Erhöhung der kindbezogenen Freibeträge im Einkommensteuerrecht
der Abgeordneten Markus Kurth, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aus Pressemeldungen sind Pläne der Bundesregierung bekannt geworden, die kindbezogenen Freibeträge im Einkommensteuerrecht ab dem Jahr 2009 anzuheben. Als Begründung hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter anderem die zu erwartende Kostensteigerung für Familien durch die Mehrwertsteuererhöhung ab dem Jahr 2007 angegeben.
Die Rheinische Post zitierte in ihrer Berichterstattung am 25. Oktober 2006 Berechnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die von einer erforderlichen Freibetragserhöhung um jährlich 90 Euro ausgehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Auf welche Berechnungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beziehen sich die erwähnten Zeitungsberichte?
Stimmen diese zitierten Berechnungen des BMFSFJ mit den Berechnungen des Existenzminimumberichtes des Bundesfinanzministeriums überein?
Bestätigt die Bundesregierung die Presseberichte, nach denen sie eine Erhöhung des Kinderfreibetrages (sächliches Existenzminimum) um 90 Euro pro Jahr und Kind ab dem Jahr 2009 plant?
Welche Steuermindereinnahmen ergeben sich aus der Freibetragserhöhung?
Wird die Bundesregierung die angekündigte Erhöhung des steuerlichen Freibetrages durch eine Neuberechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche auch in den sozialen Sicherungssystemen ALG II und Sozialgeld nachvollziehen?
Soll auch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsaufwand erhöht werden, der ebenfalls nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Teil des Existenzminimums eines Kindes darstellt?
Plant die Bundesregierung eine zeitgleiche Erhöhung des Kindergeldes, damit auch bei Eltern mit kleinen Einkommen die erhöhten Lebenshaltungskosten ihrer Kinder berücksichtigt werden?
Wie hoch müsste eine angemessene Erhöhung des Kindergeldes sein, und welche Mehrausgaben würden sie auslösen?
Soll auch der Grundfreibetrag erhöht werden?
Warum werden die steuerlichen Freibeträge zur Steuerfreistellung des Existenzminimums erst im Jahr 2009 angehoben, obwohl das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Anlass für die erforderliche Neuberechnung die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2007 angibt?