Rahmenbedingungen Nord Stream 2
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Ingrid Nestle, Lisa Badum, Claudia Müller, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Erdgaspipeline Nord Stream 2 soll ab dem Jahr 2020 das russische Ust-Luga mit Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Über eine Strecke von rund 1 200 Kilometern durch die Ostsee sollen pro Jahr 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach Deutschland transportiert werden können, um von dort aus die Versorgungssicherheit in Europa abzusichern. Die zwei parallelen Leitungen sollen weitgehend parallel zu den beiden Leitungen der Erdgaspipeline Nord Stream 1 verlaufen, die seit 2011 bzw. 2012 in Betrieb ist. Für die Umsetzung von Nord Stream 2 wurde die Nord Stream 2 AG mit Sitz im schweizerischen Zug gegründet. Sie gehört zum staatlichen russischen Energiekonzern Gazprom, als Finanzinvestoren fungieren Engie, OMV, Shell, Uniper und Wintershall (www.nord-stream2.com/de/).
Am 27. Februar 2018 wurde das polnisch-dänische Pipeline-Projekt Baltic Pipe vorgestellt, das Erdgas von Norwegen nach Polen befördern soll. Das Vorhaben soll ca. 300 km außerhalb der deutschen Küstengewässer durch die Ostsee führen. Baltic Pipe steht auf der Liste der Projekte von besonderem europäischem Interesse (PCI) der Europäischen Kommission. Es basiert auf einem gesicherten Bedarf von etwa 10 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2022 geplant (www.baltic-pipe.eu/de/).
Am 31. Januar 2018 genehmigte das Bergamt Stralsund den Plan für Bau und Betrieb der Pipeline Nord Stream 2 im 55 km langen Abschnitt des deutschen Küstenmeeres einschließlich des Übergangs auf das Festland. Am 2. März 2018 reichte der NABU-Naturschutzbund Deutschland e. V. Klage gegen die Genehmigung zum Bau der Gaspipeline aufgrund von Umweltauswirkungen und Verfahrensfehlern ein (www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=135237&processor=processor.sa.pressemitteilung; www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/23740.html).
In Dänemark trat am 1. Januar 2018 ein Gesetz in Kraft, durch welches der Bau der Gaspipeline in dänischen Territorialgewässern verboten werden kann (www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/gas---kopenhagen-k-rueckschlag-fuer-nord-stream-daenen-koennen-projekt-blockieren-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-171130-99-89926). Damit ist unklar, ob die Gaspipeline so wie bisher geplant errichtet werden kann.
Auf europäischer Ebene wird derzeit über den Rechtsrahmen für Nord Stream 2 verhandelt. Während sich die Europäische Kommission für ein eigenes Verhandlungsmandat mit Russland und eine Änderung der relevanten Gas-Richtlinie im Dritte Energiebinnenmarktpaket ausspricht, hält der Rat der Europäischen Union zusätzliche regulatorische Rahmen für unnötig bzw. rechtswidrig (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/nord-stream-2-auflagen-fuer-ostsee-pipeline-laut-gutachten-unzulassig-a-1196587.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung Nord Stream 2 zur Strategie der Energieunion, wonach Energieversorgungssicherheit, Diversifizierung, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und sinkender Energiebedarf angestrebt werden sollen (https://de.wikipedia.org/wiki/Energieunion)?
Wie können nach Ansicht der Bundesregierung Nord Stream 1 und Nord Stream 2 den Zielen „Diversifizierung“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ dienen, wenn durch die Pipelines mehr als 80 Prozent der russischen Gasexporte in die EU abgewickelt werden können?
Wie passt nach Ansicht der Bundesregierung eine neu zu bauende Pipeline für fossiles Erdgas zur Dekarbonisierungsverpflichtung der EU und Deutschlands im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, wonach die EU ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent senken will?
Inwiefern sieht die Bundesregierung insbesondere die Gefahr, dass Nord Stream 2 zu einem sog. stranded investment wird, wenn die Europäische Union ihre Klimaschutzpolitik fortschreibt, um im Jahr 2050 eine EU-weite Emissionsreduktion von 80 bis 95 Prozent zu erreichen?
Welche Berechnungen und Gutachten liegen der Bundesregierung zum deutschen und EU-Gasbedarf in den Jahren 2030 und 2050 vor, und zu welchen Ergebnissen gelangen diese jeweils zusammengefasst?
Wie wird sich der Gasbedarf in Deutschland und in der EU nach Schätzung der Bundesregierung bis zu den Jahren 2030 und 2050 entwickeln, und wie groß wird der Anteil außereuropäischer Importe sein (bitte nach Herkunftsländern und Importwegen sowie Erdgas, synthetisch, biogen aufschlüsseln)?
