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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Präventions- und Deradikalisierungsstrategien mit Blick auf die Rückkehrer aus dem sogenannten Islamischen Staat

Ausreisen zum &quot;Islamischen Staat&quot; (IS) und Rückkehrer, Aufforderungen zur Pass- bzw. Personalausweisabgabe und Ausstellung von Ersatzausweisen, Gefährder und &quot;relevante Personen&quot; im Bereich Islamismus, Risikobewertung mittels Analyseinstrument RADAR-iTE, zurückkehrende Kinder und Jugendliche von Angehörigen des IS, Situation in Deutschland lebender Angehöriger, Programme zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich Islamismus, Analyse der Radikalisierungsverläufe<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/28112.12.2017

Präventions- und Deradikalisierungsstrategien mit Blick auf die Rückkehrer aus dem sogenannten Islamischen Staat

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der Tatsache, dass der sogenannte Islamische Staat (IS) in Syrien und dem Irak zunehmend an Gebiet verliert, muss damit gerechnet werden, dass viele dorthin ausgereiste Kämpfer und Mitläufer demnächst nach Europa und auch nach Deutschland zurückkehren werden. Ein Konzept der Bundesregierung, wie man hinsichtlich der Sicherheitslage, aber auch bezüglich deren Integration mit den Rückkehrern, ihren Kindern und Familien in Deutschland umgehen wird, ist derzeit noch nicht ersichtlich.

Wie kürzlich bekannt wurde, soll das Bundeskriminalamt (BKA) bereits Ende August dieses Jahres vier deutsche Frauen in Bagdad vernommen haben, die zum IS ausgereist waren (Süddeutsche Zeitung, 23. November 2017). Die Frauen sollen einen Monat zuvor nach der Befreiung der Millionen-Metropole Mossul von irakischen Soldaten festgenommen worden sein (ebd.). Bereits im Rahmen ihrer Vernehmung durch das BKA soll es dabei auch um die Situation der Kinder gegangen sein, die gegenwärtig zusammen mit ihren Müttern in Bagdad inhaftiert sind (ebd.). In diesem Zusammenhang wurde außerdem berichtet, dass die Bundesregierung sich um die Rückführung der Kinder zu ihren in Deutschland lebenden Angehörigen bemüht (ebd.).

Offen ist jedoch, wie die Rückkehr der vom BKA vernommenen Frauen erfolgen wird, und welche Präventions- und Deradikalisierungsstrategien seitens der Bundesregierung hinsichtlich der Rückkehrerproblematik im Allgemeinen verfolgt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der letzten fünf Jahre aus Deutschland zum sogenannten Islamischen Staat ausgereist, und wie viele sind im gleichen Zeitraum wieder nach Deutschland zurückgekehrt (bitte tabellarisch nach Jahr aufschlüsseln)?

2

Wie vielen der aus Deutschland in den sogenannten Islamischen Staat ausgereisten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Ausreise dazu aufgefordert, den Reisepass und/oder Personalausweis abzugeben, und wie viele sind der Aufforderung nachgekommen?

3

Wie viele sogenannte Gefährder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Ersatz-Personalausweises für Gefährder dazu aufgefordert, ihren Personalausweis abzugeben und gegen ein Ersatzdokument auszutauschen, und wie viele sind der Aufforderung nachgekommen?

a) In wie vielen Fällen ist neben der Aufforderung den Personalausweis abzugeben (vgl. Frage 3) auch eine Anordnung nach § 8 des Passgesetzes (PassG) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 10 PassG ergangen?

b) In wie vielen Fällen wurde betroffenen Personen die Ausreise in das Ausland untersagt (bitte soweit möglich nach § 10 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 PassG aufschlüsseln)?

4

Wie viele Personen werden in Deutschland derzeit im Bereich Islamismus als sogenannte Gefährder und wie viele als sogenannte relevante Personen eingestuft?

5

Wenn der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière sagt, dass „weniger als ein Drittel“ der Gefährder „als hochgefährlich“ gelten (DER TAGESSPIEGEL, 4. Dezember 2017), inwiefern deckt sich das mit den Erkenntnissen, die der bisherige Einsatz des sogenannten Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE gebracht hat, und wie spiegelt die dreistufige Risikoskala dies in konkreten Zahlen genau wider (bitte nach hohem, auffälligem und moderatem Risiko aufschlüsseln)?

6

Wie schätzt die Bundesregierung aktuell die Chancen ein, möglichst bald alle Kinder deutscher Staatsbürger, die sich im Irak infolge der Inhaftierung eines ihrer Elternteile selbst in Haft befinden, zeitnah zu ihren Verwandten in Deutschland ausfliegen zu können?

a) Inwiefern werden dabei die Interessen und das Wohl der einzelnen Kinder und Jugendlichen bei der Rückkehr und bei der Unterbringung beachtet?

b) Welche administrativen Hürden könnten einer baldigen Zuführung der Kinder zu ihren Verwandten in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung entgegenstehen, und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten ein, diese zeitnah zu überwinden?

7

Inwiefern haben deutsche Sicherheitsbehörden des Bundes sich bereits in der Vergangenheit intensiv mit der Situation in Deutschland lebender Familien beschäftigt, deren Angehörige in den letzten Jahren zum sogenannten Islamischen Staat ausgereist sind?

8

In welcher Weise werden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Sinne der Frage 7 betroffenen Familien im Rahmen der Sicherheitskonzeptionen sowie der Präventions- und Deradikalisierungsstrategien der Sicherheitsbehörden einbezogen?

9

Welche Programme zur Prävention und Deradikalisierung im Bereich Islamismus werden seitens des Bundes aktuell mit je welcher Summe im Bundeshaushalt gefördert (bitte auch nach Einzelplänen aufschlüsseln)?

10

Wie viele rückkehrende Kinder und Jugendliche von Angehörigen des „Islamischen Staats“ werden von deutschen Sicherheitsbehörden erwartet (bitte nach Alter aufschlüsseln, falls keine exakten Zahlen vorhanden sind, bitte Schätzung angeben)?

a) Welche Maßnahmen im Sinne des Kindeswohls sind zur Unterstützung der rückkehrenden Kinder und Jugendlichen vorgesehen?

b) Unterstützt – und wenn ja wie – die Bundesregierung die zuständigen Jugendämter durch Informationen und ggf. weitere Maßnahmen?

11

Welche Maßnahmen sind in Bezug auf die rückkehrenden Erwachsenen in Planung?

a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

b) Welche Maßnahmen erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf Präventions- und Deradikalisierungsarbeit im Rahmen von et wem Strafvollzug?

c) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung hierbei die zuständigen Stellen der Bundesländer, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen genau?

12

Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eine Fortschreibung der „Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind“ vor?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

Berlin, den 11. Dezember 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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