Umsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Sexueller Missbrauch von Kindern sowie Kindersextourismus, Kinderhandel und Kinderpornografie sind durch nichts zu rechtfertigende, abscheuliche Verbrechen und müssen mit allem Nachdruck verfolgt und geahndet werden. Kinder sind die schwächsten Glieder der Gesellschaft. Sie leiden meist ein Leben lang unter den Folgen des ihnen zugefügten Leids. Diese Verbrechen rauben den Kindern ihre Würde und ihre Kindheit.
Diese Verbrechen kommen auch in Deutschland vor. Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen sowie Gewalt an ihnen sind ein äußerst komplexes Problem, das nicht mit einzelnen Maßnahmen bekämpft werden kann. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern, die internationale Kooperation sowie der Dialog und die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und die Stärkung der Zivilgesellschaft müssen daher intensiviert werden. Auch muss ein besonderes Augenmerk auf eine fundierte Forschung in diesem Bereich sowie eine systematische Erfassung des Problemfelds der kommerziellen sexuellen Ausbeutung gelegt werden. Ziel muss es sein, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt, die rigorose und effektive Verfolgung der Täter sowie den Schutz der Opfer von sexueller Gewalt nachhaltig zu gewährleisten.
2003 initiierte die rot-grüne Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan zum „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung“. Dieser wurde in der 16. Legislaturperiode nicht fortgeschrieben oder weiterentwickelt. Zur wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder bedarf es jedoch unverzüglich einer umfassenden und nachhaltigen Gesamtstrategie, die aktiv von staatlicher und gesellschaftlicher Seite umgesetzt und energisch verfolgt wird.
Falsch und dem Ausmaß des Problems nicht angemessen sind dagegen politische Maßnahmen, die öffentlichkeitswirksam vorgeben, dieses drängende gesellschaftliche Problem zu bekämpfen, tatsächlich aber nur wirkungslose Alibipolitik bleiben und den Weg zu wirklichen Lösungen versperren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Welchen Stand hat die Umsetzung des Aktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung mit den Schwerpunkten Aufdeckung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung, Identifizierung der Opfer, deren Schutz und Rehabilitation, der im Jahr 2003 aufgelegt wurde? Welche Fortschritte wurden in den vergangenen Jahren gemacht, welche konkreten Zielformulierungen erreicht bzw. nicht erreicht?
Wird die Bundesregierung den Aktionsplan weiterentwickeln oder neu auflegen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Schwerpunkten? Wenn nein, warum nicht, und sind in diesem Falle andere Maßnahmen zur systematischen Bekämpfung der sexuellen Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen geplant?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bekämpfung von und die Vorbeugung gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Ausbeutung gesamtgesellschaftlich und mehrdimensional angelegt sind?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung im Bereich Prävention und Aufklärung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und pädagogischem Personal hinsichtlich sexueller Gewalt und Ausbeutung ergreifen? Werden diese Maßnahmen flächendeckend umgesetzt? Wenn nicht, aus welchen Gründen?
Welche Verbesserungen plant die Bundesregierung, um den kindlichen und jugendlichen Opfern von sexueller Gewalt und Ausbeutung geeignete Hilfe mit dem Ziel ihrer vollständigen sozialen Wiedereingliederung und ihrer vollständigen physischen und psychischen Genesung zu gewährleisten?
Wird sich die Bundesregierung verstärkt finanziell im Bereich der Opfer- und Angehörigenbetreuung, der Prävention und Nachsorge engagieren und insbesondere für flächendeckende psychosoziale Betreuungsangebote Sorge tragen?
Wie verfährt die Bundesregierung bei der Ermittlung und Ausweitung von Best-practice-Modellen zur Weiterentwicklung von Interventions- und Therapiekonzepten für betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihr soziales Umfeld?
Wird die Bundesregierung weiterhin Forschung und Analyse über Bedingungen zur Entstehung sexueller Gewalt einschließlich der Entwicklung von besseren Therapieangeboten für Täter und potenzielle Täter (auch jugendliche Täter) fördern? Wenn ja, mit welchen Modellen und in welchem finanziellen Umfang und in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht?
Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Entwicklung von Leitlinien zum Umgang mit sexuell grenzverletzenden Jugendlichen und deren Therapie? Werden diese Leitlinien aktuell entwickelt, und in welchem Entwicklungsstand befinden sie sich?
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die signifikanten Lücken schließen, die es derzeit bei der Erkennung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen gibt?
Welche konkrete Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Aufklärung wird die Bundesregierung im Problemfeld der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ergreifen?
Plant die Bundesregierung weitere Aufklärungskampagnen zur Sensibilisierung von Betroffenen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern? Wenn ja, wann sollen die Kampagnen beginnen? Wenn nein, warum nicht?
In welcher Form wird die Bundesregierung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Zwecke der kommerziellen sexuellen Ausbeutung vorantreiben?
Wird die Bundesregierung die Entwicklung und Umsetzung von Forschungsansätzen im Themenfeld Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung insbesondere von Kindern unterstützen und vorantreiben, um endlich systematische Erkenntnisse zu den Ursachen, zur Prävention und zum Ausmaß dieses Phänomens zu gewinnen und das große Dunkelfeld dadurch aufzuhellen? Wenn ja, welche konkreten Projekte werden bereits unterstützt oder sind in Planung? Wenn nein, warum nicht?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung von Fachverbänden, einen „Lagebericht Kinderhandel“ zu erstellen oder erstellen zu lassen, um das Defizit an gesicherten Erkenntnissen über kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zu verringern? Befindet sich ein solcher Bericht in Planung?
