Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Neubaus des Klinikums Aachen
der Abgeordneten Schmitz (Baesweiler), Wimmer (Mönchengladbach), Frau Dr. Wex, Dr. Waffenschmidt, Dr. Kraske, Dr. Möller, Schmidt (Wuppertal), Frau Karwatzki, Hasinger, Hauser (Bonn-Bad Godesberg), Vogt (Düren), Krey, Haase (Kassel), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Müller (Remscheid), Frau Pieser, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stavenhagen, Carstens (Emstek), Besch, Dr. Rose, Dr. Friedmann, Schröder (Lüneburg), Picard, Krampe, Dr. Riedl (München), Dr. Becker (Frankfurt), Glos, Mikat, von der Heydt Freiherr von Massenbach
Vorbemerkung
Beim Neubau des Klinikums Aachen sind Unstimmigkeiten aufgetreten, die der Bundesrechnungshof in einem Gutachten moniert hat und die sowohl Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens als auch der Beratungen eines Untersuchungsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Hält die Bundesregierung es für richtig, das Verfahren der Baukostenprüfung dahin gehend zu ändern, daß Kostenerstattungsforderungen der Länder nicht grundsätzlich, sondern nur unter Auflagen oder Überprüfungen entsprochen wird, um zukünftig dem Bund eine stärkere Kontroll- und Überprüfungsfunktion einzuräumen?
Wußte die Bundesregierung, daß die beim Klinikumneubau in Aachen möglicherweise eintretenden Verzögerungen die Mitfinanzierung der Herrichtung in den Altbauten des Klinikums durch den Bund nach sich ziehen würden, und weshalb hat sie, wenn dies zutrifft, sich bereit erklärt, diese Kosten in die Mitfinanzierung in Höhe von 50 v. H. der Gesamtkosten des Klinikumneubaus mit einzubeziehen?
Weshalb hat die Bundesregierung erst im 9. Rahmenplan mögliche Zahlungen an das Land Nordrhein-Westfalen unter Vorbehalt gestellt und nicht schon bei den in den vorhergehenden Rahmenplänen angemeldeten Kostensteigerungen?
Weshalb behauptet die Bundesregierung, die Dimensionierung des neuen Aachener Klinikums beruhe auf dem damaligen Stand der Krankenhausbedarfsplanung, obwohl das Vorhaben ohne Bedarfsdaten geplant worden war und sowohl damals und bis ins Jahr 1978 hinein der Wissenschaftsrat in seinen Medizinempfehlungen das Fehlen eines Krankenhausbedarfsplanes zugeben mußte?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, daß bei vorgelegten Bedarfsdaten ein beträchtliches Bettenüberangebot erkennbar gewesen wäre und wenn ja, weshalb hat sie dem Klinikumneubau in der bekannten Größenordnung zugestimmt?
In welcher Form, wann und mit welchem Ergebnis hat 'der Bund von der Möglichkeit des § 11 Abs. 2 HBFG Gebrauch gemacht, vom Lande Nordrhein-Westfalen eine umfassende Unterrichtung über den Stand, den Baufortschritt und die Entwicklung der Baukosten zu verlangen?
War die Bundesregierung zu irgend einem Zeitpunkt von der Landesregierung über die Absicht von der Gründung einer HFG unterrichtet worden, hat sie diese für eine geeignete Form der Abwicklung des Klinikumneubaus im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe angesehen und in welcher Form hat die Bundesregierung auf eine Zusammenarbeit mit der HFG Einfluß gehabt bzw. welche Schritte hat die HFG zu einer lückenlosen ununterbrochenen Zusammenarbeit mit der Bundesregierung unternommen?
Hielt die Bundesregierung auf Grund ihrer Kenntnisse über den Baufortschritt es für richtig, Gelder bereitzustellen, obwohl ihr bekannt war, daß in größerem Umfang ohne Baugenehmigung gebaut worden ist?
Haben der Bundesregierung über Planung, Kosten, Baufortschritte und Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Vorhabens die gleichen objektiv unwahren Darstellungen der Landesregierung zur Beurteilung der oben genannten Fragenkomplexe vorgelegen wie den beteiligten Landesdienststellen, und hat die Bundesregierung deshalb mit der Herausgabe der Mittel nicht gezögert, oder haben der Bundesregierung die Unterrichtungen des Landes in der Art vorgelegen, daß Bendenken hätten auftreten müssen?
Wie oft hat sich die Bundesregierung selbst über die Abwicklung des Projekts — auch an Ort und Stelle — informiert, und in welcher Form und wie oft sind die Unterrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen auf ihre Richtigkeit hin geprüft worden?
Welche Ersatzansprüche wird die Bundesregierung auf Grund des Berichtes des Bundesrechnungshofes, der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und des Untersuchungsausschusses des Landtages von Nordrhein-Westfalen jeweils nach Vorlage der Berichte bzw. nach Abschluß eventueller gerichtlicher Verfahren an das Land Nordrhein-Westfalen, die Neue Heimat Städtebau, die HFG und andere am Klinikumneubau Beteiligte, soweit ihnen Verschulden nachgewiesen wird, stellen?
Hat die Bundesregierung schon berechnet, welche vermeidbaren Kosten ihr entstanden sind, und wird sie diese und die zukünftig noch entstehenden Kosten bei der endgültigen Abrechnung des Projektes vor Auszahlung der letztlich fälligen Summen einbehalten?