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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Neue Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe)

Einschätzung der Gefährlichkeit der sogenannten Schweinegrippe, Umfang der Impfaktionen, Bevorratung mit Impfstoff, Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen, eventuelle Impfpflicht für bestimmte Personengruppen, umstrittene Zusammensetzung der Impfstoffe (Adjuvanzen, Quecksilber), Erkenntnisse über den neuen H1N1-Impfstoff

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

11.09.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1393825. 08. 2009

Neue Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe)

der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Jahren wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Möglichkeit einer weltweiten Grippeausbreitung auf der sechs Stufen umfassenden Skala mit drei (Neues Virus mit Erkrankungsfällen beim Menschen: Keine oder nur sehr wenige Übertragungsfälle vom Menschen zum Menschen) bewertet. Seit Ende April 2009 hat die WHO aufgrund des Auftretens der so genannten Neuen Grippe (auch Schweine-/Mexiko- oder Amerikagrippe) sukzessive die Einstufung erhöht. Seit 11. Juni 2009 gilt die höchste Stufe sechs (Neues Virus mit Erkrankungsfällen beim Menschen: Wirkungsvolle und fortwährende Übertragung vom Menschen zum Menschen). Daraufhin hat die WHO die Staaten zu mit dieser Warnstufe verbundenen vorbeugenden Maßnahmen aufgerufen.

Die WHO stuft die Pandemie bislang als moderat ein. Die Symptome der „Neuen Grippe“ sind ähnlich wie bei saisonaler Influenza, und gehen vor allem mit Fieber, Atemwegsbeschwerden und Gliederschmerzen einher.

In der Europäischen Union wurden seit dem Beginn der „Neuen Grippe“ etwa 41 000 Infektionen gemeldet. In der Europäischen Union sind bislang etwa 60 Todesfälle registriert worden, die meisten davon in Großbritannien. Aus Deutschland sind keine Todesfälle bekannt, es wird von einigen schweren Verläufen berichtet.

Mit Stand 19. August 2008 waren dem Robert Koch-Institut (RKI) 13 180 Fälle der „Neuen Grippe“ (Influenza H1N1/2009) übermittelt worden. Darunter 3 023 Fälle bei denen die Ansteckung in Deutschland erfolgte.

Es herrscht in der Bevölkerung ein großer Bedarf an validen Informationen, um sich zum einen ein realistisches Bild sowohl von der „Neuen Grippe“ als auch einer Impfung zu machen. Der Impfstoff gegen die „Neue Grippe“ wird auf der Basis von Musterzulassungen entwickelt. Der dort enthaltene Virusstamm wird durch den Pandemie-Virusstamm ausgetauscht. Der neue Impfstoff benötigt dann keine Zulassung, sondern ausschließlich eine Genehmigung zur Stammanpassung. Aktuell werden kritische Fragen zu den in Deutschland von den Bundesländern bestellten Impfstoffen gestellt (z. B. Der neue Kampf gegen die Impfkritiker, Alexander S. Kekulé, DER TAGESSPIEGEL vom 19. August 2009) bzw. von den Berufsverbänden der Kinder- und Jugendärzte sowie der Internisten darauf aufmerksam gemacht, dass der Impfstoff bisher nicht an Risikopatientinnen und -patienten mit chronischen Erkrankungen oder Schwangeren getestet sei (Schweinegrippe-Impfung: Ärzte warnen vor Risiken, Ärzte Zeitung online, 20. August 2009).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Ausrufung der Warnstufe sechs durch die WHO nicht erfolgt wäre, wenn die laut Berichten bis Mai 2009 bestehende WHO-Definition einer Pandemie, die das Kriterium „Gefährlichkeit der Erkrankung“ beinhaltete, beibehalten worden wäre?

2

Wie unterscheidet sich das Mutationsrisiko des Virus der „Neuen Grippe“ von dem der saisonalen Grippe, und auf welcher Basis werden Vermutungen über zukünftige schwerere Krankheitsausbrüche getroffen?

