Informationsfreiheit als Zukunftsaufgabe
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ist seit nunmehr vier Jahren in Kraft. Auch im abgelaufenen Jahr 2009 bildete dieses Gesetz für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Grundlage, um an Informationen zu gelangen, die ihnen bislang verwehrt blieben. Zwar gibt es mittlerweile positive Beispiele dafür, dass sich Behörden ernsthaft und kooperativ mit den Antragstellerinnen und Antragstellern auseinandersetzen, dennoch tun sich viele Stellen nach wie vor schwer damit, das Gesetz angemessen umzusetzen und sich von dem überkommenen Grundsatz einer alles erfassenden Amtsverschwiegenheit zu verabschieden. Der mangelnde Umsetzungswille der großen Koalition bezüglich des Informationsfreiheitsgesetzes hat diese Beharrungskräfte in der Verwaltung eher noch bestärkt. Durch die Ausübung einer oftmals restriktiven Praxis vergeben Behörden jedoch die Chance, die Schranken gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern durch mehr Transparenz abzubauen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Vielfach werden berechtigte Anfragen unter dem Vorwand abgelehnt, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter seien gefährdet. Eine sorgfältige Prüfung der Stichhaltigkeit dieser Einlassung Dritter durch die zuständigen Behörden findet oftmals nicht bzw. nur sehr oberflächlich statt. Der Verweis auf die angeblich verletzten Rechte Dritter dient vielmehr oft als willkommener Vorwand, die ohnehin ungern gegebene Auskunft mit dem Anschein der Rechtsförmigkeit zu verweigern. Die Blockadehaltung einzelner Behörden geht in bestimmten Fällen gar so weit, dass vorhandene Unterlagen bewusst aus der Hand gegeben werden, um so den berechtigten Informationsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern zu unterlaufen. Ein solcher „behördlicherseits vereitelter IFG-Anspruch“ (Hartlieb, NVwZ 13/2009, S. 825 ff.) beschädigt jedoch das öffentliche Vertrauen in die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln.
Auf Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung bereits für die vergangenen Jahre 2006, 2007 und 2008 die jeweils neuesten Zahlen über gestellte und abgelehnte Anträge vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/8004). Dabei hat sich im vergangenen Jahr gezeigt, dass die Anzahl der Anfragen zwar gestiegen, die der bewilligten Auskünfte jedoch im gleichen Berichtszeitraum deutlich gesunken ist und sich der zähe Widerstand aus den Behörden mit Rückendeckung der großen Koalition offenbar weiter verfestigt hat. Auch ist die Anzahl der Ablehnungen und der nur teilweise beantworteten Anfragen im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen.
Die große Koalition hat in den vergangenen vier Jahren keinerlei Anstrengungen unternommen, um die längst bekannten Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes zu beheben. Vielmehr hat sie das Thema nur randständig behandelt beziehungsweise es gezielt vernachlässigt. Auch hat sie es versäumt, die Bürgerinnen und Bürger in einem angemessenen Umfang über ihre neuen Rechte aufzuklären und für die Möglichkeiten des Gesetzes aktiv zu werben. Große Defizite gibt es unvermindert auch bei der Vermittlung des Gesetzes in die Verwaltung hinein. Diese verlorenen Jahre gilt es nun aufzuarbeiten und den Prozess zu mehr Transparenz öffentlicher Verwaltungen neu zu beleben.
Die Haltung der neuen Bundesregierung zum Thema Informationsfreiheit ist nach wie vor unklar. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es lediglich: „Die Ansprüche des Verbrauchers auf Information werden in einem einheitlichen Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche des Bürgers zusammengefasst.“ Diese Formulierung lässt eine eindeutige Aussage darüber vermissen, ob eine echte Verbesserung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften geplant ist oder nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Plant die Bundesregierung eine Neuregelung der drei Informationsfreiheitsgesetze, und sollen das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz in einem Gesetz zusammengefasst werden?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, erweitete Transparenzregelungen in einem neuen Informationsgesetz festzuschreiben und dabei auch das Verhältnis des Informationszugangsanspruchs nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG zu anderen Informationszugangsansprüchen normenklarer als bislang zu regeln, und in welche Richtung gehen dabei ihre Überlegungen?
Wie soll die Regelung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Zukunft geregelt werden, und ist bei der Abwägung der Informationsbelange mit den Geheimhaltungsinteressen eine umfassende Abwägungsklausel nach dem Vorbild der europarechtlich vorgegebenen Regelung des § 9 Absatz 1 Satz 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) vorgesehen?
Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die auskunftspflichtigen Stellen des Bundes verpflichtet werden, solche Informationen wieder zu beschaffen, die bei Eingang des Antrags bei der Behörde vorhanden sind, von dieser aber in Kenntnis der beantragten Akteneinsicht und vor Einsichtgewährung aus der Hand gegeben werden (Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. November 2008, Az. 2 A 57.06)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung im Geltungsbereich des Bundesbeamtengesetzes die Anwendung des IFG ausgeschlossen, oder teilt sie hier die Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der einen derartigen Ausschluss des IFG ablehnt (Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007, Nummer 2.2.1, S. 13)?
Plant die Bundesregierung eine Übernahme der Regelung über die Befristung der Antragsbearbeitung von höchstens einem Monat nach § 3 Absatz 3 Nummer 3 des Umweltinformationsgesetzes auch für die Gegenstandsbereiche des IFG, um auf diese Weise die teilweise monatelange behördliche Bearbeitung eines Antrags abzukürzen?
Welche materiell-rechtlichen Veränderungen sind aus Sicht der Bundesregierung im Fall einer Zusammenfassung der bisherigen Einzelgesetze erforderlich?
Plant die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2009, wonach die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache den Anspruch auf Informationsfreiheit nicht ausschließt (Az: 7 C 21.08) Änderungen bei ihrer bisherigen restriktiven Informationspraxis bei der Einstufung selbst und der Herausgabe als Verschlusssache eingestufter Informationen?
In welchem Zeitrahmen sollen die im Koalitionsvertrag angesprochenen gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden?
Wie viele Anfragen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wurden im Jahr 2009 an die Bundesministerien, die ihnen nachgeordneten Behörden und die anderen Stellen des Bundes gerichtet, die den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber auskunftspflichtig sind?
Wie vielen dieser Anfragen wurde vollständig oder teilweise stattgegeben?
Wie viele dieser Anfragen wurden abgelehnt?
Was waren bei diesen Ablehnungen die Ablehnungsgründe (bitte aufschlüsseln nach gesetzlichen Grundlagen unter Ausschluss des Grundes der Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (siehe dazu Frage 5)?
Bei wie vielen dieser Anfragen wurde gegen eine Ablehnung der Anfrage Widerspruch eingelegt?
Bei wie vielen dieser Anfragen nach dem IFG sind gegenwärtig Verfahren vor den deutschen Verwaltungsgerichten anhängig?
In wie vielen Verfahren wurde die vermeintliche Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als einziger oder als einer von mehreren Gründen für die Ablehnung des Informationsbegehrens angeführt, und wie oft wurde der Widerspruchsbescheid ganz oder teilweise mit der Gefährdung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen begründet?
In wie vielen Fällen wurde nach § 7 Absatz 2 IFG nur ein teilweiser Informationsanspruch mit der Begründung gewährt, der Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung sei unverhältnismäßig hoch?
In wie vielen Fällen wurde der Informationsanspruch mit der Begründung abgelehnt, der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sei berührt?
In wie vielen Fällen wurde eine Gebühr für die Bearbeitung der Anfrage erhoben, und in welcher Höhe beliefen sich die Gebühren?
In wie vielen Fällen wurde von den Behörden die Erstattung der Auslagen verlangt, und in welcher Höhe beliefen sich die Auslagen?
In wie vielen Fällen wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Gebühr bzw. Auslagenerstattung zu verzichten?
In wie vielen Fällen wurde gegen den Kostenbescheid Widerspruch eingelegt?
Wie häufig wurde im Jahr 2008 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von den Antragstellern nach § 12 Absatz 1 IFG angerufen, wenn Antragsteller oder Antragstellerinnen ihr Recht auf Informationszugang nach dem IFG als verletzt ansehen?
In wie vielen Fällen hat sich die Rechtsauffassung der verpflichteten Stelle des Bundes durch die Einschaltung des Bundesbeauftragten verändert?
In welchem Umfang sollen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach den Planungen der Bundesregierung künftig verbesserte Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt werden, damit er seine gesetzlichen Aufgaben als vom Parlament gewählter Beauftragter besser bewältigen kann?
Wie viele Stellen des Bundes haben bis zum Ende des Jahres 2009 eine Informationsfreiheitsbeauftragte oder einen Informationsfreiheitsbeauftragten bestimmt?
Welche auskunftspflichtigen Stellen des Bundes sind bislang den Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG nicht nachgekommen, und warum nicht?
Hat sich die Bundesregierung im vergangenen Jahr darum bemüht, die Internetpräsenzen in ihrem Verantwortungsbereich zu verbessern?
Welche Bundesministerien und welche ihnen nachgeordneten Behörden haben auf ihrer Homepage einen Hinweis auf das Auskunftsrecht nach dem IFG?
In welcher Weise plant die Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf die Möglichkeiten nach dem IFG hinzuweisen und für deren Anwendung zu werben?
Plant die Bundesregierung, eine Werbekampagne für die Nutzung des IFG durchzuführen, oder wird zumindest über eine solche Maßnahme nachgedacht?
Welche Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um die verpflichteten Stellen des Bundes besser als bisher über die gesetzlichen Transparenzpflichten zu informieren und sie zur Einhaltung der Regelungen anzuhalten?
Hat die Bundesregierung Konzepte entwickelt oder entwickeln lassen, um die Ausbildung von Bediensteten des Bundes beim Umgang mit den Transparenzpflichten zu verbessern, und wenn ja, wie sehen diese Konzepte aus?