Zahlung von Kindergeld an ausländische Kindergeldberechtigte
der Abgeordneten René Springer, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, Uwe Witt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion „Kindergeld für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben“ (Bundestagsdrucksache 19/754) hat neue Fragen aufgeworfen, unter anderem zur Datengrundlage bezüglich der Wohnsitzstaaten der Kinder von ausländischen Kindergeldbeziehern.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete am 30. November 2017, dass „die Zahl der im europäischen Ausland lebenden Kinder, für die Deutschland Kindergeld zahlt, auf rund 170 000“ gestiegen sei (FAZ, 30. November 2017, Seite 15).
Weiter heißt es unter Berufung auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA): „Die mit Abstand größte Gruppe lebt in Polen (90 000), gefolgt von Rumänien und Kroatien (jeweils mehr als 16 000) sowie Tschechien (9 800) und Ungarn (9 000)“.
Die „FAZ“ hat weiter am 30. November 2017 berichtet, dass der ehemalige Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble im vergangenen Jahr geplant habe, das Kindergeld für Ausländer neu zu regeln, indem seine Höhe an die Lebenshaltungskosten im Heimatland angepasst würden.
Laut der Zeitung scheiterte die geplante Indexierung an der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles. Ist diese Darstellung richtig?
Wir fragen die Bundesregierung:
- Wie viel Kindergeld hat die BA jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 auf ausländische Konten überwiesen (bitte nach Jahren getrennt aufführen)?
- Wie viel Kindergeld hat die BA jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 auf deutsche Konten überwiesen (bitte nach Jahren getrennt aufführen)?
- Wie hoch ist die Zahl der Kinder ausländischer Kindergeldberechtigter in Deutschland, in den EU-Mitgliedstaaten ohne Deutschland, in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der Türkei, auf dem Balkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien/Kosovo), und in den übrigen Staaten (bitte aufgeschlüsselt nach den Wohnsitzen der Kinder jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 getrennt aufführen)?
- Wie viel Kindergeld hat die BA in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils insgesamt und differenziert nach Ländern in Deutschland, in den EU-Mitgliedstaaten ohne Deutschland, in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Türkei, auf dem Balkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien/Kosovo) und in den übrigen Staaten gezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach den Wohnsitzen der Kinder jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 getrennt aufführen)?
- Sind die Zahlen in dem in der Vorbemerkung genannten Presseartikel zutreffend, und liegen auch für die anderen EU-Staaten entsprechende Daten vor?
- Wenn ja, wie verhalten sich diese Angaben zu der Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/754, dass die Wohnsitzstaaten der betreffenden Kinder nicht nach einzelnen EU-Staaten differenziert ausgewiesen werden?
- Wie viele ausländische Kindergeldempfänger haben Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz empfangen (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 und mit Blick auf den Wohnsitz der betreffenden Kinder aufgeschlüsselt für Deutschland, die restlichen EU-, EWR-Staaten, die Türkei, den Balkan (ohne EU-Staaten) und die übrigen Staaten angeben)?
- Wie viele ausländische Kindergeldempfänger haben Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz empfangen (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 und mit Blick auf den Wohnsitz der betreffenden Kinder aufgeschlüsselt für Deutschland, die restlichen EU-, EWR-Staaten, die Türkei, den Balkan (ohne EU-Staaten) und die übrigen Staaten angeben)?
- Wie viele Missbrauchsfälle beim Bezug von Kindergeld gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 (bitte mit Blick auf den Wohnsitz der betreffenden Kinder aufgeschlüsselt für Deutschland, die restliche EU-, EWR-Staaten, die Türkei, den Balkan (ohne EU-Staaten) und die übrigen Staaten angeben)?
- Ist die Darstellung der „FAZ“ richtig, dass die ehemalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Vorschlag des ehemaligen Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble ablehnte?
- Wenn ja, wie hat die Bundesarbeitsministerin die Ablehnung begründet?
- Gibt es für die bislang nicht erfolgte Indexierung des Kindergeldes weitere Gründe als die, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/754 aufgeführt sind?
- Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen einen solche Indexierung?
- Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission bereits aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts vorzulegen, der eine Indexierung des Kindergeldes ermögliche, wie in Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/754 mitgeteilt?
- Wenn ja, wann und auf welchem Wege ist dies geschehen?
- Wenn nein, warum nicht, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Kommission aufzufordern?
- Wann rechnet die Bundesregierung mit der von ihr vorgeschlagenen Änderung des europäischen Koordinierungsrechts?
- Welche Summe hätte die Bundesregierung eingespart, wenn eine Indexierung bei der Zahlung von Kindergeld für Ausländer bereits seit 2010 erfolgt wäre?
