BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bier- und weinhaltige Cocktails (G-SIG: 16010967)

Zunehmende Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen, Absatz von Alkopops, Taurin und Koffein als Inhaltsstoffe, Handlungsbedarf beim Jugendschutz, Werbeverbote <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

12.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/244424. 08. 2006

Bier- und weinhaltige Cocktails

der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ulrike Höfken, Dr. Thea Dückert, Kai Boris Gehring, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor den Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums vom 23. Juli 2004 wurde auf spirituosenhaltige Süßgetränke zusätzlich zur Branntweinsteuer eine Sondersteuer, die so genannte Alkopopsteuer, eingeführt. Das Ziel hierbei war, die Nachfrage nach diesen speziell auf Jugendliche zugeschnittenen Produkten zu verringern. Der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Alkopopsteuer (Bundestagsdrucksache 15/5929) weist nach, dass die mit der Einführung dieser Steuer beabsichtigten Ziele im Hinblick auf spirituosenhaltige Alkopops erreicht wurden.

Die Spirituosenindustrie hat mit geänderten Rezepturen auf die Verteuerung der herkömmlichen Alkopops reagiert. Nunmehr wird verstärkt Bier oder Wein zugemischt, Spirituosen werden nur geringfügig zur „Geschmacksabrundung“ beigemengt. Auf diese Weise unterfallen die Produkte weder der Branntwein- noch der Alkopopsteuer. Sie dürfen zudem an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden und tragen keinen Warnhinweis. Der durchschnittliche Alkoholgehalt der aromatisierten weinhaltigen Cocktails beträgt nach einer Marktuntersuchung der Verbraucherzentralen Hessen und Niedersachsen etwa 5,5 Vol. Prozent und ist damit ähnlich hoch wie der in branntweinhaltigen Alkopops.

Auf die besondere Gefährdung für Kinder und Jugendliche durch so genannte alkoholische Premixgetränke hat 2004 bereits die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hingewiesen. Der wenn auch geringfügige Anteil branntweinhaltigen Alkohols in aromatisierten weinhaltigen Cocktails führt zudem nach Auffassung der Verbraucherzentralen zu einer insbesondere für Jugendliche unerwünschten Gewöhnung an den Geschmack hochprozentigen Alkohols. Umstritten im Hinblick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung ist auch die Beimengung von Zusatzstoffen wie Taurin und Koffein. Sie können in Kombination mit gleichzeitiger körperlicher Anstrengung etwa in Diskotheken zum Kreislaufversagen führen.

Eine Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus 2005 zur Entwicklung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen ergab einerseits einen Rückgang der Anzahl der Jugendlichen, die angaben, in den letzten zwölf Monaten wein- oder bierhaltige Alkopops getrunken zu haben. Andererseits wurde ein deutlicher Anstieg des durch wein- und bierhaltige Alkopops konsumierten reinen Alkohols von 3,9 Gramm pro Woche auf 5,3 Gramm gemessen. Bei beiden Ergebnissen sind erhebliche Unterschiede im Konsumverhalten von männlichen und weiblichen Jugendlichen festzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu ansteigenden Zahlen von Alkoholintoxikationen vor bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen?

Welche geschlechtsspezifischen Unterschiede gibt es hierbei?

2

Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Absatz von bier- und weinhaltigen Alkopops vor?

Welche Trends sind erkennbar?

3

Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf Gefährdungen für Jugendliche Unterschiede zwischen herkömmlichen branntweinhaltigen Alkopops und aromatisierten bier- und weinhaltigen Cocktails?

Und wenn ja, welche sind dies?

4

Wie bewertet die Bundesregierung aromatisierte weinhaltige Cocktails im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Inhaltsstoffe wie Taurin und Koffein?

5

Wie bewertet die Bundesregierung aromatisierte weinhaltige Cocktails im Hinblick auf die Gefährdungen insbesondere für Kinder und Jugendliche durch darin in einigen Fällen enthaltene branntweinhaltige Alkoholbeimengungen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung aromatisierte bier- und weinhaltige Cocktails im Hinblick auf den Jugendschutz?

7

a) Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Umgehung der Sondersteuer für Alkopops durch bierhaltige und weinhaltige aromatisierte Cocktails zu unterbinden?

b) Auf welche Weise will die Bundesregierung die von Experten zum Beispiel anlässlich der Anhörung des Finanzausschusses am 28. April 2004 empfohlene Verteuerung von wein- und bierhaltigen Alkopops erreichen?

8

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, das geltende Jugendschutzgesetz (JuSchG) so zu modifizieren, dass

a) bier- und weinhaltige aromatisierte Cocktails dem Abgabeverbot nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und dem Kennzeichnungsgebot nach § 9 Abs. 4 JuSchG unterfallen?

Wenn nein, warum nicht?

b) alle alkoholischen Premixgetränke dem Abgabeverbot nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und dem Kennzeichnungsgebot nach § 9 Abs. 4 JuSchG unterfallen?

Wenn nein, warum nicht?

9

Wie bewertet die Bundesregierung

a) ein allgemeines Werbeverbot für alle alkoholischen Premixgetränke?

b) ein Verbot der jugendbezogenen Alkoholwerbung?

Berlin, den 24. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen