Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen
der Abgeordneten Oliver Krischer, Margit Stumpp, Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Friedrich Ostendorff, Ulle Schauws, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 15 Mio. Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?
Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung (Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die zugesagte Förderung?
In welcher Höhe sind bereits Gelder an welche Zuwendungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen (siehe Frage 1) abgeflossen?
Wie viele Haushalte sind bisher in Nordrhein-Westfalen durch das Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet bis zu 50 Mbit/s gekommen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung der Mittel in Nordrhein-Westfalen?
Wie lange ist die durchschnittliche Zeitspanne vom ersten Förderantrag eines Ausbauprojektes bis zum Beginn der baulichen Umsetzung beim Bundesförderprogramm Breitbandausbau?
An welchen Stellen im Prozess sieht die Bundesregierung einen zeitlichen Optimierungsbedarf?