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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Mitarbeiterbeteiligung und bürokratische Hindernisse (G-SIG: 16010920)

Unternehmen und Mitarbeiter mit Gewinnbeteiligung und Kapitalbeteiligung, Verbreitung von Mitarbeiterbeteiligungen seit 1970, beschränkende bürokratische Hürden, Vorschriften der Prospektgesetzgebung, erforderliche Informationen und Prospektpflicht, Ausnahmen, Bußgeldverfahren, Auslegungspraxis der BaFin, geplante Änderungen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/233501. 08. 2006

Mitarbeiterbeteiligung und bürokratische Hindernisse

der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Matthias Berninger, Alexander Bonde, Markus Kurth, Anna Lührmann, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mitarbeiterbeteiligung ist im deutschen Mittelstand noch nicht sehr verbreitet. Neben Vorbehalten auf Seiten der Unternehmerinnen und Unternehmer werden oftmals auch bürokratische Hemmnisse hierfür als Ursache genannt. Dabei kann die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Nutzen sein.

Mitarbeiterbeteiligung ist Teil einer modernen Unternehmenskultur, bei der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine angemessene Teilhabe ermöglicht wird. Die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Unternehmen soll neue Finanzierungsmöglichkeiten erschließen sowie gleichzeitig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren und stärker an das Unternehmen binden. Andererseits sind aber mit jeder Unternehmensbeteiligung neben Chancen auch Risiken verbunden. Darüber müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinreichend aufgeklärt werden, um sich für eine Mitarbeiterbeteiligung entscheiden zu können. Gleichzeitig dürfen den Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kapital und/oder Gewinn zu beteiligen, nicht unnötige bürokratische Hindernisse in den Weg gelegt werden.

In letzter Zeit hat es in den Medien Berichte darüber gegeben, dass immer mehr mittelständische Unternehmen ihre Mitarbeiterbeteiligungen kürzen oder ganz einstellen. Ursache dafür seien bürokratische Hürden, die im Rahmen der Gesetzgebung für einen einheitlichen Binnenmarkt in Europa auch in Deutschland umgesetzt wurden. Insbesondere seien dafür die Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes verantwortlich. Danach müssen Anlegerinnen und Anleger umfassend über Chancen und Risiken einer Anlage in Form eines Prospektes aufgeklärt werden, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss.

Um den Sachverhalt angemessen beurteilen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zur Abhilfe bestehender Probleme einleiten zu können, ist zunächst eine Bestandsaufnahme erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Gewinnbeteiligung an?

2

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland erhalten eine Gewinnbeteiligung, und welche Volumina sind damit insgesamt und durchschnittlich pro beteiligtem Mitarbeiter verbunden?

3

Wie viele Unternehmen in Deutschland bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Kapitalbeteiligung an, aufgeschlüsselt hinsichtlich der Art der Beteiligung?

4

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland werden am Kapital des Unternehmens beteiligt, aufgeschlüsselt hinsichtlich der Art der Beteiligung, und welche Volumina sind damit insgesamt und durchschnittlich pro beteiligtem Mitarbeiter verbunden?

5

Wie hat sich die Verbreitung von Mitarbeiterbeteiligungen im Zeitverlauf seit 1970 entwickelt? Wie hat sich die Verbreitung von Mitarbeiterbeteiligungen bei kleinen und mittleren Unternehmen im Zeitverlauf seit 1970 entwickelt?

6

Sind der Bundesregierung Informationen darüber bekannt, ob Unternehmen ihre Mitarbeiterbeteiligungen deshalb einschränken oder gar einstellen, weil Gesetze zu hohe bürokratische Hürden festlegen? Falls ja, um welche bürokratischen Hürden handelt es sich dabei?

7

Welche Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes sind für die Auflegung von Mitarbeiterbeteiligungen relevant?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes in der Praxis auf Mitarbeiterbeteiligungen Anwendung finden?

9

Wie viele Unternehmen sind durch das Wertpapierprospektgesetz seit Juli 2005 aufgrund einer Mitarbeiterbeteiligung neu prospektpflichtig geworden?

