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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Spielzeugsicherheit

Maßnahmen des Bundes und der Länder gegen unsicheres und schadstoffbelastetes Spielzeug vor dem Hintergrund vermehrter Warnungen durch das EU-Schnellwarnsystem für Verbraucherschutz RAPEX (Rapid Exchange of Information System)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

01.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/3113. 11. 2009

Spielzeugsicherheit

der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die im Dezember 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedete Spielzeugrichtlinie hat nicht die erhofften Verbesserungen in der chemischen Sicherheit von Kinderspielzeug erbracht. Schon damals entsprachen viele Grenzwerte nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Für höchst bedenkliche Schwermetalle wie Arsen, Blei und Quecksilber wurde das Schutzniveau bei abgeschabten Materialien damals sogar gesenkt.

Die Richtlinie bleibt hinter dem technisch Machbaren und anderen vergleichbaren Regelungen jenseits des Chemikalienrechts zurück. Für Stoffe, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend eingestuft werden, müssen bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren besonders strenge Anforderungen gelten. Da diese Kinder erfahrungsgemäß das Spielzeug in den Mund nehmen, empfehlen Experten die strengeren Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien. Für die gesundheitliche Bewertung ist außerdem der Freisetzungswert (Migrationswert) relevant, nicht der Gehalt im Produkt.

Im April 2009 hat EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva auf alarmierende Zahlen im EU-Schnellwarnsystem RAPEX hingewiesen. Danach sind die gefährlichen Konsumgüter um 16 Prozent gegenüber 2007 angestiegen, darunter ein Viertel Spielzeuge. Auch die Gewerbeaufsicht in Mittelfranken beanstandete auf der Spielzeugmesse in Nürnberg jedes vierte Produkt, das für die Kinderzimmer bestimmt ist.

Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten rechtzeitig vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts Aktionspläne, um besser geschützt zu werden. Eine umfassende Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen in den Unternehmen in der Spielzeuglieferkette durch Bund und Länder ist derzeit nicht erkennbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Bundesebene und die Überwachungspraxis der Länder aus den seit Jahren steigenden Zahlen von unsicheren Spielzeugen im EU-Schnellwarnsystem RAPEX?

2

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern, dass weiterhin schadstoffbelastete Spielzeuge auf den Markt gelangen?

3

Welche Konsequenzen für die gesetzlichen Sicherheitsstandards von Kinderspielzeug hat die Bundesregierung aus der im Rahmen des 7. BfR-Forums „Das Kind als Verbraucher“ geäußerten Expertenkritik gezogen?

4

In welcher Weise kommt die Bundesregierung dem Minimierungsgebot bei krebserregenden, erbgut- und fortpflanzungsschädigenden Stoffen (k/e/f-Stoffe) nach?

5

Was steht einem nationalen Verbot von k/e/f-Stoffen in Spielzeugen entgegen?

6

Warum legt die Bundesregierung keine verbindlichen, nationalen Höchstmengen für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Spielwaren und Verbraucherprodukten fest?

7

Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung Grenzwerte für N-Nitrosaminen in Luftballons national festgelegt?

8

Was steht einer Gleichstellung von Spielzeug aus Kunststoffmaterialien mit so genannten Lebensmittelbedarfsgegenständen im Weg?

9

In welcher Art und Weise hat sich die Bundesregierung nach Verabschiedung der neuen EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG aktiv um die Absenkung der Grenzwerte für Schwermetalle, PAK und Weichmacher in europäischen Gremien bemüht (tabellarische Übersicht)?

10

Mit welcher Formulierung könnte der Migrationswert für höchst bedenkliche Schwermetalle wie Arsen, Blei und Quecksilber zur Bewertungsgrundlage der EU-Spielzeugrichtlinie werden?

11

Welche Absprachen haben Bund und Länder im Rahmen der Verbraucherministerkonferenz am 15./16. Oktober 2009 im Hinblick auf bessere gesetzliche Regelungen für Schwermetalle und verstärkte, koordinierte Marktkontrollen von Spielzeugen getroffen?

12

Welche kurzfristigen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zusammen mit den Ländern, um Käuferinnen und Käufer von Kinderspielzeug vor gefährlichen Produkten im Weihnachtsgeschäft zu schützen?

13

Mit welcher Erfüllungsquote nehmen Unternehmen ihre gesetzliche Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Produkte und die Sicherheitsmaßnahmen in der Handelskette wahr?

14

In welchem Umfang lassen Spielzeugunternehmen eine unabhängige Prüfung durch Dritte durchführen?

15

Welche internationalen und nationalen Regelwerke für eine faire und menschenwürdige Spielzeugproduktion enthalten Grenzwerte zu Schwermetallen, Weichmachern und PAK?

16

Wie hat sich die Personal- und Sachausstattung für die Marktüberwachung in Bund und Ländern (aufgelistet nach Bundesländern) seit 2006 entwickelt?

17

Welche Forschungsaufträge haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden in den letzten drei Jahren zum Thema Spielzeugsicherheit mit welchen Ergebnissen erteilt (Jahr und Fundstelle Abstract)?

18

Welche statistischen Kennzahlen zeigen eine Verbesserung bzw. Verschlechterung der Spielzeugsicherheit an?

19

Wo können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die schwer verständliche, nutzerunfreundliche Internetseite des RAPEX hinausgehend, im Sinne einer zentralen Melde- und Informationsstelle, umfassend, zeitnah und allgemeinverständlich über gefährliches Kinderspielzeug informieren?

Berlin, den 12. November 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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