verfahren?

1

c) Welchen Ministerien gehören diese Beamten an?

2

Was ist die Rechtsgrundlage für diese Praxis?

3

Kann die Bundesregierung nachvollziehen, dass manche diese Praxis deshalb kritisch bewerten, weil damit einer neuen Bundesregierung die Möglichkeit entzogen wird, im Einklang mit den Regeln des BBG politisch exponierte Beamte aus der Bundesregierung zu entfernen?

4

Kann die Bundesregierung nachvollziehen, dass manche diese Praxis deshalb kritisch bewerten, weil damit Beamten – die in Nähe zum jeweiligen Minister oder zur Ministerin stehen – ein Beamtenstatus nach Wahl der Begünstigten (Maximierung von Vorteilen) zur Verfügung gestellt wird?

5

a) Trifft es zu, dass betroffene Beamte (jedenfalls nicht in allen Fällen) keine – oder zumindest keine größeren – Gehaltseinbußen durch den Wechsel in die niedrigere Besoldungsgruppe hingenommen hatten, weil ihnen Zulagen gewährt wurden?

5

b) Verstärkt das Gewähren von Zulagen gegebenenfalls die in Frage 4 angedeuteten Bedenken?

6

Teilt die jeweilige Ministerin oder der jeweilige Minister die Einschätzung zum wahrscheinlichen Ausgang der bevorstehenden Bundestagswahl, die dem Wunsch der betroffenen Beamten offenbar zu Grunde liegt?

Berlin, den 1. Juli 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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