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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Optimierungsmöglichkeiten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Mögliche Kostenersparnis sowie Abbau von Komplexität und Investitionshemmnissen in den Bereichen gemeinsame Stromleitungen zwischen Anlagen und Netzanschlusspunkt, Mittelspannungs-Übergabestationen von Privatleitungen zum öffentlichen Stromnetz, Anschluss an das Mittelspannungsnetz bei kleinen PV-Anlagen, gemeinsame Datenkommunikationsinfrastruktur von Netz-, Messstellen- und Anlagenbetreiber, Angebote von Optimierungsvarianten durch Netzbetreiber, einheitliche technische Lösungen bei Fernwirkeinrichtungen, Mindestanforderungen an Schutztechnik sowie Nichtzulassung von Netzanschlüssen<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/146423.03.2018

Optimierungsmöglichkeiten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Ingrid Nestle, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nach Ansicht der Fragesteller der zentrale Baustein für die Umsetzung der Energiewende. Es hat einen maßgeblichen Beitrag für Klimaschutz und Schaffung von Arbeitsplätzen geschaffen. Die Vorgaben für Betreiber von EEG-Anlagen werden jedoch durch die verschiedenen EEG-Novellen der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller immer komplexer, Anschluss und Betrieb der Anlagen erfordern zudem immer mehr Bürokratie. Dies hält nicht nur Menschen davon ab, in EEG-Anlagen zu investieren, es kann auch zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit hervorrufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Sieht die Bundesregierung in der gemeinsamen Nutzung von Stromleitungen zwischen verschiedenen Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen und dem Netzanschlusspunkt auf Grundlage von § 8 EEG eine Kostenersparnis, da nicht Leitungen parallel nebeneinander verlegt werden müssten, und falls ja, in welchem finanziellen Umfang, bzw. falls nein, was spricht aus ihrer Sicht gegen eine gemeinsame Nutzung der Stromleitungen auf gleicher Spannungsebene?

2

Wie viele Mittelspannungs-Übergabestationen (mit bzw. ohne Transformator) zwischen Privatleitungen von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen zum öffentlichen Stromnetz gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Auf welcher Grundlage fordern die Netzbetreiber bereits bei relativ kleinen Photovoltaik (PV)-Anlagen (z. B. 300 kWp) den Anschluss an das Mittelspannungsnetz als geeignete Spannungsebene, was zum Bau von zusätzlichen Trafostationen durch den PV-Anlagenbetreiber führt, obwohl die Netzbetreiber ja an gleicher Stelle bereits eigene Trafostationen betreiben?

4

Sieht die Bundesregierung in der dreifachen technischen Überwachung (Netzbetreiber-Forderung nach einem eigenen Router und SIM-Karte, Verbauung eines Stromzählers mit Router und SIM-Karte durch den Messstellenbetreiber sowie der Einbau einer eigenen Anlagenüberwachung durch den Betreiber mit einem Router und einer SIM-Karte) eine unnötige Redundanz (bitte begründen)?

5

Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine gesetzliche Vorgabe, wonach eine gemeinsame Datenkommunikationsinfrastruktur der verschiedenen Akteure (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber) stattfindet, sinnvoll sein, und von welchen ungefähren Kostenersparnissen für die einzelnen Akteure geht sie dabei aus?

6

Sieht die Bundesregierung auf Grundlage von § 8 Absatz 6 EEG einen Optimierungsbedarf, so dass die Netzbetreiber nicht Informationen zu einer einzigen fest angefragten Netzanschlussleitung liefern, sondern auch Optimierungsvarianten, etwa wie viel Leistung an die nächstgelegene Trafostation passt, bereitstellen (bitte begründen)?

7

Sieht die Bundesregierung in § 9 EEG insofern Optimierungsbedarf, dass sie die Fernwirkeinrichtung („technische Einrichtungen“) konkret gesetzlich definiert, so dass einheitliche technische Lösungen bei den Netzbetreibern gelten, die zu einer Kostenreduktion führen (bitte begründen)?

8

Sieht die Bundesregierung Optimierungsbedarf bei den unterschiedlichen Schutzeinrichtungen von Solaranlagen zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Kosten für Trafostationen gleicher Größe, und würden konkrete Vorgaben bzw. technische Mindestanforderungen an Schutztechnik vom Gesetzgeber die Kosten reduzieren (bitte begründen)?

9

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die versagten Netzanschlüsse auf Grundlage von § 12 Absatz 3 EEG vor, wonach der Netzbetreiber sein „Netz nicht optimieren, verstärken und ausbauen [muss], soweit dies wirtschaftlich unzumutbar ist“, und von welchen Zahlen zu nicht zugelassenen Netzanschlüssen auf Grundlage von § 12 Absatz 3 EEG geht sie aus (bitte nach Bundesland und jeweiligen nicht genehmigten Netzanschlüssen aufschlüsseln)?

Berlin, den 20. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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