Reform der Datei „Gewalttäter Sport“ und Datenübermittlung ins Ausland
der Abgeordneten Monika Lazar, Erhard Grundl, Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ (DGS) ist weitläufig als „Hooligan-Datei“ bekannt. Anders als der Name suggeriert sind in dieser Datei aber nicht nur Gewalttäterinnen und Gewalttäter erfasst. Schon eine Personalienfeststellung kann reichen, um in der DGS gespeichert zu werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10908).
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) stellte im Jahr 2013 fest, dass der Eintrag in der Datei nicht dazu berechtige, „darin aufgeführte Personen in individualisierbarer Weise öffentlich als Gewalttäter zu bezeichnen, wenn sich keine Gewalttat nachweisen lässt“ (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. September 2013, 5 B 417/13).
In einem Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ (Bundestagsdrucksache 18/6232) hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits in der vorangehenden Wahlperiode u. a. gefordert, Betroffene über die Verwendung ihrer Daten zu informieren und eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen. Weiter wurde gefordert, Personen nach einem Freispruch in einem Gerichtsverfahren unverzüglich zu löschen, was bisher keine Praxis ist. Eine proaktive Benachrichtigung von gespeicherten Personen erfolgt gegenwärtig nur in Rheinland-Pfalz und in Bremen.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10908 ging hervor, dass die Errichtungsanordnung DGS aktualisiert und etwa die Straftat „Bedrohung“ als weiterer Ausschreibungsanlass aufgenommen werden soll.
Im Vorfeld des FIFA Confederations Cup 2017 übermittelte die Bundespolizei Daten aus der DGS an die russische Grenzbehörde (vgl. Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Monika Lazar auf Bundestagsdrucksache 19/415). Die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2018 findet vom 14. Juni 2018 bis zum 15. Juli 2018 in Russland statt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Personen sind derzeit insgesamt in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ (DGS) erfasst?
Wie viele Personen sind je Bundesland und je Vereinszugehörigkeit (bitte beides aufschlüsseln) in der DGS erfasst?
Wie viele Personen, die aus vergleichbaren Dateien des Auslandes übermittelt wurden, sind insgesamt in der DGS erfasst?
a) Wie viele Personen davon sind je Land und je Vereinszugehörigkeit (bitte beides aufschlüsseln) in der DGS erfasst?
b) Um welche vergleichbaren Dateien des Auslandes handelt es sich (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen aus je welcher Datei übermittelt wurden)?
Aufgrund welcher Speicherungsanlässe gemäß Nummer 2.2 der Errichtungsanordnung für die DGS sind jeweils wie viele Personen gespeichert (bitte für jeden Speicherungsanlass aufschlüsseln wie auf Drucksache 16/5205 des Landtags Nordrhein-Westfalen)?
Wie viele Einträge in der Datei sind mit digitalem Bildmaterial zu den erfassten Personen verknüpft?
Wie viele Auskunftsersuchen wurden ab dem Jahr 2013 an die Bundespolizei gerichtet?
a) Wie viele der auskunftsersuchenden Personen waren in der DGS gespeichert?
b) Wie viele der auskunftssuchenden Personen, die in der DGS gespeichert waren/sind, haben ein Löschungsersuchen an die Bundespolizei gerichtet, und wie vielen Löschungsersuchen wurde stattgegeben (bitte alle Antworten der Frage 6 nach Jahren aufschlüsseln)?
Was sind die konkreten Erkenntnisse aus der Analyse des gesamten Datenbestands im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Überprüfung und Anpassung der DGS“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10908, Antwort zu Frage 24)?
Wann und in welcher Form werden die Erkenntnisse aus der Analyse des gesamten Datenbestands im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Überprüfung und Anpassung der DGS“ veröffentlicht?
Wurden diese Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Überprüfung und Anpassung der DGS“ mit Verbänden, Vereinen oder sonstigen Organisationen besprochen?
a) Wenn ja, wann, und mit wem, und was war das Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie ist der Stand bezüglich des Bund-Länder-Zustimmungsverfahrens zu einer Aktualisierung der Errichtungsanordnung DGS (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10908, Antwort zu Frage 25)?
a) Welche Aktualisierungen der Errichtungsanordnung sind aktuell vorgesehen?
b) Sind diese Aktualisierungen schon in Kraft getreten, und wenn nicht, wann werden sie voraussichtlich in Kraft treten?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine heimliche Datenerhebung und -verwendung auf längere Sicht zu einem schwindenden Normvertrauen führen wird, wovor bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1984 in seinem Volkszählungsurteil gewarnt hatte, und wenn nein, wieso nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine fehlende Benachrichtigungspflicht bei Datenerhebung und -verwendung der DGS dem datenschutzrechtlichen Transparenzgrundsatz widerspricht, und wenn nein, wieso nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die fehlende Benachrichtigungspflicht bei Datenerhebung und -verwendung einen Eingriff in die Garantie des effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes – GG) darstellt, und wenn nein, wieso nicht?
