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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Risiko der Psychochirurgie (G-SIG: 00001960)

Durchführung von Gehirnoperationen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bei Menschen mit abweichendem Sexualverhalten, Folgerungen aus dem Bericht der Kommission "Stereotaktische Operationen bei abweichendem Sexualverhalten", Empfehlungen aus den USA über die Anwendung der Psychochirurgie, Behandlungsformen neben der Psychochirurgie, die zu schweren Eingriffen in die Persönlichkeit führen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit

Datum

20.02.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/252730.01.79

Risiko der Psychochirurgie

der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen

Vorbemerkung

Auf Grund von Untersuchungen in den USA kann die Psychochirurgie zur erfolgreichen Behandlung psychischen Leidens dienen, andererseits jedoch auch zu Mißbrauch führen. Das gleiche Risiko sieht auch die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, die gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen für Gehirnoperationen fordert.

Im Zusammenhang mit der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Trifft es zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland verhältnismäßig mehr Gehirnoperationen als in anderen Ländern — besonders bei Menschen mit abweichendem Sexualverhalten — durchgeführt werden?

2

Welche Folgerungen werden aus dem Bericht der Kommission „Stereotaktische Operationen bei abweichendem Sexualverhalten" des Bundesgesundheitsamtes gezogen?

3

Wie werden Empfehlungen aus den USA beurteilt, wonach

a) Psychochirurgie nur an fachlich kompetent besetzten Institutionen durchgeführt werden soll, die über ein nicht nur aus Medizinern zusammengesetztes unabhängiges Aufsichtsgremium verfügen und sicherstellen können, daß nur operiert wird, wenn das als sinnvoll und notwendig erachtet wurde und der Patient aufgeklärt seine Zustimmung gegeben hat,

b) an Kindern, Inhaftierten und Klinikinsassen psychochirurgische Eingriffe nur mit gerichtlicher Zustimmung vorgenommen werden dürfen und

c) sämtliche psychochirurgischen Operationen und deren Zwecke in einer zentralen Registratur des zuständigen Ministeriums zu erfassen sind?

4

Gibt es außer der Psychochirurgie noch andere Behandlungsformen, die zu nicht oder schwer korrigierbaren Eingriffen in die Persönlichkeit des Patienten führen können?

Bonn, den 30. Januar 1979

Dürr Dr. Ahrens Dr. Bardens Dr. Dübber Egert Frau Eilers (Bielefeld) Jaunich Kuhlwein Dr. Müller-Emmert Pensky Dr. Schmitt-Vockenhausen Seefeld Sieglerschmidt Tönjes Ueberhorst Walther Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Aigner Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Dr. Hammans Dr. Hubrig Dr. Hupka Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Klein (Göttingen) Lücker Frau Dr. Neumeister Niegel Picard Dr. Riesenhuber Schröder (Lüneburg) Spitzmüller Schmidt (Kempten) Dr. Vohrer Dr. Gruhl

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