Ist die Thematik der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen mittlerweile Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogramms des Auswärtigen Amts, und gibt es eine entsprechende Handreichung für den Einsatz in den deutschen Auslandsvertretungen? Wenn nein, warum nicht? Beabsichtigt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Thematik auch Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogramms von Polizei und Juristen wird?
In welcher Form werden in den Bundesländern Justiz und Polizei im Hinblick auf die Problematik der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen fortgebildet (ggf. nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung hier weiteren Fortbildungsbedarf? Wenn ja, wie wird sie gegenüber den Bundesländern für diesen zusätzlichen Bedarf eintreten?
Inwiefern wird die Bundesregierung die Expertise von Nichtregierungsorganisationen in die Fortbildung von Justiz und Polizei einbeziehen bzw. dies gegenüber den Bundesländern anregen?
Wie gestaltet sich die internationale Zusammenarbeit im deutschtschechisch-österreichischen Grenzgebiet in Bezug auf sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen?
Plant die Bundesregierung eine national wie international eingebundene Gesamtstrategie gegen Kinderpornografie, die sowohl Aufdeckung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung, die Identifizierung der Opfer, deren Schutz und Rehabilitation sowie die Strafverfolgung der Täter und ihrer Netzwerke umfasst?
Wie will die Bundesregierung künftig in Bezug auf kinderpornographische Seiten im Internet dem Grundsatz „Löschen vor Sperren“ stärker Rechnung tragen? Welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu erreichen, dass möglichst alle Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zukünftig ausschließlich gelöscht und nicht geblockt werden?
Rechnet die Bundesregierung damit, dass sich die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden, den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft sowie der deutschen Internetbeschwerdestelle und dem Providernetzwerk INHOPE von nun an verändert beziehungsweise verbessert, und wenn ja, wodurch?
Plant die Bundesregierung Personal- und Sachmittel der Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen, damit Kinderpornografie besser an der Quelle bekämpft werden kann und die Täter effektiver verfolgt werden können? Wenn ja, an welchen Stellen genau? Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung Einfluss auf die Bundesländer zu nehmen versuchen und gegebenenfalls konkrete Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, dass die Personal- und Sachmittel der Strafverfolgungsbehörden auf Landesebene erhöht werden, damit Kinderpornografie besser an der Quelle bekämpft werden kann und die Täter effektiver verfolgt werden können? Wenn ja, wann und wie soll dies erfolgen? Wenn nein, warum nicht?
Welche veränderten oder neuen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um international zu einer durchschlagskräftigen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu kommen, sodass kinderpornografische Angebote weltweit aus dem Netz gelöscht werden können?
Wird die Bundesregierung von Staaten, in denen bekanntermaßen viele der Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten bereitgestellt werden, die konsequente Ächtung solcher Websites und Verfolgung der Verantwortlichen einfordern? Wenn ja, wie und wann? Wenn nein, warum nicht?
Welche neuen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die notwendige Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden im Ausland zu erreichen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die bisher langen Melde- und Verfolgungswege verkürzt werden, um die Strafverfolgung auf nationaler sowie internationaler Ebene zu verbessern?
Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Löschung von Webseiten immer wieder daran scheitert, dass die betreffenden Seiten bereits vor dem Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden auf andere Server umgezogen sind, sicher, dass die bisher sehr langen Melde- und Verfolgungswege verkürzt werden?
Gibt es Pläne vonseiten der Bundesregierung, gegen den schnellen Domainnamenwechsel vorzugehen, der ein ständiges Umziehen kinderpornografischer Inhalte im Netz ermöglicht?
Wie ist die Bundesregierung bislang damit umgegangen, und wie plant sie zukünftig damit umzugehen, dass ein Großteil kinderpornografischer Inhalte über Rechner oder Server geschoben werden, die nicht tatsächlichen Personen zugeordnet werden können bzw. über Schadsoftware gekaperte Computer völlig Unschuldiger transportiert und verbreitet werden?
Welche Folgen hat das geplante Vorgehen der Bundesregierung (Aussetzen des Zugangserschwerungsgesetzes, Löschen statt Sperren) auf die zwischen den Providern und dem Bundeskriminalamt (BKA) zu Internetsperren abgeschlossenen Verträge? Behalten diese ihre Gültigkeit?
Welche gesetzlichen Regelungen sind notwendig, um das Aussetzen des Zugangserschwernisgesetzes für den im Koalitionsvertrag avisierten Zeitraum sicherzustellen?
Welche Kosten entstanden für die bereits zwischen BKA und den Providern abgeschlossenen Verträge bisher, und sind weitere Investitionen geplant (bitte möglichst genaue Auflistung nach Provider, Monat und Betrag)?
Werden die Provider mit Aufwandsentschädigung rechnen können? Wenn ja, wie hoch werden diese Aufwandsentschädigungen nach heutigem Kenntnisstand der Bundesregierung sein (bitte möglichst genaue Auflistung nach Provider, Monat und Betrag)?
Wie plant die Bundesregierung mit den von den Providern bereits getroffenen technischen Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Internetseiten in Zukunft umzugehen, insbesondere dann, wenn die Evaluierung der angestrebten engen Zusammenarbeit zur „Löschung statt Sperrung“ ergibt, dass eine technische Zugangserschwerung nicht notwendig ist?
Wie und durch wen wird die angestrebte enge Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden, den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft sowie der deutschen Internetbeschwerdestelle und dem Providernetzwerk INHOPE bewertet, um einen entsprechenden Evaluierungsbericht vorlegen zu können?
Wie werden die fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit des mit der Evaluierung Betrauten sowie der Schutz der gesammelten Daten gewährleistet?
Welche Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen wird die Bundesregierung durchführen – hauptsächlich für Kinder, Eltern, Lehrer, Jugendorganisationen und Personen oder Einrichtungen, die mit Kindern und für Kinder arbeiten –, um deren Medienkompetenz zu erhöhen?