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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Investitionen der Länder und Kommunen im Konjunkturpaket II

<span>Überblick und regelmäßige Sachstandsinformation der Bundesregierung zu Planungen und Mittelabfluss für investive Maßnahmen der Bundesländer und Kommunen, Datenüberprüfung und Evaluierung der Wirksamkeit</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

28.08.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1388812. 08. 2009

Investitionen der Länder und Kommunen im Konjunkturpaket II

der Abgeordneten Alexander Bonde, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Birgitt Bender, Markus Kurth, Anna Lührmann, Omid Nouripour, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Konjunkturpaket II, offiziell „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes“ wurde am 2. März 2009 beschlossen. Der Kernbestandteil des Pakets ist der „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF). Über diesen Sonderfonds und Schattenhaushalt finanziert der Bund bis Ende 2011 konjunkturelle Impulse in Höhe von 20,4 Mrd. Euro. Von diesen 20,4 Mrd. Euro fließen 10 Mrd. Euro als Finanzhilfen des Bundes für Zukunftsinvestitionen der Länder und Kommunen. Die damit finanzierten Maßnahmen sollen schnell und zielgerichtet einen konjunkturellen Impuls setzen.

Die Finanzhilfen des Bundes werden nach Maßgabe des Artikels 104b des Grundgesetzes (GG) (Finanzhilfen) für Bildungsinfrastruktur (65 Prozent) und allgemeine Infrastruktur (35 Prozent) gewährt. Von diesen Gesamtausgaben sollen mindestens 70 Prozent in die Kommunen fließen. Da die Länder noch ein zusätzliches Viertel zu diesem Plafonds von 10 Mrd. Euro beisteuern, stehen also in der Summe gesamtstaatlich 13,33 Mrd. Euro zur Verfügung.

Konkret finanziert werden sollen beispielsweise Schulinfrastruktur, Hochschulen, kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen, Krankenhäuser, Städtebaumaßnahmen, ländliche Infrastruktur, Lärmschutzmaßnahmen oder Informationstechnologie. Die Entscheidung entlang der in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegten Maßstäbe obliegt alleinig den Ländern. Der Bund hat kein Mitspracherecht. Die Projekte müssen „zusätzlich“ sein, d. h. es darf keine Mittelsubstitution kommunaler Mittel durch die Mittel des ITF stattfinden.

Die gesamte Konstruktion des ITF erschwert nicht nur die Überprüfung und Evaluierung, sondern ist aufgrund des nicht vorhandenen Zugriffs bzw. der kaum vorhandenen Informationsrechte des Bundes als Geldgeber völlig intransparent. So formuliert die Bundesregierung in ihrem Bericht zum Sachstand ITF vom 25. Juni 2009, dass eine belastbare Darstellung im Prinzip gar nicht möglich ist. Hier heißt es unter anderem: „Für eine sachgerechte Einordnung der Aussagekraft der Berichte ist zu berücksichtigen, dass (…) den Ländern keine konkreten Vorgaben hinsichtlich Struktur und Inhalt der Berichte (gemacht werden), so dass sich die Berichte sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erheblich unterscheiden. Insbesondere fallen die Angaben zu den Investitionsvorhaben sehr unterschiedlich aus.“ Und weiter heißt es: „Soweit die Länder ihren Kommunen die Fördermittel über den Weg pauschaler Mittelbewilligungen zur Verfügung stellen, lassen sich aus den Berichten keine Informationen zur Aufteilung der Fördermittel innerhalb der beiden Förderschwerpunkte ermitteln.“

Im Klartext wandern die 13,33 Mrd. Euro Investitionsmittel in eine Blackbox. Handlungsleitend ist die Hoffnung, dass alles schon irgendwie und irgendwo vernünftig und sachgerecht verwandt wird.

Durch die Verzahnung der Fördermittel mit einzelnen Länderprogrammen unter anderem in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wird die Evaluation noch einmal weiter verkompliziert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welchen genauen Überblick hat die Bundesregierung zum Planungsstand investiver Maßnahmen der Bundesländer und deren Kommunen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern mitsamt deren jeweiligen Kenntnissen über die sie betreffenden kommunalen Maßnahmen)?

2

In welchem zeitlichen Rhythmus erlangt die Bundesregierung Informationen zum Sachstand der Planungen nach Frage 1 (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern mitsamt deren jeweiligen Kenntnissen über die sie betreffenden kommunalen Maßnahmen)?

3

Wie gewährleistet die Bundesregierung die Überprüfung der an sie übermittelten Daten und Sachstände nach Frage 2 (besonders die Richtigkeit und Rechtskonformität mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ITF und dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder)?

4

Wie evaluiert die Bundesregierung die angestrebte konjunkturelle Wirksamkeit der gemeldeten geplanten Maßnahmen?

5

Welchen genauen Überblick hat die Bundesregierung zum Mittelabfluss für investive Maßnahmen der Bundesländer und deren Kommunen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern mitsamt deren jeweiligen Kenntnissen über die sie betreffenden kommunalen Maßnahmen)?

6

In welchem zeitlichen Rhythmus erlangt die Bundesregierung Informationen zum Mittelabfluss nach Frage 5 (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern mitsamt deren jeweiligen Kenntnissen über die sie betreffenden kommunalen Maßnahmen)?

7

Wie gewährleistet die Bundesregierung die Überprüfung der an sie übermittelten Daten und Sachstände nach Frage 6 (besonders die Richtigkeit und Rechtskonformität mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ITF und dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder)?

8

Wie evaluiert die Bundesregierung die angestrebte konjunkturelle Wirksamkeit der gemeldeten finanzierten Maßnahmen?

Berlin, den 12. August 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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