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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rüstungsexporte in die Türkei

Exporte militärisch oder zur Folter verwendbarer Ausrüstungen sowie in der Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit, erteilte Ausfuhranträge, Genehmigungen und tatsächliche Ausfuhren, Waffenarten, exportierende Unternehmen, Warenwert, Vernichtung alter Kleinwaffen bei Neulieferung, Hermesbürgschaften, Endverbleibskontrollen, mögliche Einsätze gegen die kurdische Bevölkerung oder in den Grenzgebieten im Irak oder Syrien, Ausstattungsmittel und Ausbildungsprogramme bzw. -hilfen für Militär-, Polizei- und Sicherheitskräfte etc.<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/4303.11.2017

Rüstungsexporte in die Türkei

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Deutschland ist einer der größten Waffenexporteure weltweit: Nach den Ausfuhren von 2012 bis 2016 landet es laut dem Institut Sipri auf Platz fünf. Trotzdem verweist die Bundesregierung immer wieder darauf, dass sie eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolge, wobei die Grundlagen die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel sind. Kenntnisse über die Verwendung der genannten Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung aber zumeist nicht vor (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6480).

Die Türkei ist Mitglied der NATO. Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 gilt für EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder Folgendes: „Der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in diese Länder hat sich an den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Bündnisses und der EU zu orientieren. Er ist grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist.“ Dabei werde der Beachtung der Menschenrechte bei der Bewertung der Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. „Genehmigungen nach dem Putschversuch vom Juli 2016 erfolgen nach außen- und sicherheitspolitischen Prüfungen der Bundesregierung und im Abgleich mit der fortlaufenden Genehmigungspraxis der EU-Mitgliedstaaten. Entscheidungen stehen unter besonderer Berücksichtigung des Risikos eines Einsatzes im Kontext interner Repression oder des Kurdenkonflikts. Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Für jeden Fall findet eine differenzierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt. Die Bundesregierung wird die weiteren Entwicklungen in der Region genau verfolgen und wie bisher im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigen.“ (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/11212 und 18/12307). Die Menschenrechtslage sowie die rechtsstaatliche Verfasstheit der Türkei scheinen bislang aber für die Bundesregierung einen Rüstungsexportstopp nicht zu rechtfertigen (Reuters vom 12. September 2017).

Neben Rüstungskonzernen wie die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG und Heckler & Koch GmbH haben sich auch Rheinmetall und andere einen Namen in der Region gemacht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13277).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 aufgeführt werden, sind im Jahr 2017 in die Türkei exportiert worden (bitte entsprechend den Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)?

2

Welcher Anteil der Ausfuhranträge der in der Frage 1 aufgeführten Exporte in die Türkei gehören in die Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit (vgl. Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009), und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich darunter auch Software befindet, die zur Abhörung Oppositioneller eingesetzt werden kann?

3

Für wie viele

a) Revolver und halbautomatische Pistolen,

b) Gewehre und Karabiner,

c) Maschinenpistolen,

d) Sturmgewehre,

e) leichte Maschinengewehre,

f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer,

g) rückstoßfreie Gewehre,

h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme wurden im Jahr 2017 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Türkei erteilt (bitte entsprechend mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten)?

4

Wie viele Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren hat die Bundesregierung im Jahr 2017 für die Türkei erteilt (bitte die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten)?

5

Für wie viele „Landfahrzeuge“ im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im Jahr 2017 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland in die Türkei bezogen auf

a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen,

b) gepanzerte Fahrzeuge,

c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge,

d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte mit Typ/Bezeichnung und exportierenden Unternehmen/Hersteller auflisten)?

6

In welchem Wert wurden im Jahr 2017 Kriegswaffen in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Monate mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Hersteller und dem jeweiligen Gesamtwert aufschlüsseln)?

