BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ernster Atomunfall mit Ruthenium-106-Freisetzung vom September 2017

Ort in Russland als Ursprungsort der Freisetzung, Auskunftsersuchen an Russland betr. Ursachen; Eignung, Aufgaben bzw. Versagen des Frühwarnsystems für Atomunfälle gem. IAEO-Frühwarnkonvention von 1986, weitere mögliche Ursachen der Ruthenium-Freisetzung, Zusammenhang mit der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstoffe<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

13.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/146523.03.2018

Ernster Atomunfall mit Ruthenium-106-Freisetzung vom September 2017

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende September 2017 wurden vielerorts in Europa erhöhte Ruthenium-106-Werte gemessen. Die Freisetzung war so erheblich, dass es sich nach Einschätzung der Bundesregierung um einen Atomunfall der dritthöchsten Kategorie auf der Internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) gehandelt haben muss (Kategorie 5), das heißt um einen ernsten Atomunfall (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 14. März 2018 auf die Schriftliche Frage 117 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 19/1241).

Seit 1986 existiert als Konsequenz der Atomkatastrophe von Tschernobyl eine Frühwarnkonvention der Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), die sogenannte „Convention on Early Notification of a Nuclear Accident“. Trotzdem existiert bis heute, also rund ein halbes Jahr nach dem Atomunfall keine betreffende INES-Meldung - weder durch den Staat, in dem sich der Atomunfall ereignet hat, noch durch die IAEO (siehe o. g. Antwort der Bundesregierung vom 14. März 2018).

Zwar wurde im Dezember 2017 vom Institut für Nuklearsicherheit der Russischen Akademie der Wissenschaften (IBRAE) für diesen Ruthenium-106-Atomunfall eine Internationale Unabhängige Wissenschaftliche Untersuchungskommission ins Leben gerufen. Während die Fragestellerinnen und Fragesteller die IBRAE-Initiative zwar durchaus begrüßen, verweisen sie darauf, dass es sich beim IBRAE nicht um die zuständige Atomaufsicht handelt. Es bleibt also festzustellen, dass diese Aufklärungsarbeit nicht von den für die Atomaufsicht und den Strahlenschutz zuständigen staatlichen Stellen ausgeht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass alle bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich der Ruthenium-106-Freisetzung von Ende September 2017 auf einen Ort in Russland als Ursprungsort der Freisetzung deuten (bitte mit Begründung)?

2

Hat die Bundesregierung Russland um Auskunft gebeten hinsichtlich der Ruthenium-106-Freisetzung, insbesondere ihrer Ursache(n)? Falls ja, jeweils wann und mit welchen Ergebnissen (bitte vollständige und möglichst wortwörtliche Darlegung aller Anfragen und Reaktionen mit jeweiligem Datum)? Falls nein, warum nicht?

3

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung a) andere Länder (ggf. bitte betreffende Länder angeben) und b) die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) Russland um Auskunft gebeten hinsichtlich der Ruthenium-106-Freisetzung, insbesondere ihrer Ursache(n)? Falls ja, jeweils wann und mit welchen Ergebnissen (bitte vollständige und möglichst wortwörtliche Darlegung aller Anfragen und Reaktionen mit jeweiligem Datum)?

4

Hat die Bundesregierung versucht, Erkenntnisse zum Gegenstand der vorstehenden Frage zu erlangen durch Anfrage bei anderen Ländern und der IAEO (ggf. bitte Initiativen auflisten)? Falls nein, warum nicht?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Frühwarnsystem für Atomunfälle gemäß der betreffenden IAEO-Frühwarnkonvention von 1986 in diesem Fall versagt hat (bitte mit Begründung)?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das IAEO-Frühwarnsystem für Atomunfälle ausreichend robust ist (falls ja, bitte mit Begründung beantworten)? Falls nein, a) welche Reforminitiativen will sie b) bis wann ergreifen und c) mit welchen Ländern steht sie hierzu bereits im Austausch?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das IAEO-Frühwarnsystem für Atomunfälle bzw. Benachrichtigungen über Zwischenfälle mit Einstufung gemäß der INES nicht nur dazu dient, andere Staaten über bereits erfolgte Radioaktivitätsfreisetzungen in die Atmosphäre zu informieren, sondern auch über (noch nicht abgeschlossene) Zwischenfälle, bei denen es noch nicht zur Freisetzung in die Atmosphäre kam? Mit anderen Worten, kann sie bestätigen, dass das Frühwarnsystem bzw. INES-Benachrichtigungen auch dazu dienen sollen, dass sich Staaten in derartigen Szenarien auf (potenziell) bevorstehende Radioaktivitätsfreisetzungen in einem anderen Staat vorbereiten können sollen?

8

Welche anderen Ursachen als die vom staatlichen französischen Institut für Strahlenschutz und Nuklearsicherheit IRSN online veröffentlichte Indizienkette zur möglichen Ursache der Ruthenium-106-Freisetzung kommen aus Sicht der Bundesregierung noch infrage (vgl. oben genannte Antwort der Bundesregierung vom 14. März 2018)?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass alle bisherigen Erkenntnisse zu der Ruthenium-106-Freisetzung dafür sprechen, dass es einen Zusammenhang mit der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstoffe geben muss?

Berlin, den 20. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen