Änderungen der KfW-Förderprogramme für Sanierung, Bau und Wohneigentum
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Anja Hajduk, Daniela Wagner, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die deutsche Förderbank KfW, die dem Bund und den Ländern gehört, spielt in Deutschland eine entscheidende Rolle bei der Errichtung und Sanierung von Wohnungen und Häusern mit einem energetischen Anspruch. „Der Förderschwerpunkt Wohnen leistete mit einem Zusagevolumen von 18,9 Mrd. Euro auch 2017 wieder einen bedeutenden Beitrag zum Gesamtgeschäft. […] Dabei erfuhren insbesondere die Zuschussprogramme zu Energieeffizient Bauen und Sanieren bzw. Altersgerecht Umbauen einen deutlichen Nachfrageschub. Hierauf entfielen rund 59 Prozent der wohnwirtschaftlichen Zusagen.“ (KfW Jahresbericht 2017).
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Fragesteller unverständlich, dass die KfW ihre Förderkonditionen in diesem Bereich verschlechtert.
Gleichzeitig wurden im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD neue Programme beschlossen, die auf dem teilweise drastisch überbewerteten deutschen Immobilienmarkt (Bundesbank S. 54, Monatsbericht Februar 2018) kontraproduktiv sein können. Eine niedrige Eigenkapitalquote hat nicht zuletzt in den USA, Spanien und Irland zur Immobilien- und Finanzkrise geführt, mit der Folge massenhafter Zwangsversteigerungen und immenser Kosten für den Steuerzahler.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Warum können im Programm „151/152 Energieeffizient Sanieren“ ab dem 17. April 2018 keine Sondertilgungen mehr geleistet werden?
Warum wurden die Kreditlaufzeiten des Programms Energieeffizient Bauen (153) zum 17. April 2018 von 20 auf zehn Jahre reduziert?
Warum verkürzt die KfW zum 17. April 2018 die bereitstellungszinsfreie Zeit in den Programmen 151/152/153 auf sechs Monate und erfordert daher die Zahlung von Bereitstellungszinsen von derzeit 3 Prozent p. a. somit bereits während der Bauphase bzw. Sanierungsphase von Gebäuden?
Führen diese Änderungen aus Sicht der Bundesregierung zu höheren Finanzierungskosten?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Mieten und Finanzierungskosten?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass gute energetische Standards die Bewohner vor steigenden Energiepreisen schützen?
a) Wenn ja, warum soll der energetische Standard im Energieeinsparrecht nicht weiterentwickelt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Erwartet die Bundesregierung weiter steigende Energiepreise?
Wann kann das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte KfW-Programm für „den Neubau und eine sozialverträgliche Sanierung im Sinne einer Gemeinwohlorientierung“ in Anspruch genommen werden?
Was ist der Zweck dieses Programms?
Sieht die Bundesregierung beim Bürgschaftsprogramm zum Erwerb des selbstgenutzten Wohneigentums die Gefahr, dass sich die Bürgerinnen und Bürger überschulden, weil sie neben den monatlichen Raten für den Kredit auch die monatlichen Raten für die Bürgschaft zahlen müssen, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung einen Eigenkapitalanteil von i. d. R. mindestens 20 Prozent für sinnvoll, um eine Immobilienblase wie in den USA oder Spanien zu vermeiden?
a) Wenn ja, warum
b) Wenn nicht, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Bundesbank, dass die Immobilien in Metropolen um rund 35 Prozent überbewertet sind, auch vor dem Hintergrund diverser geplanter staatlicher Förderinstrumente zum Eigentumserwerb (www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienbundesbank-warnt-vor-ueberteuerten-wohnungen-in-deutschen-staedten/20978228.html )?