Grubenwasseranstieg im Saarrevier
der Abgeordneten Markus Tressel, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Lisa Badum, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Steinkohlebergbau in Deutschland hat Folgen für Mensch und Umwelt weit über die aktive Phase der Kohlegewinnung hinaus. Zu diesen sogenannten Ewigkeitslasten gehört die Notwendigkeit eines dauerhaften Abpumpens von in die Grubengebäude eindringendem Wasser. Im Saarrevier plant die RAG AG, das Abpumpen des Grubenwassers langfristig einzustellen und den Grubenwasserspiegel in mehreren Phasen ansteigen zu lassen, bis ein druckloser, pumpenfreier Abfluss in die Saar entsteht (Veröffentlichung der RAG „Grubenwasser in der Diskussion“, Herne 2015; www.bergbau-unser-erbe.de/fileadmin/user_upload/ downloads/Grubenwasser_in_der_Diskussion.pdf).
In einer ersten Phase plant die RAG AG das Grubenwasser in den Wasserprovinzen Duhamel und Reden bis auf eine Höhe von -320m Normalnull (NN) ansteigen zu lassen, um in diesen Provinzen einen einheitlichen Wasserspiegel zu schaffen. Für dieses Vorhaben hat die RAG AG am 31. August 2017 einen Antrag beim Oberbergamt des Saarlandes vorgelegt. Ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung ist derzeit anhängig.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens konnten vom Grubenwasseranstieg Betroffene bis zum 15. Januar 2018 Einwendung einreichen. Bis zum Stichtag gingen mehr als 4 500 Einwendungen beim Oberbergamt ein. In den Einwendungen werden Befürchtungen hinsichtlich möglicher Erschütterungen, Senkungen und Hebungen des Gebirgskörpers und den daraus folgenden Schäden an Gebäuden, von Vernässungen an der Oberfläche sowie hinsichtlich der Gefahren durch die verstärkte Freisetzung der Gase Methan und Radon und der Gefahr einer Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung im Bereich Saarbrücken, St. Ingbert, Sulzbach, Neunkirchen und Spiesermühltal geltend gemacht.
Nach der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung von Bund und Ländern sind ausschließlich die Länder für die Genehmigung und Aufsicht von Vorhaben zur Gewinnung von Bodenschätzen zuständig. Darunter fällt auch der geplante Grubenwasseranstieg.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens konnten jedoch auch Bundesbehörden und bundeseigene Unternehmen Stellungnahmen einreichen. Ausweislich der Antwort der Bundesregierung vom 7. Februar 2018 auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/695 haben DB Services Immobilien GmbH, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Saarbrücken und das Eisenbahn-Bundesamt Stellungnahmen abgegeben. In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 75 erklärt die Bundesregierung, dass sie, aufgrund der kurzen Antwortfrist, keine Angaben zum Inhalt der Stellungnahmen machen könne.
Darüber hinaus geht aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/9284 vom 26. Juli 2016) auf die Kleine Anfrage „Beeinträchtigung von Bundesinfrastruktur durch Bergschäden im Saarland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8834)“ hervor, dass der Landesbetrieb Straßenbau des Saarlandes als Träger der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen im Saarland beabsichtige, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Stellungnahme abzugeben und auf die Einrichtung eines Messnetzes zur Überwachung möglicher Bergschäden an Straßen und Brücken hinzuwirken.
Im Interesse einer ausführlichen Beantwortung der Fragen sind die Fragesteller ausdrücklich bereit, in Absprache mit den beantwortenden Stellen Verlängerungen der Antwortfrist zu gewähren, sollte die normale Frist von zwei Wochen nicht ausreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Einwendungen wurden in der Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH vorgebracht, und wie wurden diese jeweils begründet?
Welche Einwendungen wurden in der Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Saarbrücken vorgebracht, und wie wurden diese jeweils begründet?
Welche Einwendungen wurden in der Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vorgebracht, und wie wurden diese jeweils begründet?
Welchen Inhalt hatte die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Landesbetrieb für Straßenbau des Saarlandes eine Stellungnahme bzgl. der Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf die Bundesfernstraßen abgegeben?
a) Wenn ja, welchen Inhalt hatte diese Stellungnahme?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Hat sich der Landesbetrieb für Straßenbau in seiner Stellungnahme oder in sonstiger Form für die Einrichtung eines Messnetzes zur Erfassung von Bodenbewegungen ausgesprochen? Wenn nein, warum nicht?
d) Welche Bundesfernstraßen bedürfen nach Ansicht des Landesbetriebes im Falle des Grubenwasseranstiegs einer Überwachung auf mögliche Bergschäden?
e) Welche einzelnen Verkehrsbauwerke (Brücken, Tunnel etc.) bedürfen nach Ansicht des Landesbetriebes im Falle des Grubenwasseranstiegs einer Überwachung auf mögliche Bergschäden?
f) Welche Kosten erwartet der Landesbetrieb für die Einrichtung und den Betrieb des Messnetzes, und wer soll diese Kosten tragen (bitte getrennt nach Kosten der Einrichtung und des Betriebes angeben)?
Von welchem Zeithorizont geht die Bundesregierung für die nächsten Schritte bis zur Einstellung des Abpumpens aus?
Welche wissenschaftlichen Gutachten liegen der Bundesregierung zu den Konsequenzen einer Angleichung des Grubenwasserspiegels samt Einstellung des Abpumpens vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?