Wie werden sich aus Sicht der Bundesregierung die Gaspreise in Europa in der nächsten Dekade entwickeln, sind der Bundesregierung Projektionen oder Szenarien darüber bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie werden sich aus Sicht der Bundesregierung die Preisunterschiede für LNG (Flüssigerdgas) auf den drei großen Märkten USA, Europa und Asien innerhalb der nächsten Dekade entwickeln, sind der Bundesregierung Projektionen oder Szenarien darüber bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ist ein Rückbau von Nord Stream 2 nach dessen Betriebsbeendigung sichergestellt, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Müssen für den Rückbau von Nord Stream 2 Sicherheitsleistungen hinterlegt werden, die einen Rückbau der Pipeline nicht nur nach dessen Betriebsbeendigung, sondern auch dann gewährleisten, wenn das Projekt wegen Fortschreibung der europäischen Klimaschutzpolitik vorzeitig unwirtschaftlich wird, wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem jüngsten Streit zwischen Russland und der Ukraine (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/gazprom-stoppt-lieferungen-gas-krieg-zwischen-russlandund-der-ukraine-eskaliert/21027314.html), in welchem Gazprom das ukrainische Unternehmen Naftogaz trotz Vorabzahlung nicht mit Gas beliefert hat, nachdem ein Schiedsgericht in Schweden Gazprom aufgrund von nicht vollständig ausgeführter Transitlieferungen zu einer Milliardenzahlung an die ukrainische Naftogaz verurteilt hatte und der staatliche Konzern daraufhin die Aufkündigung aller Lieferverträge mit der Ukraine eingeleitet hat, in Bezug auf Nord Stream 2 und daraus resultierende niedrigere Transitgebühren für die Ukraine?
Bedeutet die von der Bundesregierung im Kontext des Gasstreits geäußerte Besorgnis hinsichtlich der Zuverlässigkeit von Russland und der Ukraine als verlässliche Partner der EU bei der Gasversorgung (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/nord-stream-2-auflagen-fuerostsee-pipeline-laut-gutachten-unzulassig-a-1196587.html), dass sie diese Besorgnis auch in Bezug auf Nord Stream 2 empfindet (bitte begründen)?
Eragtet die Bundesregierung es als möglich, dass die durch den Gasstreit entstandenen Spannungen zwischen Russland und der Ukraine sich im Zuge der Planungen um Nord Stream 2 zusätzlich verstärken könnten (bitte begründen)?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass auch nach Inbetriebnahme von Nord Stream 2 weiterhin Gas durch die Ukraine in die EU fließen wird?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang ungenutzte Kapazität der ukrainischen Transitstrecke?
Wie viel Gas wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils am 2., 3. und 4. März 2018 seitens Gazprom durch die Ukraine geleitet?
Wie viel Gas ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 durch Nord Stream 1 und über die Ukraine nach Europa geleitet worden, und wie viel steht nach den Erfahrungen des ersten Quartals 2018 für dieses Jahr zu erwarten?
Über welche Wege und aus welchen Quellen deckt die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung nunmehr ihren Gasbedarf und zu welchen Preisen?
Ist der Bundesregierung der Schiedsspruch des Schiedsgerichts in Stockholm bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Auswirkungen wird aus Sicht der Bundesregierung der Schiedsspruch auf die Neuverhandlungen der im Jahr 2019 auslaufenden Transitverträge zwischen Gazprom und Naftogaz haben, und sind daraus Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa zu erwarten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es nach der Ablehnung der einseitigen Erhöhung der Transitpreise seitens Naftogaz durch das Schiedsgericht weitere Bestrebungen gibt, die Transitpreise durch die Ukraine zu erhöhen, und welche Folgen hätten Erhöhungen für die deutschen und europäischen Gasverbraucher?
Warum versperrt sich die Bundesregierung dem Vorschlag der Europäischen Kommission, wonach die Gas-Richtlinie (2009/73/EG) geändert werden soll, um die Einhaltung der Leitlinien im EU-Energierecht, darunter Entflechtung, Transparenz und Zugang Dritter, zu gewährleisten (vgl. Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 19/775)?
