Unzureichende Vorbereitungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Jerzy Montag, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In fünf Monaten – im April 2010 – sollen die Vorbereitungen zur Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes abgeschlossen sein. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) sowie das Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden: Hoher Vertreter) werden mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Der Vertrag von Lissabon wird am 1. Dezember 2009 in Kraft treten. Beide neuen Einrichtungen bergen ein großes Potential für eine kohärentere und effektivere europäische Außen- und Sicherheitspolitik, die sich die große Mehrheit der EU-Bürgerinnen und Bürger seit Jahren wünscht. Doch geben sowohl die – im Vergleich zum Verfassungsvertrag – abgeschwächten Regelungen als auch der Stand der Vorbereitungen zur Einsetzung des Europäischen Auswärtigen Dienstes Anlass zur Sorge, dass diese Chance für mehr europäische Außenpolitik nicht genutzt werden wird.
So werden im Vertrag von Lissabon – trotz des Wunsches nach mehr außenpolitischer Kohärenz – besondere Regelungen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik formuliert und der Bereich wird vom übrigen Auswärtigen Handeln der Europäischen Union abgetrennt. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik soll vom Europäischen Rat und vom Rat einstimmig festgelegt und durchgeführt werden. Dies wird die Handlungsfähigkeit des Hohen Vertreters deutlich einschränken. Zudem bleibt die Arbeitsteilung in der Außenvertretung zwischen dem Hohen Vertreter, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Kommissionspräsidenten und der rotierenden Ratspräsidentschaft unklar.
Auch wird betont, dass die neuen Bestimmungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu keinen Veränderungen der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erarbeitung und Durchführung ihrer Außenpolitik, ihrer nationalen Vertretung in Drittstaaten oder in internationalen Organisationen führen werden. Der Europäische Auswärtige Dienst soll nicht die Kompetenzen der Mitgliedstaaten berühren. Schließlich ergeben sich beim jetzigen Stand der Vorbereitungen zum Europäischen Auswärtigen Dienst zahlreiche offene Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Nach welchen außen- und sicherheitspolitischen Grundsätzen, Zielen und strategischen Interessen wird der EAD arbeiten?
Was soll der EAD nach Ansicht der Bundesregierung konkret leisten können?
Wie werden nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabenbereiche zwischen dem Hohen Vertreter, der rotierenden Ratspräsidentschaft und dem Präsidenten des Europäischen Rates tatsächlich voneinander abgegrenzt sein?
Was bedeutet konkret die Aussage, nach der der Präsident des Europäischen Rates auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft, unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der GASP wahrnimmt?
Wie werden die Mitgliedstaaten allgemein und der Deutsche Bundestag im Besonderen an den Meinungsbildungsprozessen im EAD eingebunden?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass der Deutsche Bundestag entsprechend dem EUZBBG unterrichtet und beteiligt wird in Bezug auf das Handeln des Hohen Vertreters und des EAD?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem EAD und den für auswärtige Fragen zuständigen Kommissionsdienststellen ausgestaltet sein?
Wie wird die Bundesregierung, gemäß Artikel 27 Absatz 3 EUV, die Zusammenarbeit des EAD mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten konkret ausgestalten?
Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Frage nach der Weisungsbefugnis gegenüber den Beamten des EAD und wenn für einen Teil des Mitarbeiterstabes des EAD eine Weisungsbefugnis durch die Bundesregierung vorgesehen werden sollte, wie soll aus Sicht der Bundesregierung diesbezüglich eine ausreichende, parlamentarische Kontrolle gewährleistet werden?
Wie sollen Konkurrenzen zwischen dem EAD, der Kommission und den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten vermieden werden?
Was bedeutet es für die tatsächliche Arbeitsteilung in der Handels- und Entwicklungspolitik, dass der von dem Europäischen Rat indossierte Bericht des schwedischen Vorsitzes zum Europäischen Auswärtigen Dienst (14930/09) besagt: „Für die Handels- und Entwicklungspolitik im Sinne des Vertrags sollten weiterhin die betreffenden Mitglieder und Generaldirektion der Kommission zuständig sein.“?
Welche Arbeitsteilung unterstützt die Bundesregierung für die Planung der geografischen und thematischen Instrumente und aus welchen Gründen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es in dem indossierten schwedischen Bericht heißt: „Die genannte Arbeitsteilung für die Planung der geografischen und thematischen Instrumente (Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit, Europäischer Entwicklungsfonds, Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern, Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit, Stabilitätsinstrument) zwischen dem EAD und den Dienststellen der Kommission soll vor Jahresende 2009 festgelegt werden.“?
Wie groß soll der Europäische Auswärtige Dienst nach Ansicht der Bundesregierung werden (bitte aufschlüsseln nach Personal aus den Fachabteilungen des Generalsekretariats des Rates und denen der Kommission sowie aus den Mitgliedstaaten)?
Wie soll der Europäische Auswärtige Dienst nach Ansicht der Bundesregierung organisatorisch aufgebaut sein?
In welcher Weise wird die Bundesregierung Einfluss auf die Personalpolitik des EAD nehmen, und wie versteht sie die Begriffe „angemessen“ und „gleichberechtigt“ vor dem Hintergrund, dass sie sich im Koalitionsvertrag zu einem organisatorisch unabhängigen EAD bekennt: „Die inhaltliche Verzahnung der EU-Außenpolitik mit der Außenpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten wird am besten durch einen organisatorisch unabhängigen EAD gelingen, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen angemessen repräsentiert sind und eine gleichberechtigte Stellung einnehmen“?
Welches Sprachenregime wird im EAD gelten?
Wie ist der konkrete Zeitplan bzw. wann werden Entscheidungen bezüglich der Ausgestaltung des EAD getroffen?
Evaluiert werden soll der EAD in zwei Schritten: 2012 soll ein Sachstandsbericht vorgelegt werden, 2014 eine Überprüfung der Arbeitsweise und der Organisation des EAD stattfinden. Anhand welcher Kriterien soll nach Meinung der Bundesregierung der Sachstandsbericht erstellt sowie die Überprüfung durchgeführt werden?