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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung landwirtschaftlicher Betriebe

Anwendungsfälle und Anteile an gesamten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe, Bürokratievermeidung und fiskalische Auswirkungen, Anwendung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, mögliche Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt, Vertragsverletzungsverfahren, Berechnung des Durchschnittssteuersatzes, Kritik des Bundesrechnungshofes, Beibehaltung der Sonderregelung, Klassifizierung von Betriebsgrößen, vergleichbare Modelle in anderen EU-Mitgliedsländern<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/179319.04.2018

Umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung landwirtschaftlicher Betriebe

der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Nicole Bauer, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Da die Umsatzsteuer-Pauschalierung in Deutschland nicht nur für landwirtschaftliche Kleinbetriebe, sondern für alle Betriebsgrößen möglich ist, forderte die EU-Kommission Deutschland per 8. März 2018 auf, seine Vorschriften für Landwirte mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Umsatzsteuersystem in Einklang zu bringen (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-1444_de.htm). Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, Abhilfe zu schaffen, andernfalls droht die Einleitung eines formalen Vertragsverletzungsverfahrens.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, die das Pauschalierungsmodell anwenden? Wie hoch ist der Anteil der Betriebe an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe?

2

Wie viele forstwirtschaftliche Betriebe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, die das Pauschalierungsmodell nutzen? Wie hoch ist der Anteil der Betriebe an der Gesamtzahl der forstwirtschaftlichen Betriebe?

3

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den durch die Sonderregelung vermiedenen bürokratischen Aufwand a) auf Seiten der land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebe und b) auf Seiten der öffentlichen Verwaltung?

4

Wie definiert die Bundesregierung verwaltungstechnische Schwierigkeiten, auf deren Basis die pauschale Mehrwertsteuerregelung für Landwirte nach der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) für Landwirte angewendet werden kann? Sieht die Bundesregierung die Mehrwertsteuersystemrichtlinie in der bisherigen Regelung des § 24 des Umsatzsteuergesetzes als EU-konform umgesetzt?

5

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die fiskalischen Auswirkungen durch die pauschale Mehrwertsteuerregelung für Landwirte insgesamt?

6

Schließt sich die Bundesregierung der Auffassung der EU-Kommission an, dass der Durchschnittssteuersatz in der Landwirtschaft falsch berechnet worden sei und dies zu Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt führe (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-1444_de.htm)? Falls ja, wie hoch wäre der nach Auffassung der Bundesregierung korrekt ermittelte Durchschnittssteuersatz, und welches Verfahren nutzt die Bundesregierung zur Bestimmung der Pauschalausgleichs-Prozentsätze für Pauschallandwirte?

7

Teilt die Bundesregierung die erneute Kritik des Bundesrechnungshofes an der Berechnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Ermittlung der Vorsteuersteuerbelastung von Pauschallandwirten, wonach die Vorsteuerbelastung als zu hoch angesetzt wird (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2015/teiliii-einzelplanbezogene-entwicklung-und-pruefungsergebnisse/allgemeinefinanzverwaltung/langfassungen/2015-bemerkungen-nr-81-ungerechtfertigtevorteile-fuer-landwirte-bei-der-umsatzsteuer-vermeiden-pdf)?

8

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die fiskalischen Auswirkungen durch Anwendung eines Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte in Höhe von 9,3 Prozent, wie ihn der Bundesrechnungshof errechnet hat?

9

Wird die Bundesregierung an einer umsatzsteuerrechtlichen Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe festhalten? Falls, ja, anhand welcher Merkmale wird die Bundesregierung sogenannte Kleinbetriebe, für die eine weitere Anwendung der Sonderregelung denkbar wäre, definieren? Sind für diese Kriterien bereits Benchmarks festgelegt worden, um Betriebsgrößen zu klassifizieren? Gibt es Absichten, die Klassifizierung auch für zukünftige Fragestellungen, insbesondere in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik, anzuwenden?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, ob in anderen EU-Mitgliedsländern vergleichbare umsatzsteuerrechtliche Pauschalierungsmodelle Anwendung finden (falls ja, bitte die Länder nach Umsatzsteuerhöhe, Berechnungsmodell und Branchengültigkeit auflisten)?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, ob von dem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren auch die forstwirtschaftlichen Erzeuger, die eine pauschale Umsatzsteuer von 5,5 Prozent verrechnen können, betroffen sind?

Berlin, den 17. März 2018

Christian Lindner und Fraktion

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