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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zukunft der gesetzlichen Altfallregelung

<span>Verlängerung der Frist der gesetzlichen Altfallregelung vor dem Hintergrund einer Umfrage des Bundesminsterium des Innern bei den Bundesländern zur Zahl erteilter und auf Probe erteilter Aufenthaltserlaubnisse bzw. noch nicht beschiedener Anträge, Ablehnungen sowie verschärfter Maßstäbe für die Gewährung sozialer Transferleistungen, Zahl der Geduldeten und deren Einbeziehung in eine Bleiberechtsregelung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

08.09.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1391720. 08. 2009

Zukunft der gesetzlichen Altfallregelung

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag geforderte Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung (Bundestagsdrucksache 16/12434) war im Juni 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD abgelehnt worden. Damit wurde auch die ebenfalls in dem Antrag enthaltene Forderung abgelehnt, nach der eine großzügigere Lebensunterhaltssicherung beim Übergang der Aufenthaltserlaubnis auf Probe zur normalen Aufenthaltserlaubnis durch Verwaltungsvorschriften geschaffen werden sollte.

Als einen ersten Schritt bewertet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb die in dem Entwurf zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz enthaltene Formulierung, wonach in den Verlängerungsfällen gemäß § 104a Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) der Lebensunterhalt auch als eigenständig durch Erwerbstätigkeit gesichert gilt, wenn im gesamten Zeitraum trotz zusätzlichen Bezugs öffentlicher Mittel jedenfalls das Einkommen aus Erwerbstätigkeit insgesamt überwog (vgl. Bundesratsdrucksache 669/09 Ziff.104a.5.3).

In dem Berichterstattergespräch zu dem o. g. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN teilte das Bundesministerium des Innern (BMI) am 13. Mai 2009 u. a. mit, dass die Bundesregierung bei den Bundesländern abfragen würde, inwiefern Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG (auf Probe) erhalten haben, soziale Transferleistungen beziehen. Mitte Juli 2009 sollten die Antworten der Bundesländer hierzu vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Personen haben bis zum 30. Juni 2009 nach Angaben der Bundesländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG beantragt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

2

Wie viele Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a oder § 104b AufenthG wurden bis zum 30. Juni 2009 noch nicht beschieden (bitte nach Bundesländern differenzieren), und welche Erkenntnisse über die Gründe hat die Bundesregierung hierfür?

3

Sofern die Länder zu diesen Gründen bisher keine Angaben gemacht haben (s. Bundestagsdrucksache 16/13163), ist die Bundesregierung mit dem Ziel an die Länder herangetreten, die Datenbasis dahingehend zu verbessern, dass die Gründe für sämtliche noch nicht beschiedenen Anträge aufgeführt werden, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie vielen Personen wurden bis zum 30. Juni 2009 Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a oder § 104b AufenthG erteilt (bitte nach Bundesländern differenzieren), und wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG (auf Probe) erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

5

Welche Angaben zu den Gründen der Ablehnung eines Antrags nach den verschiedenen Absätzen des § 104a oder § 104b AufenthG kann die Bundesregierung machen?

6

Sofern die Länder zu diesen Gründen bisher keine Angaben gemacht haben (s. Bundestagsdrucksache 16/13163), ist die Bundesregierung mit dem Ziel an die Länder herangetreten, die Datenbasis dahingehend zu verbessern, dass die Ablehnungsgründe aufgeführt werden, und wenn nein, warum nicht?

7

Hat das BMI eine Umfrage bei den Bundesländern dahingehend durchgeführt, wie viele Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG (auf Probe) erhalten haben, soziale Transferleistungen beziehen?

8

Haben die Bundesländer – wie vom BMI beabsichtigt – bis Mitte Juli 2009 ihre Antworten dem BMI zugeleitet?

9

Wurde der Umfrage der im Jahr 2008 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (1 C 32.07) verschärfte Maßstab zur Prüfung der Lebensunterhaltssicherung zugrunde gelegt, wonach der Lebensunterhalt nur dann als gesichert gilt, wenn statt des reinen Nettoeinkommens das gemäß des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) anrechenbare Einkommen so hoch ist, dass kein ergänzender SGB- II-Anspruch mehr besteht?

10

Welche Ergebnisse hat diese Länderumfrage ergeben (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

11

Wie viele der „auf Probe“ erteilten Aufenthaltserlaubnisse werden – nach den Ergebnissen der Länderumfrage – zum Jahreswechsel 2009/2010 damit vermutlich nicht verlängert werden, weil die geforderte überwiegend eigenständige Lebensunterhaltssicherung vermutlich nicht nachgewiesen wird (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

12

Warum hat das BMI diese Länderumfrage erst im Mai 2009 gestartet – angesichts dessen, dass eine frühzeitige Umfrage über diese von Beginn an absehbare Problemstellung eine Verlängerung der Frist der gesetzlichen Altfallregelung noch in der laufenden Wahlperiode zweifelsohne erheblich befördert hätte?

13

Hält die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, im Licht der Ergebnisse dieser Länderumfrage eine Verlängerung der Frist der gesetzlichen Altfallregelung für sinnvoll – angesichts dessen, dass sie in der Abschlusserklärung der Bundeskonferenz für Integrations- und Ausländerbeauftragte Anfang Mai 2009 versprochen hatte, sich für eine solche Verlängerung einzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

14

Wie viele Personen lebten am 30. Juni 2009 seit mindestens acht Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet, die aber die nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erforderliche Aufenthaltsdauer von acht Jahren zum 1. Juli 2007 noch nicht erreicht hatten (bitte nach Duldung, Gestattung und Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen aufschlüsseln)?

15

Hält die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, es für angezeigt, auch diese Personen in eine Bleiberechtsregelung mit einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht?

16

Wie viele Personen lebten am 30. Juni 2009 – zusammen mit einem oder mehreren minderjährigen ledigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft – seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet, die aber die nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erforderliche Aufenthaltsdauer von sechs Jahren zum 1. Juli 2007 noch nicht erreicht hatten (bitte nach Duldung, Gestattung und Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen aufschlüsseln)?

17

Hält die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, es für angezeigt, auch diese Personen, in eine Bleiberechtsregelung mit einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 20. August 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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