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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Besteuerung privater Nutzung von Kraftfahrzeugen

Einnahmen durch Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge, Umstellung der Bemessungsgrundlage vom bisherigen Bruttolistenpreis bei Erstzulassung auf den Schwacke- bzw. Fraunhofer-Wert zum Erwerbszeitpunkt<br /> (insgesamt 2 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

21.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/107005.03.2018

Besteuerung privater Nutzung von Kraftfahrzeugen

des Abgeordneten Kay Gottschalk und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Besteuerung der privaten Nutzung der Kraftfahrzeuge erfolgt bisher unter Zugrundelegung des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes – EstG und diverse Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Steuereinnahmen, der durch die Besteuerung der privaten Nutzung jener zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge erzielt wird?

2

Wäre es im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit sowohl für die Bürger als auch für die Unternehmen nicht angemessener, als Bemessungsgrundlage den Schwacke-Wert bzw. den Fraunhofer-Wert zum Zeitpunkt des Erwerbes zugrunde zu legen?

Berlin, den 21. Februar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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