Kostenpflichtige Nutzung des Originaltextservices einer Presseagentur durch die Bundespolizei und sparsame Verwendung öffentlicher Mittel
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Monika Lazar, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundespolizei nutzt offenbar den Originaltextservice (OTS) einer Presseagentur. Mittels dieses Services werden neben den von der Agentur selbst herausgegebenen und verantworteten Pressemeldungen, Meldungen Dritter gegen ein Entgelt über den Ticker dieser Agentur bundesweit verbreitet. Allein für das laufende Jahr haben wir über 200 OTS-Meldungen der Bundespolizei gezählt.
In der letzten vorliegenden Meldung vom 30. Juni 2009 heißt es beispielsweise: „Drei jugendliche Polen im Verdacht des Fahrraddiebstahls“ und zuvor am 29. Juni 2009 „Gestern Nachmittag nahmen Beamte der Bundespolizei insgesamt vier junge Graffitisprayer in Berlin Hohenschönhausen vorläufig fest.“
Eine Gesamtschau zeigt, dass die Bundespolizei über OTS über ihre tägliche Arbeit in den Bereichen Diebstahl, Graffiti, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen berichtet. Nur wenige dieser Berichte betreffen den Bereich der schweren oder organisierten Kriminalität.
Zu überprüfen ist, ob die Kosten dieser Kommunikationspolitik des Bundes sachgerecht verausgabt worden sind und ob ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an Meldungen über gewöhnliche Kriminalitätsfälle besteht, welches gegebenenfalls nicht auch kostengünstiger befriedigt werden könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
a) War der Bundesregierung die Praxis der Bundespolizei, den kostenpflichtigen OTS zu nutzen, bereits vor Eingang der vorliegenden Anfrage bekannt?
b) Falls nein, warum nicht?
c) Falls ja, hat sie – bzw. das verantwortliche Bundesressort – dieser Praxis ausdrücklich oder konkludent zugestimmt?
Seit wann nutzt die Bundespolizei den kostenpflichten OTS-Service?
Welche Kosten sind dem Bund seit Beginn der Nutzung entstanden, und wie viele Meldungen sind auf diese Weise insgesamt abgesetzt worden (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Wie viele der OTS-Meldungen haben zu (überregionaler) Berichterstattung geführt?
a) Welche sachlichen Gründe rechtfertigen es, dass die Bundespolizei zur Verbreitung ihrer Pressemeldungen einen kostenpflichtigen Service nutzt, wo ihr gleichzeitig auch andere Mittel der Informationspolitik zur Verfügung stehen?
b) Ist die Bundesregierung – nach Durchsicht der Pressemitteilungen – der Auffassung, dass bei allen – oder auch nur bei einer überwiegenen Zahl – dieser Meldungen ein bundesweites Interesse an der verbreiteten Information besteht, und worin ist dieses zu sehen?
c) Falls die Bundesregierung eine (bundesweites) Interesse bejaht, könnte das Ergebnis nicht auch durch eine normale (kostenlose) Pressemitteilung erreicht werden?
d) Falls die Bundesregierung ein (bundesweites) Interesse verneint, ist es aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt, Meldungen, die nicht von bundesweitem Interesse sind, kostenpflichtig zu verbreiten?
e) Kann die Bundesregierung die Einschätzung nachvollziehen, dass in vielen Fällen allenfalls eine normale – kostenfreie – Mitteilung des Sachverhaltes an die Lokalpresse eine naheliegendere, effizientere und kostengünstigere Form der Informationspolitik gewesen wäre?
a) Nutzen andere Bundesbehörden OTS, und wenn ja, in welchem Umfang (ggf. nach Behörden aufschlüsseln)?
b) Falls nein, gibt es Unterschiede zu diesen Behörden, die das andere Verfahren der Bundespolizei rechtfertigen könnten?
Ist die Bundesregierung bereit, der Bundespolizei die kostenpflichtige Nutzung des OTS zu untersagen?