Hinterlandanbindungen der Seehäfen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030
der Abgeordneten Claudia Müller, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 und den dazugehörigen Ausbaugesetzen für die drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße auch die Absicht erklärt, Hafenhinterlandanbindungen besser als zuvor zu berücksichtigen. Das ist notwendig, um die see- und landseitigen Verkehre zu und von den Häfen zu optimieren und die Anfälligkeit für Engpässe zu reduzieren. Leistungsfähige Häfen verbessern die Voraussetzungen des maritimen Wirtschaftsstandortes Deutschland deutlich und beugen möglichem Abwandern von Ladungsmengen in im Wettbewerb stehende Häfen vor.
Jedoch nicht alle in den Ausbaugesetzen genannten Hafenhinterlandprojekte erfüllen die Absicht, die Seehäfen besser anzubinden, sondern sind nach Auffassung der Fragesteller rein für den regionalen Verkehr bedeutsame Projekte oder Projekte, für deren Realisierung zu große Risiken für Mensch und Natur bestehen.
Darüber hinaus hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass vorgegebene Planungsziele von Verkehrsprojekten aufgrund nicht ausreichender personeller Planungskapazitäten in den zuständigen Stellen häufig zu optimistisch formuliert waren und nicht eingehalten worden sind. Bei Straßenprojekten könnte mittel- bis langfristig die geplante Fernstraßengesellschaft des Bundes für verbesserte und schnellere Planung sorgen. Bei der Bahn und den Wasserstraßen sind jedoch keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation oder schnellere Planungen in Sicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Projekte in den Ausbaugesetzen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030 erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung eine Funktion der Hafenhinterlandanbindung (u. a. Anbindung der Häfen der sog. Nordrange inklusive Westhäfen und deutscher Nordseehäfen sowie der Ostseehäfen) (bitte nach Verkehrsträgern getrennt tabellarisch aufführen, auch seeseitige Hafenzufahrten)?
In welchem Planungsstadium befinden sich diese Projekte (inklusive Bauabschnitten) nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils (bitte tabellarisch aufführen unter jeweiliger Beantwortung der nachfolgenden Fragen)?
a) Bis wann ist jeweils beabsichtigt, die Planungen auch der einzelnen Bauabschnitte abzuschließen?
b) Von welchen jeweiligen Gesamtkosten sowie Kosten der jeweiligen Bauabschnitte geht die Bundesregierung aus?
c) Wann ist Baubeginn auch der einzelnen Bauabschnitte vorgesehen?
d) Sofern für Gesamtprojekt oder Teilabschnitt Baurecht besteht, wurde der Planfeststellungsbeschluss beklagt?
e) Wann soll welcher Abschnitt der jeweiligen Projekte bzw. das Gesamtprojekt in Betrieb genommen werden?
Welchen Eisenbahninfrastrukturprojekten aus dem sog. Potenziellen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 rechnet die Bundesregierung eine Funktion zur Hafenhinterlandanbindung zu, und bei welchen Projekten dieses Bedarfs geht die Bundesregierung davon aus, dass für sie noch in dieser Wahlperiode ein Bedarf (Vordringlicher/Weiterer) nachgewiesen wird?
Inwieweit und durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, zusätzlichen Einfluss auf die Priorität von zu realisierenden Hafenhinterlandanbindungen zu nehmen?
Welchen Einfluss wird die geplante Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft auf die Vermeidung der Verzögerung von Verkehrsprojekten bis 2021 haben, und wie wird sich dies nach deren Gründung mittel- sowie langfristig nach Auffassung der Bundesregierung weiter verändern?
a) Welche konkreten Maßnahmen sind in den folgenden Jahren vorgesehen, um den Bereich der Eisenbahninfrastrukturplanung zu verbessern, und wie plant die Bundesregierung als alleiniger Anteilseigner der Deutschen Bahn AG, die Planungskapazitäten mittel- bis langfristig zu erhöhen und Planungen entsprechend zu beschleunigen?
b) Welche konkreten Zielvorgaben erteilt die Bundesregierung diesbezüglich der Deutschen Bahn AG?
a) Welche konkreten Maßnahmen sind in den folgenden Jahren vorgesehen, um den Bereich der Wasserstraßeninfrastrukturplanung zu verbessern, und wie plant die Bundesregierung, die Planungskapazitäten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) mittel- bis langfristig zu erhöhen und Planungen entsprechend zu beschleunigen (bitte jährlich geplante Stellen für Planungsaufgaben bis 2025 projekt- sowie revierbezogen tabellarisch aufführen)?
