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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Studienplatzvergabe

Schlüsse aus der teilweisen Unvereinbarkeit bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften über die Hochschulzulassung in der Humanmedizin mit dem Grundgesetz, Zeitplan zur Umsetzung des Urteils, Folgen nicht fristgerechter notwendiger Änderungen, Detailfragen zum Urteil betr. gesetzlicher Kriterienfestlegung und Auswirkungen auf andere Studiengänge mit Numerus Clausus, Auswirkungen auf den Masterplan Medizinstudium, alternative Zulassungsvorschläge, Studienplatzkapazitäten<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

22.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/65031.01.2018

Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Studienplatzvergabe

der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Bettina Hoffmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulze-Asche, Katja Dörner, Erhard Grundl, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgereicht hat in einem Urteil vom 19. Dezember 2017 festgestellt, dass die Studienplatzvergabe im Bereich Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar ist. Einige der bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften seien mit Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 (Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit) in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 1 GG (allgemeiner Gleichheitssatz) unvereinbar. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neu regeln (Az. 1 BvL 2/14 und 1 BvL 4/14). Nach Informationen der Fragesteller ist die Umsetzung des Urteils binnen der gesetzten Frist sehr ambitioniert. Darum ist es zwei Monate nach dem Urteil an der Zeit, nach Konsequenzen und dem Zeitplan der Umsetzung zu fragen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Johanna Wanka hat bereits geäußert, dass auch der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber gefordert sei, das Verfahren für die Zulassung zum Medizinstudium im Lichte der Vorgaben aus dem Urteil neu zu regeln (siehe DIE ZEIT vom 28. Dezember 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hat?

2

Welche Ergebnisse hat die „sorgfältige Prüfung“ des Urteils durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ergeben, die es laut Medienberichten vom 19. Dezember 2017 zeitnah erledigen wollte?

3

Welche Ergebnisse bzw. Zwischenstände haben die Erörterungen der Auswirkungen des Urteils zwischen den Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie Gesundheit ergeben?

4

Inwiefern sieht die Bundesregierung den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber bei der Umsetzung des Urteils gefordert?

5

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Umsetzung des Urteils bezogen auf die bundesgesetzlichen Regelungen – zum Beispiel eine Novelle des Hochschulrahmengesetzes, den Erlass eines Bundesgesetzes für die Zulassung und Abschlüsse, andere Umsetzungsmöglichkeiten?

6

Welche dieser Möglichkeiten empfiehlt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber umzusetzen (bitte mit Begründung), und überlegt sie, zur Umsetzung von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen?

7

Welche Ergebnisse bzw. Zwischenstände haben die Erörterungen der Auswirkungen des Urteils mit den Wissenschafts- und Gesundheitsressorts der Länder ergeben?

8

Wie sieht der Zeitplan aus, um die erforderlichen landes- und bundesgesetzlichen Änderungen auf den Weg zu bringen und zu verabschieden?

9

Inwiefern sind der Bundesregierung Bestrebungen bekannt, beim Bundesverfassungsgericht um eine Verlängerung der Frist zur Umsetzung des Urteils zu ersuchen?

Wenn ja, welche Frist wird angestrebt und mit welcher Begründung?

Wenn nein, erachtet die Bundesregierung eine solche Verschiebung als sinnvoll?

10

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Bundesverfassungsgericht die Rolle des Bundes bei der Neuregelung der Hochschulzulassung überraschend stark betont hat, und wie steht sie zu der Auffassung von zum Beispiel Dr. Winfried Kluth, Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, dass die Neuregelung schneller gehe, „wenn der Bund sie vornimmt, anstelle auf die langwierige Ratifizierung eines Staatsvertrags durch alle 16 Länder zu warten“ (siehe DIE ZEIT vom 28. Dezember 2017)?

11

Welche Folgen hätte es nach Einschätzung der Bundesregierung, wenn die notwendigen Änderungen an den bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften nicht fristgerecht erfolgen bezogen auf

Studienbewerberinnen und Studienbewerber im Fach Humanmedizin,

die Hochschulen mit vom Urteil betroffenen Studiengängen,

die Stiftung für Hochschulzulassung als Instanz für die Vergabe der bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer?

12

Inwiefern hat die Bundesregierung seinerzeit gegenüber den Ländern im Rahmen der Erarbeitung des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung Bedenken geäußert, dass die Begrenzung auf sechs Ortswünsche (siehe Artikel 8 Absatz 1 Satz 2, 4 und 5) eine erhebliche Beeinträchtigung der Chancengleichheit darstellen könnte, weil das Kriterium der Abiturdurchschnittsnote als Maßstab für die Eignung mit dem Rang des Ortswunsches überlagert und entwertet wird?

13

Inwieweit soll aus Sicht der Bundesregierung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern künftig überhaupt noch ein Ranking von Ortswünschen verlangt werden, und wie soll sich die Angabe zu den Kriterien verhalten, die aussagekräftig für die Eignung für das beabsichtigte Studium sind?

14

Welche einzelnen Kriterien beim Auswahlverfahren der Hochschulen sind aus Sicht der Bundesregierung gesetzlich vorzugeben, und welcher Bedeutungsgrad sollte insbesondere der Abiturnote zukommen?

15

Sieht die Bundesregierung in der gesetzlichen Festlegung eines Kriterienkatalogs eine Einschränkung der Autonomie der Hochschulen oder der Freiheit von Forschung und Lehre?

16

Wie können Eignungsprüfungen oder Auswahlgespräche der Hochschulen gesetzlich standardisiert und strukturiert aber gleichzeitig auch gesichert werden, dass sich die Studiengangprofile der Hochschulen unterscheiden?

17

Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bundesregierung das Urteil auf andere Studiengänge mit bundesweitem Numerus clausus (Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) haben?

18

Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bundesregierung das Urteil auf Studiengänge mit lokalem Numerus clausus haben?

19

Welche Konsequenzen hat das Urteil aus Sicht der Bundesregierung für die im Masterplan Medizinstudium 2020 vereinbarten Maßnahmen zum Auswahlverfahren und zu den Auswahlkriterien bei der Zulassung und insbesondere zu von Hochschulen selbst formulierten Auswahlkriterien zum Medizinstudium im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

20

Welche Konsequenzen hat das Urteil aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die im Masterplan Medizinstudium 2020 erwähnte „Erhöhung der Wartezeitenquote“, die „Privilegierung medizinnaher Ausbildungs- und Studienzeiten bei der Wartezeit“ sowie die „Anrechnung von Wartezeit als Boni auf die Abiturnote“?

21

Hält die Bundesregierung im Lichte des Bundesverfassungsgerichtsurteils an der Modifizierung der Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) fest, wie sie es mit den Ländern im Masterplan Medizinstudium 2020 beschlossen hat (siehe S. 9 bis 11), oder beabsichtigt sie darüber hinausgehende Änderungen am AdH?

22

Inwiefern plant die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des Urteils eine Landarztquote festzuschreiben?

23

Wie bewertet die Bundesregierung das vom Medizinischen Fakultätentag (MFT) und von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) vorgeschlagene Modell für eine reformierte Studierendenauswahl in der Medizin?

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung, für und was gegen die Realisierung dieses Modells?

24

Wie hat sich die Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin zwischen 1990 und 2017 entwickelt?

25

Hält die Bundesregierung die derzeitige Zahl der Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums für ausreichend, um vor dem Hintergrund des demographischen Wandels auch künftig eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung gewährleisten zu können?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. Januar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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