Warum versperrt sich die Bundesregierung den Bestrebungen der Europäischen Kommission nach einem eigenen Verhandlungsmandat mit Russland, um damit den nach Ansicht der Europäischen Kommission bestehenden rechtsfreien Raum zu schließen (vgl. Schriftliche Frage 48 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 19/775)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des jüngst veröffentlichten Gutachtens des Rates der Europäischen Union (www.politico.eu/wp-content/uploads/2018/03/NS2-Gas-Legal-Opinion-March-2018.pdf), wonach die von der Europäischen Kommission angestrebten zusätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen rechtswidrig seien (bitte begründen)?
Welche Folgen für welche bestehenden Genehmigungen in der Zone ausschließlicher wirtschaftlicher Nutzung hätte es, wenn diese künftig den Regeln des Binnenmarktes unterworfen würden?
Welche Folgen für wirtschaftliche Aktivitäten von Mitgliedstaaten der EU hätte es, wenn in anderen Zonen ausschließlicher wirtschaftlicher Nutzung nationale Gesetzgebung Gültigkeit erlangen würde?
Kann nach Ansicht der Bundesregierung die Nichtanwendung von Europarecht auf eine Importpipeline dazu führen, dass faktisch russisches Recht innerhalb der Europäischen Union gilt, wie auch bei Nord Stream 1 (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nord-stream-kampf-um-die-roehre-1.3772599; bitte begründen)?
Von welchem Zeitplan geht die Bundesregierung aus hinsichtlich einer Einigung innerhalb der EU in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen?
Welche Konsequenzen haben nach Ansicht der Bundesregierung die sowohl zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch zwischen den EU-Institutionen bestehenden Differenzen hinsichtlich Nord Stream 2 in Bezug auf eine Politisierung des gesamten Projektes?
Bleibt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bei ihrer Position, Nord Stream 2 sei ein „unternehmerisches Projekt“ (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/132/1813201.pdf; bitte begründen)?
Welche Konsequenzen können nach Ansicht der Bundesregierung aus der Tatsache resultieren, dass für die Nord-Stream-2-Anbindungsleitung EU-GAL, die von Lubmin an die sächsisch-tschechische Grenze laufen soll, noch keine sichere Genehmigung vorliegt, während mit den Genehmigungen für Nord Stream 2 zugleich schon Fakten geschaffen werden (www.eugal.de/fileadmin/downloads_eugal/EUGAL_Factsheet_180313.pdf)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Kosten für die Gaskunden für die Nord-Stream-2-Anbindungsleitung EUGAL in Höhe von 2,7 Mrd. Euro (siehe www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/nord-stream-2-deutschegaskunden-zahlen-2-7-milliarden-euro-drauf-a-1195091.html)?
In welchen Ländern, die durch EUGAL erschlossen bzw. neu angebunden werden, fallen diese nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang an?
In welchem Verhältnis stehen diese zu den Transitgebühren über die Ukraine?
Sieht die Bundesregierung auf Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung erkennbare Einwände gegen den Bau von Nord Stream 2 (bitte begründen)?
In welchem Umfang unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen für den Transport von Erdgas über die Ukraine und durch Nord Stream 2 vor dem Hintergrund des kürzeren Transportwegs, der geringeren Zahl an Verdichterstationen und des höheren Drucks?
In welchem Zustand befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das UkrTransGaz-Netz, und in welcher Höhe sind hier Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen notwendig, um eine sichere Durchleitung auch nach dem Jahr 2019 zu gewährleisten?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des Sekretariats der Energiegemeinschaft (u. a. Briefe vom 22. August und 12. September 2017 liegen den Fragestellern vor), dass die Ukraine ihre Verpflichtungen zum Unbundling des ukrainischen Gasnetzes, die sie durch Beitritt zur Energiegemeinschaft im Jahr 2011 eingegangen ist, nicht erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, dass diesen Verpflichtungen seitens der Ukraine nachgekommen wird?
Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung diese Fragen mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen über neue Transitverträge zwischen Gazprom und UkrTransGaz?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Umweltverbänden, wonach Nord Stream 2 den europäischen und nationalen Meeresschutzzielen entgegensteht (bitte begründen; siehe www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/ meeresschutz/180301-nabu-offener-brief-nsp2.pdf)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Umweltverbandes NABU-Naturschutzbund Deutschland e. V., wonach das Genehmigungsverfahren fehlerhaft war (bitte begründen; siehe www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/23740.html)?
Womit begründet die Bundesregierung die vergleichsweise sehr kurze Einschätzung zu den naturschutzfachlichen Auswirkungen von Nord Stream 2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstengebiet seitens des Bundesamtes für Naturschutz (www.nabu.de/natur- undlandschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/22857.html)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der geplanten Durchquerung des Kurgalsky-Nationalparks durch die Zuführleitung von Nord Stream 2, und teilt sie die Kritik von Greenpeace Russland (https://act.greenpeace.org/ea-action/action?ea.client.id=1863&ea.campaign.id=71089), dass damit massive Schäden des Schutzgebietes in Kauf genommen werden (bitte begründen)?