- Wie häufig sind in den Jahren 2010 bis 2017 in Fällen einer ungerechtfertigten Beantragung von Kindergeld für Kinder, die nicht in Deutschland wohnen, die Vorschriften der Abgabenordnung zu Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten beziehungsweise die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundeskindergeldgesetz zur Anwendung gekommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- In welchen Mitgliedstaaten der EU erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Indexierung des Kindergeldes für Ausländer?
- Sind der Bundesregierung EU-Mitgliedsländer bekannt, in denen es Ausländern aus anderen EU-Mitgliedsländern nicht möglich ist, Kindergeld zu beziehen?
Fragen21
Wie viel Kindergeld hat die BA jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 auf ausländische Konten überwiesen (bitte nach Jahren getrennt aufführen)?
Wie viel Kindergeld hat die BA jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 auf deutsche Konten überwiesen (bitte nach Jahren getrennt aufführen)?
Wie hoch ist die Zahl der Kinder ausländischer Kindergeldberechtigter in Deutschland, in den EU-Mitgliedstaaten ohne Deutschland, in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), in der Türkei, auf dem Balkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien/Kosovo), und in den übrigen Staaten (bitte aufgeschlüsselt nach den Wohnsitzen der Kinder jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 getrennt aufführen)?
Wie viel Kindergeld hat die BA in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils insgesamt und differenziert nach Ländern in Deutschland, in den EU-Mitgliedstaaten ohne Deutschland, in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Türkei, auf dem Balkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien/Kosovo) und in den übrigen Staaten gezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach den Wohnsitzen der Kinder jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 getrennt aufführen)?
Sind die Zahlen in dem in der Vorbemerkung genannten Presseartikel zutreffend, und liegen auch für die anderen EU-Staaten entsprechende Daten vor?
Wenn ja, wie verhalten sich diese Angaben zu der Aussage der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/754, dass die Wohnsitzstaaten der betreffenden Kinder nicht nach einzelnen EU-Staaten differenziert ausgewiesen werden?
Wie viele ausländische Kindergeldempfänger haben Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz empfangen (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 und mit Blick auf den Wohnsitz der betreffenden Kinder aufgeschlüsselt für Deutschland, die restlichen EU-, EWR-Staaten, die Türkei, den Balkan (ohne EU-Staaten) und die übrigen Staaten angeben)?
Wie viele ausländische Kindergeldempfänger haben Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz empfangen (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2017 und mit Blick auf den Wohnsitz der betreffenden Kinder aufgeschlüsselt für Deutschland, die restlichen EU-, EWR-Staaten, die Türkei, den Balkan (ohne EU-Staaten) und die übrigen Staaten angeben)?
Wie viele Missbrauchsfälle beim Bezug von Kindergeld gab es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 (bitte mit Blick auf den Wohnsitz der betreffenden Kinder aufgeschlüsselt für Deutschland, die restliche EU-, EWR-Staaten, die Türkei, den Balkan (ohne EU-Staaten) und die übrigen Staaten angeben)?
Ist die Darstellung der „FAZ“ richtig, dass die ehemalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Vorschlag des ehemaligen Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble ablehnte?
Wenn ja, wie hat die Bundesarbeitsministerin die Ablehnung begründet?
Gibt es für die bislang nicht erfolgte Indexierung des Kindergeldes weitere Gründe als die, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/754 aufgeführt sind?
Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen einen solche Indexierung?
Hat die Bundesregierung die Europäische Kommission bereits aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts vorzulegen, der eine Indexierung des Kindergeldes ermögliche, wie in Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/754 mitgeteilt?
Wenn ja, wann und auf welchem Wege ist dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Kommission aufzufordern?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der von ihr vorgeschlagenen Änderung des europäischen Koordinierungsrechts?
Welche Summe hätte die Bundesregierung eingespart, wenn eine Indexierung bei der Zahlung von Kindergeld für Ausländer bereits seit 2010 erfolgt wäre?
Wie häufig sind in den Jahren 2010 bis 2017 in Fällen einer ungerechtfertigten Beantragung von Kindergeld für Kinder, die nicht in Deutschland wohnen, die Vorschriften der Abgabenordnung zu Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten beziehungsweise die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundeskindergeldgesetz zur Anwendung gekommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welchen Mitgliedstaaten der EU erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Indexierung des Kindergeldes für Ausländer?
Sind der Bundesregierung EU-Mitgliedsländer bekannt, in denen es Ausländern aus anderen EU-Mitgliedsländern nicht möglich ist, Kindergeld zu beziehen?