Die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren
der Abgeordneten Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das zum 1. Juli 2014 in Kraft getretene Rentenpaket der Koalition aus CDU, CSU und SPD beinhaltete neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um zwölf Monate (sog. Mütterrente) sowie geringe Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation auch eine modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte (sog. Rente ab 63).
Hiernach können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre Beitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit, Pflege und Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes vorweisen, frühestens ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Altersrente gehen. Auch Zeiten, die entgangenes Arbeitsentgelt ersetzen, werden teilweise angerechnet.
Die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren steht in der Auffassung der Fragesteller unter anderem deshalb in der Kritik, weil sie den unterschiedlichen Herausforderungen einer schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr nicht gerecht wird. Im Gegenteil, der Finanzierungsspielraum, um Leistungen für besonders von der Erhöhung der Regelaltersgrenze Betroffene zu verbessern, wird durch die neue Rentenart eingeengt. Das sind etwa solche Personen, die auf Grund hoher beruflicher Anforderungen teils deutlich vor dem 63. Lebensjahr aus dem Berufsleben aussteigen müssen. Da die neue Rentenart nicht aus Steuern finanziert wird, hat dies auch Auswirkungen auf die Höhe des Beitragssatzes und des Rentenniveaus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten des Rentenpakets die abschlagsfreie Rente ab 63 in Anspruch genommen (bitte gesamtes Bundesgebiet und nach Bundesländern für Männer und Frauen getrennt ausweisen sowie jeweils für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017), und wie viele Personen haben jeweils einen Antrag auf diese Rentenart gestellt?
Wie hoch sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben in der Rentenversicherung für die Rente für besonders langjährig Versicherte?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Zugangsalter von Männern und Frauen bei allen Altersrentenzugängen in den Jahren von 2000 bis heute verändert?
a) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 63, 64 und 65 Jahren in den Jahren von 2000 bis heute, und wie hoch war der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter an allen Beschäftigten der Jahre 63, 64 und 65 (bitte nach Männern und Frauen, Ost und West getrennt ausweisen)?
b) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Beschäftigungsquote der 63- ,64- und 65-Jährigen in den Jahren von 2000 bis heute (bitte nach Männern und Frauen, Ost und West getrennt ausweisen)?
Inwiefern hält die Bundesregierung an ihren Prognosen ausweislich ihres Gesetzentwurfs über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (18/909) fest, wonach die Rente für besonders langjährig Versicherte zu Mehrausgaben bei der Rentenversicherung in Höhe 12,5 Mrd. Euro bis zum Jahr 2020 führt und auch in den Jahren 2025 bzw. 2030 noch jährlich 2,1 Mrd. Euro bzw. 3,1 Mrd. Euro kosten soll (ohne Beitragsausfälle bei den Sozialversicherungen durch frühzeitigen Rentenbezug), und inwiefern muss die Bundesregierung diese Kostenschätzung nach nun bald vier Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend anpassen?
Wann genau in diesem Jahr wird die Bundesregierung ihrer im Gesetz vorgesehenen Berichtspflicht über die Auswirkungen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nachkommen, und welche Vorschläge für eine Weiterentwicklung dieser Rentenart werden im fachlich zuständigen Ministerium diskutiert?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag von Alexander Graser, Christian Helmrich und Christoph Lindner (Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht, HSI-Working Paper Nr. 11, November 2017), bei der sog. rollierenden Stichtagsregelung zur abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren eine offenere Formulierung zu verwenden, die Ausnahmen von dieser Regelung nicht nur bei Insolvenz und vollständiger Geschäftsaufgabe zulässt, um so „auch für die anderen, weniger leicht vorhersehbare Fälle eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Fassung“ (s. 38 ff.) herzustellen?
Wie viele Personen haben seit dem 1. Juli 2014 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung von der durch das Rentenpaket neu eingeführten „Mütterrente“ profitiert, und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für diese Leistung (bitte nach jeweiligen Jahren getrennt ausweisen)?
Wie würden sich das Rentenniveau nach Auffassung der Bundesregierung sowie der Rentenbeitragssatz bis zum Jahr 2030 ab Stand heute entwickeln, wenn die Leistungen für die abschlagsfreie Rente ab 63 sowie die sog. Mütterrente komplett aus Steuermitteln finanziert würden?