Wie schätzt die Bundesregierung das von der Nord Stream 2 AG vorgelegte Konzept „Biodiversity Conversation Concept“ zur Minimierung der Schäden an diesem Schutzgebiet ein (www.nord-stream2.com/media-info/ newsevents/nord-stream-2-presents-biodiversity-conservation-strategy-for-thekurgalsky-nature-reserve-80/), und gibt es aus Sicht der Bundesregierung andere Möglichkeiten der Trassenführung oder bauliche Alternativen, die die Eingriffe im Kurgalsky-Schutzgebiet ausschließen oder minimieren würden?
Kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Qualität, Transparenz und Unabhängigkeit der im Rahmen von Genehmigungsverfahren erstellten Umweltgutachten und Monitorings verbessert werden, wenn als Auftraggeber der Gutachten und Monitorings die Genehmigungsbehörde anstelle des Vorhabenträgers auftritt und die Kosten für die Gutachten und Monitorings erst anschließend dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt werden (bitte begründen)?
Wird sich die Bundesregierung trotz der fehlenden Baugenehmigungen der Ostsee-Anrainerstaaten, wie etwa Dänemark, Schweden und Finnland, für den Bau stark machen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit dem Baubeginn in deutschen Gewässern Umweltschäden verbunden sein könnten, auch wenn möglicherweise am Ende die Leitung aufgrund nicht erteilter Baugenehmigungen gar nicht gebaut wird (bitte begründen)?
Wird sich die Bundesregierung für einen Stopp der Nord-Stream-2-Leitungen aussprechen, deren Bau ab Mai 2018 geplant ist, vor dem Hintergrund der Klage des Umweltverbandes NABU-Naturschutzbund Deutschland e. V. beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, und falls nein, warum nicht (www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/23740.html)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Umplanungen in Bezug auf die Anschlussstellen in deutschen Hoheitsgewässern für den Verlauf der Pipeline Nord Stream 2 erfolgen müssten und welche Konsequenzen diese hätten, sollte es zu einem Verbot des bislang geplanten Verlaufs der Gasleitungen durch dänische Hoheitsgewässer kommen?
Wie schätzt die Bundesregierung den dann nötigen Zeit- und Kostenaufwand für Umplanungen und anschließend neu zu erfolgende Genehmigungen ein, und worauf basieren diese Schätzungen?
Hat das Bergamt Stralsund nach Kenntnis der Bundesregierung die geeigneten Ressourcen und Kapazitäten, um den für die Planfeststellung relevanten europäischen Gasbedarf und damit den Bedarf der zusätzlichen Pipeline feststellen zu können?
Welche konkreten Informationen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als „Espoo Point of contact“ über die Verfahren aller weiteren planungsrelevanten Länder an die deutschen Planungsbehörden weitergegeben, bevor das Planfeststellungsverfahren in der deutschen AWZ und im Küstengebiet beginnen konnte?
Wurden seitens der Bundesregierung unüberwindbare Hindernisse in anderen Ländern für die Planung festgestellt?
Welche Vorbehalte hat die Bundeswehr für ihre Manöver im Küstengebiet und der deutschen AWZ bezüglich Nord Stream 2 vorgebracht, und wie wurden diese in den Planungen berücksichtigt?
Könnten mögliche Routenänderungen der geplanten Pipeline die Übungsfähigkeit der Marine einschränken?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Kampfmittelkontamination im geplanten Streckenverlauf der deutschen AWZ, und durch wen wurden diese Informationen erhoben?
Könnte Nord Stream 2 nach Kenntnis der Bundesregierung den Bau und die Netzanbindung möglicher Offshore-Windparks gefährden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Umweltauswirkungen des Baltic-Pipe-Projektes auf die deutsche und die gesamte Ostsee im Verhältnis zu der des Nord-Stream-2-Projektes ein?
Wie schätzt die Bundesregierung den Grad der Diversifizierung des Erdgasbezuges für den europäischen Markt ein, den das Baltic-Pipe-Projekt im Verhältnis zu Nord Stream 2 generiert?
Verringert nach Ansicht der Bundesregierung Nord Stream 2 als privat finanziertes Projekt des russischen Staatskonzerns Gazprom Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des EU-Projektes Baltic Pipe, das mit EU-Vorrang und EU-Mitteln ausgestattet ist (bitte begründen)?