Laufzeitübertragung von Atomkraftwerken
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Atomgesetz wurde der vertraglich zwischen Atomkraftwerksbetreibern und Bundesregierung vereinbarte Ausstieg aus der Kernenergie gesetzlich festgeschrieben. Jedem AKW wurde eine Reststrommenge zugewiesen, nach deren Ablauf eine Stilllegung der Anlage erfolgt. Aus zwei Gründen wurde ein Mechanismus zur Strommengenübertragung zwischen verschiedenen AKWs als Option in das Atomgesetz aufgenommen. Zum einen soll damit den Atomkraftwerksbetreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Kraftwerksbetrieb insgesamt wirtschaftlich zu optimieren. Nicht weniger wichtig ist die Frage der allgemeinen Sicherheit. Mit dem Instrument der Strommengenübertragung können alte unsichere Reaktoren früher vom Netz genommen werden, ohne dass für den Kraftwerksbetreiber insgesamt ein wirtschaftlicher Verlust entsteht. Bei einer Übertragung von Reststrommengen eines alten Kraftwerkes auf ein moderneres kann beides zutreffen. Daher ist eine solche Übertragung auch ohne weitere behördliche Genehmigungen möglich. Der umgekehrte Fall – eine Übertragung von Strommengen neuerer AKW auf ältere – bringt in der Regel Sicherheitsnachteile und soll daher nur einen Ausnahmefall darstellen.
Mit dem Antrag auf Übertragung von Strommengen auf Biblis A hat RWE den Atomkonsens nun auf eine harte Probe gestellt. „Biblis ist das älteste in Betrieb befindliche Atomkraftwerk in Deutschland. Der 1974 in Betrieb genommene Block A des Atomkraftwerks Biblis ist einer der drei ältesten Reaktoren der Republik und weist erhebliche technische Defizite auf.“1 In der Vergangenheit kam es in diesem AKW zu schwerwiegenden Störfällen: Am 16.-17. Dezember 1987 entging das AKW Biblis-A nur knapp einer Katastrophe. Ein Ventilversagen wurde trotz einer leuchtenden Warnlampe über 16 Stunden lang nicht bemerkt. Statt den Reaktor sofort herunterzufahren, versuchte die Betriebsmannschaft mit einem Trick, das Ventil zu schließen. Ein Kontrollventil, dass den Primärkreislauf von einer Messleitung trennt, die für den hohen Druck nicht ausgelegt ist, wurde absichtlich geöffnet, um das defekte Ventil „durchzuspülen“. Dies misslang. In der Folge strömten 107 Liter radioaktives Kühlwasser aus, gelangten über die Messleitung in den Ringraum außerhalb des Sicherheitsbehälters und von dort in die Atmosphäre. Nur durch Glück gelang es, das Kontrollventil gegen den hohen Druck wieder zu schließen. Wäre das nicht gelungen, hätte die Messleitung wegen des hohen Druckes platzen können, und ein Verlust großer Mengen Kühlmittel wäre unvermeidlich gewesen. Ein solcher Kühlmittelverlust kann zu einer Kernschmelze und damit zum Super-GAU
1 Auszug „Anlagensicherheit und Störfallvorsorge“ aus der Umweltliteraturdatenbank ULIDAT und der Umweltforschungsdatenbank UFORDAT des Umweltbundesamtes. (http://www.umweltbundesamt.de/anlagen/Storfallgesamt-Ulidat.pdf).
führen. Gelangt das Kühlmittel, wie in diesem Fall, aus dem Sicherheitsbehälters hinaus, können auch Notkühlsysteme nur noch begrenzt eingreifen, da diesen das Kühlmittel verloren geht. Der Unfall führte letztendlich zu einer Untersuchung durch den TÜV. In der Folge „hatte der damalige hessische Umweltminister Weimar (CDU) 1991 der Betreiberfirma RWE ein umfassendes Nachrüstungspaket verordnet, um die Anlage technisch zu verbessern. Dabei ging es unter anderem um Vorsorge gegen Erdbebenschäden, neue Absperrventile und besseren Brandschutz in der Schaltzentrale.“1 Bis heute sind nicht alle Auflagen umgesetzt. Immer wieder führten neue Störungen zu Abschaltungen. Erst kürzlich wurde festgestellt, dass die Dübel zur Befestigung der Rohleitungen nicht den Sicherheitsbedürfnissen des Kraftwerkes entsprechen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Rechtsauffassung der Bundesregierung einen Antrag auf Reststrommengenübertragung eines neueren AKW auf ein älteres Atomkraftwerke wie Biblis A eigenmächtig ablehnen oder muss eine solche Ablehnung nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundeskanzleramt erfolgen?
Gibt es Fristen für eine solche Entscheidung?
Bis wann wird eine Entscheidung zur Strommengenübertragung auf Biblis A erfolgen?
Welchen Status haben Bearbeitungsfristen durch den Antragsteller?
Ist eine Übertragung der verbliebenen Strommengen des Meilers Mülheim- Kärlich auf Biblis A im Atomgesetz vorgesehen?
Wie wichtig ist eine eigene Notstandswarte für den sicheren Betrieb eines AKW?
Welche in Betrieb befindlichen deutsche Atomkraftwerke verfügen über eine solche Notstandswarte?
Wie wichtig sind katalytische Rekombinatoren für den sicheren Betrieb eines AKW?
Welches in Betrieb befindliche deutsche Atomkraftwerk verfügt über solche katalytischen Rekombinatoren?
Gegen den Absturz welcher Flugzeugtypen ist das AKW Biblis A ausreichend geschützt?
Welcher Gefährdungsstufe gehört das Kraftwerk an?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erdbebensicherheit der Reaktoren Biblis A und Biblis B?
Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsdefizit aus den falsch verwendeten Dübeln?
Gegen den Absturz welcher Flugzeugtypen ist das AKW Lingen ausreichend geschützt?
Welcher Gefährdungsstufe gehört das Kraftwerk an?
Welche sicherheitstechnischen Verbesserungen weist ein Druckwasserreaktor der 4. Generation (Konvoi) gegenüber Druckwasserreaktoren der 2. Generation auf?
Ist die Notstromversorgung in den Atomkraftwerken Biblis A und B sicherheitstechnisch auf dem gleichen Sicherheitsniveau wie die des AKW Lingen?
Zu welchen Ergebnissen kommt man, wenn man die Ergebnisse der probabilistisch Sicherheitsanalysen (PSA) untersucht?
Welche Atomkraftwerke weisen am häufigsten so genannte Gefährdungszustände (Plant Hazard States) auf?
Hält die Bundesregierung eine Schließung des Reaktors Biblis A und die Übertragung der Reststrommengen auf ein moderneres Kraftwerk für sinnvoll?