Besteuerung privater Nutzung von Kraftfahrzeugen
des Abgeordneten Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Besteuerung der privaten Nutzung der Kraftfahrzeuge erfolgt bisher unter Zugrundelegung des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes – EstG und diverse Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Steuereinnahmen, der durch die Besteuerung der privaten Nutzung jener zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge erzielt wird?
Wäre es im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen nicht angemessener, als Bemessungsgrundlage den Schwacke-Wert bzw. den Fraunhofer-Wert zum Zeitpunkt des Erwerbes zugrunde zu legen?