10

Welche Kriterien müssen konkret erfüllt sein, damit Mitarbeiterbeteiligungen, die ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen stehen, als „öffentliches Angebot von Wertpapieren“ im Sinne von § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes eingestuft werden?

11

Ist ein Angebot von Aktien an mehr als 100 Interessenten auch dann „öffentlich“ im Sinne von § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes, wenn sämtliche Erwerbsinteressenten dem Emittenten namentlich bekannt sind, wie dies bei Mitarbeiterbeteiligungen regelmäßig der Fall ist?

12

Welche Ausnahmen für Mitarbeiterbeteiligungen, die grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Wertpapierprospektgesetzes zuzuordnen wären, ergeben sich unmittelbar aus dem Wertpapierprospektgesetz?

13

Welche Ausnahmen für Mitarbeiterbeteiligungen, die grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Wertpapierprospektgesetzes zuzuordnen wären, ergeben sich entsprechend der Auslegungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?

14

Ist es zutreffend, dass für eine Mitarbeiterbeteiligung dann die Prospektpflicht entfällt, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderweitig in ausreichendem Umfang informiert werden?

15

Falls Frage 14 mit ja beantwortet wird, welche Informationen werden in welcher Form und in welchem Umfang seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diesbezüglich für erforderlich gehalten? Inwieweit sind diese Informationen mit denen vergleichbar, die einem durchschnittlich aufgeklärten Anleger zur Verfügung gestellt werden müssen?

16

In wie vielen Fällen seit der Einführung des Wertpapierprospektgesetzes wurde seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Mitarbeiterbeteiligung eines Unternehmens als nicht öffentlich eingestuft, so dass die Mitarbeiterbeteiligung aus diesem Grund prospektfrei erfolgen konnte?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mitarbeiterbeteiligungen von Unternehmen seit der Einführung des Wertpapierprospektgesetzes prospektpflichtig geworden und dennoch durchgeführt oder nicht reduziert weitergeführt worden sind?

18

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Mitarbeiterbeteiligungen eingestellt oder in ihrem Volumen reduziert wurden, um der Prospektpflicht zu entgehen?

19

Inwieweit ist die Umsetzung der Wertpapierprospektrichtlinie in deutsches Recht im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen über die infolge der Richtlinie notwendigen Maßnahmen hinausgegangen?

20

Wie viele Bußgeldverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen die Prospektpflicht wurden seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen eingeleitet? Wie oft und jeweils in welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt? Wie lange haben die Verfahren im Durchschnitt gedauert? Wie viele Verfahren wurden eingestellt?

21

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Mitarbeiterbeteiligungen als Wertpapiere eingestuft werden?

22

In welchem Umfang können die Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes für die Auflegung von Mitarbeiterbeteiligungen relevant werden?

23

Welche Ausnahmen für Mitarbeiterbeteiligungen, die grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Verkaufsprospektgesetzes zuzuordnen wären, ergeben sich unmittelbar aus dem Verkaufsprospektgesetz?

24

Welche Ausnahmen für Mitarbeiterbeteiligungen, die grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Verkaufsprospektgesetzes zuzuordnen wären, ergeben sich entsprechend der Auslegungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?

25

Nach welchen Vorschriften müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert werden, wenn ihr Arbeitgeber ihnen eine Mitarbeiterbeteiligung anbietet, die grundsätzlich dem Anwendungsbereich des Verkaufsprospektgesetzes zuzuordnen wäre, aber nach § 8f Abs. 2 Nr. 6 davon ausgenommen ist?

26

Plant die Bundesregierung Änderungen im Bereich der Prospektgesetzgebung, um Mitarbeiterbeteiligungen zu erleichtern? Wenn ja, welche Änderungen plant die Bundesregierung?

27

Falls die Bundesregierung Änderungen in diesem Bereich plant, wie wird eine ausreichende Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt, die mindestens den Informations- und Aufklärungsrechten eines durchschnittlich aufgeklärten Anlegers entspricht?

Berlin, den 1. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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