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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Bepreisung

Stärkung des Emissionshandels als Leitinstrument der Klimapolitik und globale Ausrichtung eines CO2-Bepreisungssystems: Treibhausgasemissionen-Entwicklung, CO2-Einsparungen durch Fortschreibung des europ. Emissionshandels, erwartete verbesserte Preissignale und zugrundeliegende Berechnungen und Gutachten, Stilllegung überflüssig gewordener Zertifikate (Kohlekraftwerksstilllegungen), Beiträge zur Erreichung deutscher Klimaschutzziele, Vorbereitung und Umsetzung von CO2-Bepreisungssystemen, Zusammenarbeit mit Frankreich betr. CO2-Mindestpreis<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

13.04.2018

Aktualisiert

24.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/141215.03.2018

Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer CO2-Bepreisung

der Abgeordneten Lisa Badum, Stefan Schmidt, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Katharina Dröge, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Emissionshandel als Leitinstrument der Klimapolitik weiter zu stärken; zudem wollen sie auf ein CO2-Bepreisungssystem setzen, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie haben sich die Treibhausgasemissionen im Jahr 2017 in Deutschland entwickelt (bitte nach den einzelnen Sektoren aufschlüsseln)?

2

Wie will die Bundesregierung den Emissionshandel in dieser Legislaturperiode genau stärken, nachdem auf europäischer Ebene die Fortschreibung bis zum Jahr 2030 beschlossen ist?

3

Erwartet die Bundesregierung durch die nun beschlossene Fortschreibung des europäischen Emissionshandels für die Zeit bis 2030 schon vor 2020 stärkere Preissignale (bitte begründen), und falls ja, in welcher Höhe, und rechnet sie dadurch ggf. mit zusätzlichen CO2-Einsparungen, und falls ja, in welcher Höhe?

4

In welcher Höhe bzw. in welchem Ausmaß und bis wann erwartet die Bundesregierung verbesserte Preissignale des europäischen Emissionshandels durch die nun beschlossene Fortschreibung des Emissionshandels ab 2021 (www. wiwo.de/technologie/green/analysten-erwarten-preisanstieg-eu-parlamentstimmt-fuer-reform-des-co2-emissionshandels/20932952.html), und auf welchen Berechnungen und Gutachten beruhen die Erwartungen der Bundesregierung?

5

Erwägt die Bundesregierung ab 2021 ggf. von der Neuregelung im Rahmen des EU-Emissionshandels Gebrauch zu machen, wonach überflüssig gewordene Zertifikate national stillgelegt werden können, beispielsweise im Zuge von Kohlekraftwerksstilllegungen (bitte begründen)?

6

Inwiefern und in welcher Höhe (bitte in Einsparung an Tonnen von CO2 für Deutschland angeben) wird die Fortschreibung nach Einschätzung der Bundesregierung noch einen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für 2030 liefern?

7

Inwiefern und in welcher Höhe (bitte in Einsparung an Tonnen von CO2 für Deutschland angeben) wird die Fortschreibung nach Einschätzung der Bundesregierung noch einen Beitrag zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für 2020 liefern?

8

Welche geeigneten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um kurzfristig in dem Fall zu reagieren, dass die Preissignale für eine signifikante CO2-Einsparung nach 2021 nicht ausreichen sollten?

9

Welche CO2-Bepreisungssysteme sind der Bundesregierung bekannt, was sind jeweils die Vor- und Nachteile, und wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Umsetzbarkeit in Deutschland im Hinblick auf die bestehenden juristischen und politischen Rahmenbedingungen?

10

Welche CO2-Bepreisungssysteme und in welcher Ausgestaltung im Detail werden aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union praktiziert, und wie schätzt die Bundesregierung ein mögliches Andocken Deutschlands daran jeweils ein?

11

Für wie wahrscheinlich erachtet die Bundesregierung die Möglichkeit der Einführung eines CO2-Bepreisungssystems auf G20-Ebene, und von welchem Zeithorizont geht sie dabei aus, insbesondere im Hinblick auf ihre Erfahrung als G20-Präsidentschaft im vergangenen Jahr in Hamburg und der aktuellen Haltung der USA zum Klimaschutz (bitte begründen)?

12

Inwiefern hat die Bundesregierung mit anderen G20-Staaten in diesem Jahr Gespräche zu einer CO2-Bepreisung geführt (bitte unter Angabe von jeweiligem Staat, Datum, Gesprächsteilnehmenden und Inhalt des Gesprächs), und inwiefern plant die Bundesregierung, in der Zukunft diese Gespräche aufzunehmen, und bis wann soll dies geschehen?

13

Bei welchen Staaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bereitschaft für die bi- oder multilaterale Entwicklung einer gemeinsamen CO2-Bepreisung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre weiteren Schritte zur Entwicklung eines solchen Bepreisungssystems?

14

Wird sich die Bundesregierung bei einem Nichterfolg einer Einigung unter den G20 für eine CO2-Bepreisung auf nationaler Ebene oder auch im Rahmen einer kleinen Gruppe von Staaten einsetzen (bitte begründen)?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolge der Climate Change Levy in Großbritannien als Brennstoffsteuer für die Stromerzeugung, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

16

Welchen CO2-Preis müsste ein CO2-Bepreisungssystem nach Auffassung der Bundesregierung zum Ziel haben, um einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können (bitte begründen)?

17

Nach welcher Methode und anhand welcher Maßstäbe und Kennzahlen sollte die Höhe einer CO2-Bepreisung nach Planungen der Bundesregierung festgelegt werden, und handelt es sich hierbei um einen Basispreis oder einen gleitenden Ansatz, bei dem der Preis in vorher festgelegten Folgeschritten steigt?

18

Sollten zusätzliche Einnahmen aus einer multilateralen CO2-Bepreisung nach Auffassung der Bundesregierung zweckgebunden verwendet werden, indem sie wieder vollständig in den Klimaschutz investiert werden, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, und falls nein, warum nicht?

19

Was konkret wird die Bundesregierung zur Umsetzung der im Bundestagsbeschluss (Bundestagsdrucksache 19/440) anlässlich des 55. Jahrestages des Élysée-Vertrags angekündigten gemeinsamen Initiative mit Frankreich zu einem CO2-Preis vorschlagen und bis wann?

20

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in Bezug auf die Möglichkeit, gemeinsam mit Frankreich im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit die Initiative zu ergreifen und einen CO2-Mindestpreis einzuführen, ein?

Berlin, den 13. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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