Auswirkungen gesetzgeberischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
der Abgeordneten Wehner und Mischnick und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Durch Beschluß vom 16. Februar 1978 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1979 einen Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 14. April 1978 (BGBl. I S. 497) vorzulegen.
In demselben Zusammenhang sind die Erfahrungen mit anderen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus von Interesse.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Erfahrungen besitzt die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz — sog. Kontaktsperregesetz — vom 30. September 1977 (BGBl. I S. 1877) unter Berücksichtigung auch der hierzu ergangenen Rechtsprechung?
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit der Anwendung der §§ 88 a, 130 a StGB vor?
Wie beurteilt sie die Bestimmungen im Licht dieser Erfahrungen?