7

Für den Export welcher Rüstungsgüter hat der Bundessicherheitsrat und der Vorbereitende Ausschuss aktuell im Jahr 2017 abschließende Genehmigungsentscheidungen bezogen auf die Türkei getroffen (bitte entsprechend der Monate die Anzahl der Genehmigungen unter Angabe der Art des Exportgutes, der Anzahl, der Antragsteller und des Gesamtvolumens in Euro auflisten)?

8

Welche Sammelausfuhrgenehmigungen, die derzeit gültig sind, gibt es für die Türkei (bitte unter Angabe des Datums der Erteilung, des Endes und der Laufzeit, des Gesamtwertes, der Güterliste sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung)?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 18/13696 aufgeführte Ausfuhr ausschließlich zum Zwecke der Verschrottung in der Türkei betreffs der Ausfuhrlistenposition 0009 „Kriegsschiffe (über oder unter Wasser), Marine-Spezialausrüstung, Zubehör, Bestandteile hierfür und andere Überwasserschiffe“ (bitte Typ/Bezeichnung des Exportgutes und exportierendes Unternehmen/Hersteller auflisten)?

10

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 18/13696 aufgeführte Ausfuhr der Ausfuhrlistenposition 0010 „Luftfahrzeuge“, „Luftfahrtgerät nach dem Prinzip leichter-als-Luft“, „unbemannte Luftfahrzeuge“ („UAV“), Triebwerke, „Luftfahrzeug“-Ausrüstung, Zusatzausrüstung und Bestandteile (bitte Typ/Bezeichnung des Exportgutes und exportierendes Unternehmen/exportierender Hersteller auflisten)?

11

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Jahr 2014 laut Bundestagsdrucksache 18/13648 von der Bundesregierung erteilten Genehmigungen für Ausfuhren von 2 877 vollautomatischen Gewehren im Sinne der Nr. 29c der KWL („Sturmgewehre“) an die Türkei (Waffen-Typ bzw. -Marke, Lieferant in Deutschland, Abnehmer bzw. Empfänger in der Türkei, finanzieller Umfang), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchem Zweck die an die Türkei gelieferten „Sturmgewehre“ exportiert wurden?

12

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Jahr 2015 laut Bundestagsdrucksache 18/13648 von der Bundesregierung erteilten Genehmigungen für Ausfuhren von 775 vollautomatischen Gewehren im Sinne der Nr. 29c der KWL („Sturmgewehre“) an die Türkei (Waffen-Typ bzw. -Marke, Lieferant in Deutschland, Abnehmer bzw. Empfänger in der Türkei, finanzieller Umfang), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchem Zweck die an die Türkei gelieferten „Sturmgewehre“ exportiert wurden?

13

Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und -munition sowie Herstellungsausrüstung dafür wurde im Jahr 2017 von der Bundesregierung in die Türkei genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Wert und Anzahl auflisten)?

14

Der Export welcher Zusatzausstattung, wie Schalldämpfer, Zielfernrohre, Aufsätze für Nachtsichtgeräte etc., für Kleinwaffen im Sinne der UN-Definition für Kleinwaffen und leichte Waffen wurde von der Bundesregierung in die Türkei genehmigt (bitte nach genauer Güterbeschreibung, Unternummer der AL-Position, Jahr, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten)?

15

Inwieweit wurden seit Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18. März 2015, mit der der „Neu für Alt“-Grundsatz auf eine neue Grundlage gestellt wurde, Genehmigungen für Kleinwaffenexporte (hier ausschließlich ganze Waffen, nicht Teile dafür oder Munition) in die Türkei unter der Maßgabe erteilt, im Gegenzug für die Lieferung von neuen Kleinwaffen alte Kleinwaffen zu vernichten?

16

Inwieweit wurden seit Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18. März 2015, mit der auch der „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“-Grundsatz auf eine neue Grundlage gestellt wurde, Genehmigungen für Kleinwaffenexporte (hier ausschließlich ganze Waffen, nicht Teile dafür oder Munition) in die Türkei unter der Maßgabe erteilt, im Gegenzug für die Lieferung von neuen Kleinwaffen alte Kleinwaffen bei Aussonderung zu vernichten?

