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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit der Großkanzlei Linklaters

<span>Erstellung des Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes durch Linklaters: federführendes Ministerium, fehlende eigene Kompetenz des BMWi, Vergleich mit Regierungsentwurf, Ausschreibung und Inhalt des Auftrags, Gewährleistung politisch gewollter Inhalte, Ausschluss von Interessenkonflikten mit Mandanten aus der Privatwirtschaft</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

04.09.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1389914. 08. 2009

Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit der Großkanzlei Linklaters

der Abgeordneten Alexander Bonde, Kerstin Andreae, Christine Scheel, Dr. Thea Dückert, Markus Kurth, Omid Nouripour, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Entwurf für das Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes durch die Großkanzlei Linklaters schreiben lassen. Damit unterwirft sich das BMWi dem direkten Einfluss ausgerechnet einer Kanzlei, welche die von diesem Gesetz betroffenen Unternehmen beraten hat und in Zukunft beraten wird.

Interessenskonflikte sind so nicht auszuschließen. Dass sich ein großes Ministerium wie das BMWi nicht in der Lage sieht, einen solchen grundlegenden Gesetzentwurf aus eigener Kompetenz heraus zu erarbeiten, ist nicht vertretbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welches Ministerium innerhalb der Bundesregierung hat die Federführung für die Erstellung eines Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes?

2

Welche Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gab und gibt es zum Gesetzentwurf zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes?

3

Aus welchem Grund sieht sich das BMWi nicht in der Lage, den Entwurf des Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes aus eigener Feder zu schreiben?

4

Inwieweit wurde der Entwurf von Linklaters durch den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes übernommen (synoptische Darstellung beider Entwürfe)?

5

Wurde der Auftrag an Linklaters ausgeschrieben, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche Dienstleistungen umfasst der geschlossene Vertrag mit Linklaters?

7

Welche Höhe und Art der Entlohnung wurde mit Linklaters vereinbart?

8

Wie gewährleistet das BMWi, dass der Entwurf des Gesetzes zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes von Linklaters den politisch gewollten Rechtsbefehlen entspricht, da die gesamte Ausführung des Entwurfs durch Linklaters erfolgt ist?

9

Welche konkreten Vorgaben für die Inhalte des Gesetzes wurden bei Auftragsvergabe an Linklaters durch das BMWi gemacht?

10

Wie gewährleistet das BMWi, dass Linklaters keinerlei Interessenkonflikten mit bestehenden oder zukünftigen Mandanten aus der Privatwirtschaft unterliegt, welche dem Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes unterworfen sind?

Berlin, den 14. August 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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