b) Inwieweit plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren, die Idee einer Planungsgesellschaft für die Bundeswasserstraßen weiter zu verfolgen?
c) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH oder andere bestehende Gesellschaften des Bundes (und verschiedener Länder) auch zukünftig mit der Planung und dem Bau von Wasserstraßenprojekten zu betrauen?
d) Inwieweit wäre die bestehende Struktur der DEGES mit Ländern als Gesellschafter und Auftraggeber für Aufgaben des Bundes im Bereich Wasserstraßen als reine Bundesaufgabe rechtlich auch für diese Aufgaben beauftragbar, und wäre dafür eine entsprechende separate (Tochter-)Gesellschaft in reinem Bundeseigentum zu gründen?
Welche weiteren Seehafenhinterlandanbindungen (Häfen der Nordsee, der Ostsee, Westhäfen) von überregionaler Bedeutung (z. B. Hafentunnel Bremerhaven) werden nach Kenntnissen der Bundesregierung aktuell in Regie der Bundesländer gebaut, und mit welcher jeweiligen Förderung oder Unterstützung durch den Bund (bitte tabellarisch aufführen)?
Welche weiteren Seehafenhinterlandanbindungen (Häfen der Nordsee, Ostsee, Westhäfen) von überregionaler Bedeutung werden nach Kenntnissen der Bundesregierung aktuell in Regie der Bundesländer geplant, und mit welcher geplanten Inbetriebnahme?
Welche (Hafenhinterland-)Projekte der Ausbaugesetze sind Teile des transeuropäischen Kernnetzes (bitte Projekte den Netzkorridoren des Transnationalen Verkehrsnetzes (TEN-V) tabellarisch zuordnen)?
Welche besondere oder nachvollziehbare Priorität räumt die Bundesregierung den Projekten im Rahmen des transeuropäischen Kernnetzes ein?
Welche Ausbauziele bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den in Frage 10 genannten Kernnetzkorridoren durch die EU-Kommission, und wie kommt Deutschland diesen Zielen jeweils nach?
Inwieweit und durch welche konkreten Projekte wird im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030, des Förderprogramms Seehafen-Hinterlandverkehr, des Kombinierten Verkehrs oder weiterer Programme die Vernetzung der Verkehrsträger gefördert (bitte jeweilige Förderungen für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 tabellarisch aufführen)?
Welche Hafenhinterlandprojekte der Ausbaugesetze beabsichtigt die Bundesregierung, mit zusätzlichem Lärmschutz zu versehen (bitte Projekte bzw. Streckenabschnitte tabellarisch aufführen)?
Bis wann plant die Bundesregierung, die nächste Ausgabe des Verkehrsinfrastrukturberichts zur Erfassung des jeweiligen Infrastrukturzustands der Verkehrsträger dem Deutschen Bundestag vorzulegen, und welche Änderungen oder Anpassungen wird sie bei der Erstellung des Berichts gegenüber der ersten Ausgabe 2016 vornehmen?
a) Bis wann plant die Bundesregierung, die Projekte aus dem Seehafen-Hinterlandverkehr-Sofortprogramm I sowie Seehafen-Hinterlandverkehr-Sofortprogramm II umzusetzen oder abzuschließen?
b) Welche Kosten veranschlagt sie für die einzelnen Projekte der beiden Programme jeweils (bitte tabellarisch aufführen)?
c) Plant die Bundesregierung eine Verlängerung der beiden Programme, wenn ja, bis wann jeweils, und wenn nein, warum nicht?
d) Plant die Bundesregierung die Auflegung eines neuen Seehafen-Hinterlandverkehr-Sofortprogramms, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Bis wann plant die Bundesregierung eine Fortschreibung bzw. Neuauflage des aktuellen Nationalen Hafenkonzepts für die deutschen See- und Binnenhäfen, und sofern sie keine Fortschreibung oder Neuauflage plant, warum nicht?
Bis wann plant die Bundesregierung eine Fortschreibung bzw. Neuauflage des aktuellen Aktionsplans Güterverkehr und Logistik, und sofern sie keine Fortschreibung oder Neuauflage plant, warum nicht?