Perspektiven und Förderung von Einblas‐Dämmverfahren
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Sinnvolle und preiswerte Technologien der energetischen Altbausanierung könnten niedriginvestive Einblas‐Dämmverfahren sein, welche für hohlschichtige Bauteile in Fragen kommen. Der Fachverband Einblasdämmung e. V. (siehe www.fved.net) schätzt in einem den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden Positionspapier das Potential auf über 2 Milliarden m² bundesweit und zwar in Hohlschichtmauerwerk, hohlschichtige Geschoßdecken, hohlschichtige Fußböden, nicht gedämmte Dachschrägen, Gebäudetrennfugen, Flachdächern und Bungalow‐Dächern.
Nach Angaben des Fachverbands sei die Einblasdämmung in Hohlschichten bis zu einem Faktor 10 preiswerter als die Installation von Platten/Matten bzw. den Neu‐Aufbau von Bauteilen. Pro Wohnungseinheit betrage das Investitionsvolumen von 2 000 Euro – maximal 3 000 Euro pro Maßnahme. Die Einblasdämmung sei schnell und auch für gering Qualifizierte gut erlernbar. Der niedrigschwellige Bereich der Einblasdämmung könne demnach nicht nur Kosten sparen bei der klimapolitisch gebotenen energetischen Gebäudesanierung, sondern auch Arbeitsplätze im regionalen Handwerk schaffen, auch für gering Qualifizierte und Migranten. Der Fachverband schätzt, dass in diesem Bereich über 200 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten und zwar kurzfristig und nachhaltig.
Laut dem Fachverband würden sich die bisherigen Förderinstrumente der Bundesregierung jedoch nur an finanziell stärkere Hausbesitzerinnen und -besitzer wenden, während sich finanziell schwächere Hausbesitzerinnen und -besitzer eine niedriginvestive Dämmmaßnahme, wie die Einblasdämmung, an ihrem Eigenheim aus folgenden Gründen nicht fördern lassen könnten:
- KfW‐Darlehen und ‐Zuschüsse griffen erst ab Mindest‐Investitionsvolumina, die deutlich über denen der Einblas- Dämmverfahren lägen;
- der individuelle Sanierungsfahrplan des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gehe nicht auf niedriginvestive (Hohlschicht)‐Maßnahmen ein, diese seien dort nicht existent;
- Hohlschichtige Verfahren würden nicht kommuniziert und daher deren Bekanntheitsgrad auch nicht gesteigert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Rolle können nach Ansicht der Bundesregierung Einblas- Dämmverfahren im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung spielen, welche technischen Einsatzbereiche und Marktchancen sieht sie?
Wie schätzt die Bundesregierung das Effizienz- und CO2- Vermeidungspotential sowie die Umwelteigenschaften (alles einschließlich Vorkette) von Einblas- Dämmverfahren im Vergleich zu klassischen Dämmverfahren ein?
Welche sonstigen Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei Einblas- Dämmverfahren gegenüber herkömmlichen Dämmverfahren?
Kann die Bundesregierung die Potentialschätzungen, Kostenvorteile und Beschäftigungspotentiale der Einblas- Dämmverfahren bestätigen, die der Fachverband Einblasdämmung e. V. aufzeigt?
Wenn nein, welche Einschätzung hat sie zu diesen Argumenten?
Welche Rolle können nach Ansicht der Bundesregierung Einblas- Dämmverfahren spielen, um dem Ziel einer Warmmietenneutralität für Mieterinnen und Mieter im Ergebnis von energetischen Sanierungen näher zu kommen?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit zur Förderung der Einblas- Dämmverfahren?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Mindest‐Investitionsvolumina gelten für die Fördermittelvergabe des Bundes bezüglich von Dämmmaßnahmen, und wodurch sind sie begründet?
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Fachverbandes Einblasdämmung e. V., die „Geringfügigkeitsgrenze“ bei der Förderung von Dämmmaßnahmen durch die KfW und durch das BAFA wegfallen zu lassen?
Befürwortet die Bundesregierung die Aufnahme von niedriginvestiven (Hohlschicht)‐Maßnahmen in den individuellen Sanierungsfahrplan (bitte begründen)?
Hält die Bundesregierung die Entwicklung und Durchführung eines Konzeptes zur Erschließung eines niedriginvestiven (Massen)‐Marktes für Einblas- Dämmverfahren für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse zum Brandverhalten der verschiedenen Verfahren hat die Bundesregierung in Abhängigkeit von den eingesetzten Materialien (Einblasmaterialien im Vergleich untereinander und im Vergleich zu klassischen Dämmungen)?