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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Probleme beim Übergang in den Ruhestand - Der Dritte Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

04.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/125114.03.2018

Probleme beim Übergang in den Ruhestand – Der Dritte Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

der Abgeordneten Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Corinna Rüffer, Sven Lehmann, Ekin Deligöz, Dieter Janecek, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2007 beschlossen, die Regelaltersgrenze mit Beginn des Jahres 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2030 anzuheben. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung beauftragt, alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin vertretbar erscheint. Nach Berichten in den Jahren 2010 und 2014 steht dieses Jahr der Dritte Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze an.

Auf den ersten Blick scheint die Entwicklung der Erwerbstätigkeit Älterer eine reine Erfolgsgeschichte zu sein. Es gibt eine höhere Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat zugenommen und auch die wirtschaftliche Situation hat sich verbessert. Zu diesen Ergebnissen kommen auch jüngere Untersuchungen (etwa DIW-Wochenbericht Nr. 35. 2017 oder Martin Brussig in WSI Mitteilungen 2018).

Genauere Betrachtungen zeigen indes, dass es längst nicht allen Älteren gelingt, mit der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters mitzuhalten. So gibt es auch weiterhin eine bedeutende Gruppe an Personen, denen der direkte Übergang von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in die Altersrente nicht gelingt. Die betrifft insbesondere solche Personen, die belastungsintensive Tätigkeiten ausüben, psychische und/oder physische Einschränkungen aufweisen oder die nach langer Arbeitslosigkeit vergeblich eine Neuanstellung suchen (Gerhard Bäcker in Soziale Sicherheit 6/2017).

Diesen Personen ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, den Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entscheidend zu verlängern (Gordo und Simonson in Sozialer Fortschritt 66/2017). Was sie in der Zeit zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt machen, ist recht wenig erforscht (Martin Brussig). Am wahrscheinlichsten sind der Bezug von Sozialleistungen, die Nutzung des Partnereinkommens, Einschränkungen bei den persönlichen Ausgaben (etwa bei Vorsorgeaufwendungen), Rentenabschläge oder prekäre Beschäftigung. All dies hat negative Auswirkungen auf das individuelle Renteneinkommen (Martin Brussig, WSI Mitteilungen, 71. Jg., 1/2018). Eine Anhebung des Renteneintrittsalters vergrößert hierbei die Spanne zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt und führt zu einer sozialen Polarisierung im Alter (Andreas Jansen in Soziale Sicherheit 12/2017). Leider ist die Bundesregierung in ihren ersten beiden Berichten nicht auf die genannten Probleme eingegangen. Dabei wären Lösungen für die Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen zur Anhebung der Regelaltersgrenze nach Auffassung der Fragesteller dringend notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch ist die Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

2

Wie hoch ist die Zahl der Erwerbspersonen in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

3

Wie hoch ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

4

Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 haben a) keinen Abschluss, b) einen Berufsabschluss oder c) einen akademischen Abschluss (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

5

Wie hoch ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

6

Wie hoch ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

7

Wie hoch ist die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

8

Wie hoch ist die Zahl der Beamten, Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

9

Wie hoch ist a) der Anteil der Altersrenten mit Abschlägen und b) die Anzahl der durchschnittlichen Abschlagsmonate (bitte nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen; bitte auch für die Altersrenten benennen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – in die Rente wechseln)?

10

Wie war der maßgebliche Versicherungsstatus für den aktuellen Rentenzugang vor Bezug einer Altersrente nach dem SGB VI (bitte nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

11

Wie hoch sind die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge für den aktuellen Rentenzugang differenziert nach Versicherungsstatus vor Bezug einer Altersrente nach dem SBG VI (bitte nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

12

Wie hoch ist das durchschnittliche Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (bitte nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen), und welche weiteren Informationen liegen der Bundesregierung zum Erwerbsaustrittsalter einzelner Berufe und zu deren Entwicklungen vor?

13

Welche ergänzenden Informationen hat die Bundesregierung zu den Untersuchungsergebnissen von Martin Brussig (WSI Mitteilungen, 71. Jg., 1/2018), die darlegen, dass „für viele die Altersgrenzen in der Rentenversicherung schneller gestiegen sind, als sie mit einer Verlängerung ihrer Erwerbstätigkeit (zumindest in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) nachziehen konnten“?

14

a) Was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung in der Phase zwischen Erwerbsaustritt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Renteneintritt, und inwiefern wird der Dritte Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre diese Problematik thematisieren?

b) Wie hoch ist die Anzahl der Personen in dieser Phase, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind (bitte nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland getrennt ausweisen)?

15

Wann wird die Bundesregierung den Dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre vorlegen, und gibt es Änderungen im Berichtsaufbau im Vergleich zu den vorhergehenden Berichten, und wenn ja, welche sind das?

Berlin, den 13. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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