17

Welche Hermesbürgschaften für den Export von Gütern in die Türkei hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2012 übernommen (bitte unter Angabe des Datums der Indeckungnahme, der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)?

18

Wie viele der in der Antwort zu Frage 8 aufgeführten Hermesbürgschaften betrafen Rüstungsgüter (bitte nach Jahr, Gut, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller auflisten)?

19

Inwieweit gab es nach der am 9. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die mit den sog. Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt wurden, Kontrollen zur Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen, ob die von Deutschland an die Türkei gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind?

Wenn ja, wann, in welchem Land und bezogen auf welche Rüstungsexporte? Wenn nein, gab es keinerlei Zweifel an der Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen?

20

Inwieweit gab es im Zuge der am 9. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die mit den sog. Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt wurden, Überprüfungen, ob die von Deutschland an die Türkei gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell das Risiko, dass aus Deutschland gelieferte bzw. in Lizenz in der Türkei hergestellte Rüstungsgüter bei Militäroperationen gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt werden, und auf welche Informationen stützt sich diese Einschätzung?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell das Risiko, dass aus Deutschland gelieferte bzw. in Lizenz in der Türkei hergestellte Rüstungsgüter bei Militäroperationen in den Grenzgebieten im Irak und/oder in Syrien durch die Türkei eingesetzt werden, und auf welche Informationen stützt sich diese Einschätzung?

23

Welche „großen Anträge“, die die Türkei derzeit an die Bundesregierung gestellt hat – und bei denen es sich um nicht wenige handeln soll – hat die Bundesregierung „on hold“ gestellt (www.welt.de/newsticker/dpa_nt/ afxline/topthemen/article169746697/Tuerkei-erhaelt-weniger-deutsche-Ruestungsgueter.html)?

24

Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), der Bundeswehr im Jahr 2017 beteiligt (bitte entsprechend der Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)?

25

Inwieweit gibt es für das Jahr 2018 Planungen Angehörige der türkischen Streitkräfte an Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), der Bundeswehr zu beteiligen (bitte entsprechend der Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)?

26

Inwiefern wurden deutsche Beamte und Angestellte in der Türkei in den letzten fünf Jahren eingesetzt, um für deutsche Rüstungsgüter und Militärtechnologie zu werben und den Abschluss entsprechender Anschaffungsvereinbarungen durch die türkische Regierung vorzubereiten (bitte unter Angabe des jeweiligen Datums von diesbezüglichen Dienstreisen der Beamten und Angestellten, ihrer Behörde oder ihres Ministeriums sowie ihrer Dienstbezeichnung antworten)?

27

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob, und wenn ja, welche ausgleichenden Investitionen (z. B. Verlagerung der Produktion in die Türkei) deutsche Rüstungsunternehmen in der Türkei zur Erlangung von Rüstungsaufträgen seit 2010 zugesagt haben (bitte entsprechend der Unternehmen den finanziellen Umfang und die Art der Investition auflisten)?

28

In welchem Umfang will die Bundesregierung der Türkei im Rahmen des polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramms (AAH-P) für die Jahre von 2017 bis 2020 kostenlos Ausstattungsmittel bzw. Ausbildungshilfen gewähren (bitte die Art der Mittel sowie Ausbildungen auflisten), und inwiefern ist dabei beabsichtigt, diese Unterstützung von konkreten und messbaren Verbesserungen der Menschenrechtslage abhängig zu machen?

29

Wurden im Jahr 2017 Ausbildungsmaßnahmen für Sicherheitskräfte der Türkei in Deutschland durch die Bundeswehr im Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungsgütern vorgenommen, und wenn ja, wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und dem Empfängerland aufgeteilt (bitte unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten beantworten)?

Berlin, den 1. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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