3

Wie viele Personen (absolut und prozentual) lassen sich, aufgeschlüsselt nach Risikogruppen, gegen die saisonale Grippe in Deutschland impfen?

4

Mit wie vielen Personen, die sich gegen die „Neue Grippe“ impfen lassen wollen, rechnet die Bundesregierung, und welche Personengruppen sollten dabei besondere Berücksichtigung finden?

5

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zwischenlagerung/ Bevorratung der bestellten Impfstoffe durch die Länder geplant? Was passiert ihrer Kenntnis nach mit erworbenen Impfstoffen, falls die Nachfrage aus der Bevölkerung nicht so hoch ist wie erwartet?

6

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Impfung einer großen Personenanzahl, Krankenversicherungen nicht dazu zwingt, allein aus diesem Grund Zusatzbeiträge zu erheben?

7

Hat die Bundesregierung inzwischen mit den Bundesländern eine Regelung zur (teilweisen) Kostenübernahme erzielen können? Falls ja, wie sieht diese aus?

8

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die (individuellen und bevölkerungsbezogenen) Vor- und Nachteile einer Impfung gegen die „Neue Grippe“ aufgeklärt werden, so dass sie eine individuelle Entscheidung für oder gegen eine Impfung treffen können?

9

Welche Kriterien (z. B. Ausbreitung und die Schwere der Erkrankungen der mit Schweinegrippe Infizierten) müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit die Bundesländer zu Impfungen einladen bzw. auffordern?

10

Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber Forderungen nach einer Impfpflicht für bestimmte Personengruppen, z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen, mit der das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ausgehebelt würde?

11

Welche Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt über die Wirksamkeit der Pandemieimpfstoffe möglich, und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit trotz Impfung an der „Neuen Grippe“ zu erkranken, weil sich beispielsweise der Virus verändert?

12

Welche Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt über die Nebenwirkungen der Pandemieimpfstoffe möglich, bzw. wann liegen entsprechende Ergebnisse vor?

13

Wie sind die Nebenwirkungen des Pandemieimpfstoffs Pandemrix (durch die dort beigemischte Adjuvanz AS03) im Vergleich zu den saisonalen Grippeimpfstoffen, für die langjährige Erfahrungen vorliegen, zu bewerten?

14

Warum wurde in Deutschland anders als z. B. in den USA (wo die oberste Gesundheitsbehörde es für unwahrscheinlich hält, dass der Impfstoff einen Verstärker benötigt) die Entscheidung für adjuvanzierte Vakzine getroffen?

15

Warum ist in Deutschland nicht vorgesehen zumindest für besondere Risikogruppen, wie z. B. Schwangere, Impfstoffe ohne Adjuvanz, zu beziehen (Impfstoff Celvapan)?

16

Welche Studien liegen für die Sicherheit von adjuvanzierten Impfstoffen (insb. für die verwendeten Adjuvanzen MF59 und AS03) vor, und für welche Personengruppen sind damit Aussagen möglich bzw. nicht möglich?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass der von Deutschland bestellte Schweinegrippe-Impfstoff eine umstrittene Quecksilberverbindung (Thiomersal) enthält? Wie verträgt sich dies mit der Empfehlung, z. B. der WHO, als Vorsichtsmaßnahme für Schwangere und Kinder auf quecksilberfreie Impfstoffe zurückzugreifen?

18

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um bisher unbekannte Nebenwirkungen der Impfstoffbestandteile (die bei einer großen Zahl an Anwendungen zu erwarten sind) zu erfassen, zeitnah auszuwerten und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Risiken und Nebenwirkungen eines von der Firma Novartis entwickelten Musterimpfstoffes auf Grundlage von Zellkulturprozessen, insbesondere hinsichtlich möglicher Krebsgefahren für geimpfte Personen?

20

Hält die Bundesregierung es für möglich, dass dieser H1N1-Impfstoff in den kommenden Monaten in einem beschleunigten Verfahren auf nationaler Ebene von Paul-Ehrlich-Institut zugelassen wird, und wenn ja, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage?

Berlin, den 25. August 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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