Kredit- und Bürgschaftsprogramm in der Krise
der Abgeordneten Alexander Bonde, Anna Lührmann, Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Beschäftigten von Opel können nach dem Verhandlungskrimi der letzten Wochen nun erstmal aufatmen. Langfristig sind die Arbeitsplätze aber nur gesichert, wenn auch ein nachhaltiges unternehmerisches Konzept vorliegt. Ohne zukunftsfähige Konzepte, werden milliardenschwere Staatshilfen nicht nur zu einer gewaltigen finanziellen Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern fehlen für dringend notwendige Investitionen in ökologische Zukunftsfelder.
Die direkte Unterstützung von Unternehmen durch den Staat kann dann sinnvoll sein, wenn eine zukunftsorientierte Ausrichtung garantiert ist. Bei Automobilkonzernen heißt das zum Beispiel, dass sie ihre Produktpalette ökologisch ausrichten müssen, anstatt weiter CO2-Schleudern zu produzieren, die dem Klima schaden und auf dem Weltmarkt nicht mehr konkurrenzfähig sind.
Transparente Entscheidungen sind das Gebot der Stunde. Bisher gleicht der Bürgschaftsfonds zur Unternehmensrettung einer Black Box. Der Deutsche Bundestag muss dringend in die Entscheidungsprozesse bei der Vergabe von Staatskrediten und -bürgschaften einbezogen werden.
Wettbewerbsverzerrungen sind bei der bisherigen Konstruktion nicht auszuschließen. Nur durch Transparenz kann gewährleistet werden, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise effizient bekämpft wird. Undurchsichtige Hinterzimmerentscheidungen und leere Versprechungen dagegen zerstören das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Warum wurde die Brückenfinanzierung in Höhe von 300 Mio. Euro im Fall Opel von der KfW auf Geheiß der Bundesregierung an GM geleistet und nicht, wie in der Sitzung des Haushaltsausschusses am Pfingstsonntag mitgeteilt, durch Magna?
Wer haftet für diese Zahlung?
Wie wurde diese Zahlung besichert?
Wie werden diese Mittel mit anderen Leistungen des Wirtschaftsfonds verrechnet, bzw. durch die zukünftigen Eigentümer von Opel abbezahlt?
Welche Zinsen müssen für diese Mittel von GM, Opel oder einem etwaigen zukünftigen Eigentümer von Opel bezahlt werden?
Wie genau sieht das gesellschaftliche Konstrukt der Treuhandlösung um Opel aus (Es wird um eine grafische Darstellung der alten Strukturen, der neuen Treuhandstrukturen und der angestrebten Strukturen (New Opel) gebeten (Beteiligungsverhältnisse, Kapitalstrukturen, Abführungsvereinbarungen, Entscheidungskompetenzen))?
PwC (PricewaterhouseCoopers) kommt zu dem Ergebnis, dass die als Sicherheit für die staatlichen Hilfen dienenden Vermögenswerte von Opel 750 Mio. Euro betragen. Weshalb erscheint es der Bundesregierung wirtschaftlich, ohne verbindliche Zusage eines Investors Milliardenhilfen zu geben, ohne dass diese durch Vermögenswerte in entsprechender Höhe gesichert sind?
Wie unterscheiden sich die wirtschaftlichen und haushalterischen Szenarien einer Planinsolvenz von Opel gegenüber der jetzigen Treuhandlösung?
Verhandelt die Bundesregierung im Fall Opel weiterhin mit an einer Übernahme von Opel interessierten Unternehmen?
Wenn ja, mit welchen?
Bis wann gilt das bisher vorliegende Memorandum of Understanding mit Magna?
War bzw. ist die Frage der Betriebspensionen von Opel Gegenstand der Verhandlungen der Bundesregierung mit Magna?
Welchen Verhandlungsstand gibt es in dieser Frage?
Welche Änderungsmaßnahmen plant die Bundesregierung zur steuerlichen Behandlung von Firmenübernahmen im Rahmen einer Sanierung?
Sieht die Bundesregierung eine besondere Rolle von Banken, die unter dem Rettungsschirm stehen, bei der Kreditvergabe an Unternehmen, die am Bürgschaftsprogramm im Rahmen der Konjunkturpakete teilnehmen?
Nach welchen Bedingungen erfolgte und erfolgt die Entlohnung der Wirtschaftsprüfer bei Kredit- bzw. Bürgschaftsanfragen im Rahmen der Konjunkturpakete?
Warum wurden die Wirtschaftsprüferleistungen im Rahmen des Bürgschaftsprogramms der Bundesregierung nicht ausgeschrieben, sondern ohne Ausschreibung an PwC vergeben?
Welche weiteren Aufträge der Bundesregierung hat PwC in dieser Legislaturperiode bekommen?
Mit welchem Auftragsvolumen?
Waren dies Neu- oder Anschlussverträge?
In welchen Fällen gab es eine Ausschreibung, in welchen Fällen nicht?
Hat die Bundesregierung weitere Mandatarverträge mit PwC?
Hat die Bundesregierung ähnliche Mandatarverträge mit anderen Unternehmensberatungen/Beratungsgesellschaften, die Geschäftsbereiche der Bundesregierung an ein Unternehmen dauerhaft binden?
Plant die Bundesregierung zukünftig Ausschreibungen von Wirtschaftsprüfungsleistungen im Rahmen der Vergabe von Krediten und Bürgschaften der Konjunkturpakete des Bundes?
Wie genau soll die Beratung durch Wirtschaftsprüfer bei Unternehmensrettung in Zukunft vergeben werden, und wie soll die Entlohnung erfolgen?
Wer zahlte das Honorar für die Überprüfung der Bürgschafts- und Kreditanträge – die Bundesregierung oder die jeweiligen Antragssteller?
Hat PwC auch dann ein Honorar für seine Prüfungstätigkeit erhalten, wenn eine Bürgschaft oder ein Kredit nicht bewilligt worden ist?
Wie bewertet die Bundesregierung den Fall, dass PwC die Bundesregierung auch im Hinblick auf Bürgschaften für Firmen berät, die ebenfalls Kunden von PwC sind oder waren?
Gibt es weitere Fälle im Geschäftsbereich der Bundesregierung, bei denen externe Unternehmen von der Bundesregierung mit der Prüfung von Anträgen ihrer eigenen (ehemaligen) Kunden beauftragt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass PwC die Bundesregierung im Hinblick auf Risiken bei Bürgschaften für Firmen berät und die Entlohnung abhängig von der erfolgreichen Vergabe bzw. der Höhe der Bürgschaft ist?