Umfang und Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen
der Abgeordneten Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Anja Hajduk, Dr. Danyal Bayaz, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ausländische Direktinvestitionen setzen in Deutschland willkommene Impulse für Innovationen und sichern Arbeitsplätze. Vermehrt werden jedoch auch politisch-strategische Motive hinter Auslandsinvestitionen vermutet. Beispielhaft dafür steht die kritisch diskutierte Übernahme des Maschinenbauers KUKA Aktiengesellschaft vor knapp einem Jahr (www.welt.de/print/die_welt/article170388334/Hunger-auf-Hightech.html).
Im Juli 2017 hat die deutsche Bundesregierung mit der Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung u. a, ihre Kontrollmöglichkeiten für sektorspezifische Direktinvestitionen aus dem Ausland ergänzt und auf geplante Übernahmen von Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, sowie von Unternehmen im Bereich wehrtechnischer Schlüsseltechnologien ausgeweitet. Auch auf europäischer Ebene wird ein vernetztes Prüfsystem für ausländische Investitionen diskutiert.
Zuletzt wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die geplante Übernahme des Flugzeugzulieferers COTESA GmbH durch eine Tochter des Staatskonzerns China Iron & Steel Research Institute Group prüft (vgl. Handelsblatt vom 22. Dezember 2017).
In Fortschreibung und Ergänzung unserer Schriftlichen Fragen vom November 2016 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810443.pdf, S. 4 und 5) fragen wir die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Gesamtanzahl, welches Gesamtvolumen und welche Gesamtzahl von Arbeitsplätzen umfassten nach Kenntnis der Bundesregierung ausländische Direktinvestitionen in Deutschland jeweils in den Jahren von 2008 bis 2017 a) differenziert nach Wirtschaftszweigen, b) differenziert nach sektorspezifischen und -übergreifenden Investitionen?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die größten zehn Kapitalgeberländer in den Jahren von 2008 bis 2017 gewesen a) absteigend nach Investitionsvolumen und Anzahl der Investitionsvorhaben, b) differenziert nach sektorspezifischen und -übergreifenden Investitionen?
Aus welchen zehn Kapitalgeberländern waren von 2008 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Steigerungsraten von Investitionen in Deutschland zu verzeichnen a) absteigend nach Investitionsvolumen und Anzahl der Investitionsvorhaben, b) differenziert nach sektorspezifischen und -übergreifenden Investitionen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des ausländischen Investitionsgeschehens in Deutschland in den letzten Jahren, hat sich nach ihrer Beobachtung die Motivation für diese Investitionen verändert, und wie bewertet dies die Bundesregierung insgesamt?
Wie viele der vom BMWi in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführten Investitionsüberprüfungen mit welchem Investitionsvolumen erfolgten auf Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hin?
Was war bei den Überprüfungen von Amts wegen jeweils der Auslöser der Überprüfung, z. B. Presseberichte oder Hinweise bzw. Beschwerden aus anderen Ländern (bitte jeweils getrennt nach sektorspezifischen und -übergreifenden Prüfungen aufführen)?
Aus welchen Ländern stammten bei den vom BMWi in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführten Investitionsprüfungen jeweils die Investoren, und welchen Anteil hatten dabei Investoren aus sogenannten Steuer- bzw. Regulierungsoasen (bitte mit Anzahl und Investitionsvolumen sowie getrennt nach sektorspezifischen und -übergreifenden Prüfungen aufführen)?
In welchen Fällen liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass ein mittelbarerer Erwerb vorliegt, bei dem der mittelbare und unmittelbare Investor in unterschiedlichen Ländern ansässig ist (bitte mit Anzahl und Investitionsvolumen sowie getrennt nach sektorspezifischen und -übergreifenden Prüfungen aufführen)?
Sieht die Bundesregierung Anreize für ausländische Investoren, Unternehmensübernahmen in Deutschland aus sogenannten Steuer- bzw. Regulierungsoasen heraus bzw. über solche zu tätigen, und falls ja, worin bestehen diese Anreize?
In wie vielen konkreten Fällen sowie aus welchen Gründen wurden Investitionsvorhaben fallen gelassen, bevor das BMWi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hatte (bitte Anzahl und Investitionsvolumen sowie getrennt nach sektorspezifischen und -übergreifenden Prüfungen aufführen)?
In wie vielen Fällen mit welchem Investitionsvolumen hat das BMWi 2017 auf Basis seiner erweiterten Möglichkeiten durch die geänderte Außenwirtschaftsverordnung eine Prüfung vorgenommen, und wie viele Prüfungen mit welchem Investitionsvolumen wären ohne die im Juli 2017 vorgenommene Änderung der Außenwirtschaftsverordnung nicht möglich gewesen?
Wie viele und welche geplanten Übernahmen mit welchem Investitionsvolumen wurden von der Bundesregierung in den Jahren 2016 bzw. 2017 untersagt, bzw. in welchen Fällen wurden Anordnungen erlassen?
Wie lange hat in den Jahren von 2013 bis 2017 durchschnittlich die Bearbeitung der Überprüfung nach Erhalt der Unterlagen vom Unternehmenserwerber durch das BMWi gedauert, und in wie vielen Fällen wurde die Dauer der Frist durch Verhandlungen gehemmt (bitte getrennt nach sektorspezifischen und -übergreifenden Prüfungen aufführen)?
Plant die Bundesregierung die nochmalige Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, und wenn ja, in welcher Hinsicht, und in Bezug auf welche Bereiche/Sektoren?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegenüber dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen vernetzten Prüfsystem für ausländische Investitionen?