Zur Erfüllung welcher der russischen Grenzbehörde obliegenden Aufgabe oder zur Abwehr welcher erheblichen Gefahr oder zur Verhütung welcher Straftaten mit erheblicher Bedeutung durch den Empfänger war die anlässlich des FIFA Confederations Cups 2017 erfolgte Übermittlung von Daten aus der DGS durch die Bundespolizei an die russische Grenzbehörde (vgl. Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten Monika Lazar auf Bundestagsdrucksache 19/415) erforderlich (vgl. § 32 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes – BPolG)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Russland ein „angemessenes Datenschutzniveau“ vorhanden ist (vgl. § 33 Absatz 3 BPolG)?
a) Wenn ja, anhand welcher russischen Rechtsnormen erkennt die Bundesregierung dieses „angemessene Danteschutzniveau“?
b) Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung trotzdem Daten aus der DGS an die russische Grenzbehörde übermittelt?
Hat Russland in den Einzelfällen der übermittelten Daten aus der DGS einen „angemessenen Schutz“ dieser garantiert (vgl. § 33 Absatz 3 BPolG)?
a) Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen hat Russland diesen „angemessenen Schutz“ garantiert?
b) Wenn nein, wieso hat die Bundesregierung trotzdem Daten aus der DGS an die russische Grenzbehörde übermittelt?
Wie fiel das Votum des Datenschutzbeauftragten des Bundesministeriums des Innern hinsichtlich der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des internationalen zwischenstaatlichen Datenaustausches für den Fall des Datenübermittlungsersuchens der russischen Sicherheitsbehörden aus, und schlossen sich die datenbesitzenden Behörden diesem Votum an?
Wurden die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in den Ländern und beim Bund bei der Entscheidungsfindung zu der Datenübermittlung nach Russland einbezogen?
a) Wenn ja, welche Position nahmen sie jeweils ein?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Daten spätestens nach Ablauf von vier Wochen nach dem Ende des FIFA Confederations Cup 2017 aus den russischen Systemen gelöscht wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10908, Frage 33)?
Aus welchen Bundesländern kommen die Personen, deren Daten nach Russland übermittelt wurden?
Wurden die betroffenen Personen darüber informiert, und wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Russland ein angemesseneres Datenschutzniveau herrscht als in den USA, welchen der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem „Safe-Harbour-Urteil“ dieses absprach?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei der Verarbeitung von Daten aus der DGS künftig die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigt werden müssen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welcher Handlungsbedarf entsteht hiermit für die Anpassung der DGS?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich aus § 66 und § 67 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) mit Geltung ab dem 25. Mai 2018 eine Benachrichtigungspflicht gegenüber gespeicherten Personen in der DGS ergibt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, ist die Bundesregierung dahingehend schon tätig geworden?
Liegt für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2018 bereits ein Datenübermittlungsersuchen der russischen Sicherheitsbehörden vor?
Wie viel Vorbereitungszeit brauchen die deutschen Behörden für eine Datenübermittlung ins Ausland und bis zu spätestens welchem Zeitpunkt müsste ein Datenübermittlungsersuchen der russischen Sicherheitsbehörden vorliegen, um rechtzeitig zur der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2018 Daten nach Russland übermitteln zu können?
Schließt sich die Bundesregierung der Initiative des Landes Berlin an, wo im abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Initiative zur Abschaffung der Datei vereinbart wurde?
Inwieweit werden durch Fankundige Beamtinnen und Beamte (FKB) der Bundespolizei personenbezogene Daten von Fußballfans (z. B. auch Fotos, Beobachtungen, Erkenntnisse über Gruppenzugehörigkeiten etc.) in elektronischen (Arbeits-)Dateien außerhalb der allgemeinen Vorgangsbearbeitungssysteme erfasst und gespeichert?
Welche möglichen rechtlichen Anpassungsbedarfe (bitte einzeln auflisten) enthält die Auflistung, die der Vorsitzende des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit (NASS) vorgelegt hat mit dem Ziel, die Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen nachhaltig zu erhöhen (vgl. Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 207. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder am 7./8. Dezember 2017 in Leipzig, TOP 16)?
Was ist der Inhalt des Evaluationsberichts „Prozessevaluation gemäß Ziffer 8 der Rahmenkonzeption ‚Intensivtäter Gewalt und Sport‘ -VS-NfD-“ (vgl. Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 207. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder am 7./8. Dezember 2017 in Leipzig, TOP 17)?
a) Wird der Evaluationsbericht veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
b) Welche Handlungsempfehlungen sind in dem Evaluationsbericht enthalten, und welcher Handlungsbedarf ergibt sich hieraus jeweils für den Bund und für die Länder (bitte getrennt aufschlüsseln)?