Prüftätigkeit beim Arbeitsschutz
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Arbeitswelt hat sich beschleunigt und verdichtet. In der Folge steht neben der physischen Gesundheit mittlerweile vor allem auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten im Mittelpunkt. Dem muss der Arbeitsschutz gerecht werden. Denn gute und gesunde Arbeitsbedingungen sind eine Zukunftsinvestition, die sich für die Betriebe und die Menschen gleichermaßen lohnen. Sie sind nicht nur eine Verpflichtung den Menschen gegenüber, sondern auch betriebs- und volkswirtschaftlich sinnvoll. Nur mit guten und gesunden Arbeitsbedingungen sowie angemessen ausgestalteten Arbeitsplätzen werden die Beschäftigten ihrer Arbeit bis zum Renteneintrittsalter nachgehen können. Deshalb ist der Bedarf an guter Beratung und effektiven Kontrollen seitens der Aufsichtsbehörden groß.
Eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10229) hatte 2012 deutlich gemacht, dass die Arbeitsschutzbehörden in den Bundesländern für effektive Kontrollen personell nicht ausreichend ausgestattet waren. Mit dieser Kleinen Anfrage soll erneut eine Bestandsaufnahme gemacht und überprüft werden, ob sich an der Handlungsfähigkeit der Behörden im Arbeitsschutz seit 2012 etwas verbessert hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Personelle Ausstattung der Arbeitsschutzbehörden
Fragen18
Wie viele Personalstellen standen den Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Arbeitsschutz 2006 und jeweils in den Jahren von 2011 bis 2017 zur Verfügung, und wie viele dieser Stellen waren nicht besetzt (bitte differenziert nach Bundesländern sowie nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen Berufsgenossenschaften – BG –, Unfallversicherungsträgern (UVT) der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG angeben)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Aufsichtsbehörden mit dem zur Verfügung stehenden Personal ihre Verpflichtungen beim Arbeitsschutz tatsächlich erfüllen können?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viel Prozent des Personals in den Aufsichtsbehörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine berufliche Qualifikation mit technischem Hintergrund bzw. sozialem Ausbildungshintergrund (psychologische und sozialpädagogische Berufe), die der Begutachtung von psychischen Gefährdungen gerecht wird (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Aufsichtspersonal mittlerweile ausreichend qualifiziert ist, um den Anforderungen bei der Besichtigung psychischer Gefährdungen gerecht zu werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Betriebsbesichtigungen
Wie viele Betriebsbesichtigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2006 und jeweils in den Jahren von 2011 bis 2017 durchgeführt und wie viele davon in kleinen, mittelgroßen und großen Betrieben (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Wie viel Prozent der kleinen, mittelgroßen und großen Betriebe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2006 und jeweils in den Jahren von 2011 bis 2017 besichtigt (bitte mit den Angaben: Gesamtzahl der Betriebe/ aufgesuchte Betriebe/Prozentzahl aufgesuchte Betriebe und nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
In welchen Zeiträumen werden nach Kenntnis der Bundesregierung kleine, mittelgroße und große Betriebe rein rechnerisch im Durchschnitt von den Arbeitsschutzbehörden besichtigt (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Welche konkreten Aspekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Sachgebiet „psychische Belastungen“ geprüft (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
In welchem prozentualen Verhältnis wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Besichtigungen das Sachgebiet „psychische Belastungen“ im Vergleich zu technischen Sachgebieten geprüft, und rein rechnerisch bei der wie vielten Besichtigung werden die Sachgebiete „Arbeitsplatz, Arbeitsstätte, Ergonomie“ bzw. „psychische Belastungen“ durchschnittlich behandelt (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Sieht die Bundesregierung bei der Prüfhäufigkeit des Sachgebiets „psychische Belastungen“ Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum, und welche gesetzlichen Maßnahmen wären notwendig?
Wie viele Anordnungen, Verwarnungen, Bußgeldbescheide und Strafanzeigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2006 und jeweils in den Jahren von 2011 bis 2017 aufgrund der Besichtigungen ausgesprochen (bitte nach Arbeitsschutzaufsicht der Länder, gewerblichen BG, UVT der öffentlichen Hand, landwirtschaftlichen BG differenzieren)?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn wichtigsten Mängel für Anordnungen, Verwarnungen, Bußgelder und Strafanzeigen?
Gefährdungsbeurteilungen
Wie viel Prozent der Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006, 2011 und 2016 tatsächlich Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, und wie viele dieser Betriebe haben dabei auch psychische Belastungen berücksichtigt (bitte nach kleinen, mittelgroßen und großen Betrieben differenzieren)?
In prozentual wie vielen Fällen ziehen nach Kenntnis der Bundesregierung kleine, mittelgroße und große Betriebe aus Gefährdungsbeurteilungen betriebliche Konsequenzen (bitte nach physischen und psychischen Belastungen differenzieren)?
Welche Unterstützungsmaßnahmen erhalten kleine, mittelgroße und große Betriebe bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Beurteilt die Bundesregierung die Zahlen, in wie vielen Betrieben Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden, als zufriedenstellend, oder sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, beispielsweise in der Form, dass Sanktionen für den Fall eingeführt werden, dass Betriebe Gefährdungsbeurteilungen grundsätzlich und regelmäßig nicht durchführen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, was sollte gesetzlich auf den Weg gebracht werden?