Besitzverhältnisse und Rechtslage um das ehemalige Erkundungsbergwerk Gorleben
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zu Beginn der Aktivitäten rund um das ehemals geplante nukleare Entsorgungszentrum in Gorleben war die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) ein bedeutender Akteur. Als Zusammenschluss aller hiesigen Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen kaufte die DWK damals mehrere hundert Hektar Wald, die zum großen Teil über dem Salzstock Gorleben lagen und mit denen die darunter liegenden Salzrechte verbunden waren. Siehe hierzu beispielsweise die Studie des Historikers Dr. Anselm Tiggemann „Die ‚Achillesferse‘ der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland“ aus dem Jahr 2004.
Eine Tochtergesellschaft der DWK, die 1980 gegründete Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG) betrieb das atomare Zwischenlager in Gorleben. Sie ging 1990 an die Gesellschaft für Nuklearservice mbH (GNS) über, eine weitere gemeinsame Gesellschaft der hiesigen Atomkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmen (vgl. Angaben auf der GNS-Webseite). An der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE), ursprünglich eine vollständig in Bundesbesitz befindliche Firma, beteiligte sich die DWK im Jahr 1984 mit einem Anteil von 25 Prozent, der später an die GNS überging. Nach mehreren Veränderungen der DBE-Gesellschafterstruktur hielt die GNS zuletzt 75 Prozent der DBE, bis diese im Zuge der Neuordnung der kerntechnischen Entsorgungszuständigkeiten im Jahr 2017 erneut vollständig vom Bund übernommen wurde (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 16/11454 und Pressemitteilung der GNS vom 15. Mai 2017 auf GNS-Webseite).
Zum 1. August 2017 übergaben die BLG bzw. ihre Muttergesellschaft GNS im Rahmen der Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland dann alle Zwischenlageraktivitäten und Gebäude in Gorleben an die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit vom selben Tag.
Im Zuge dessen gingen laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/13307 an den Bund 37 Hektar Grund in Gorleben über. Laut Auskunft des Katasteramts Lüchow gehören der DWK jedoch weiterhin über 650 Hektar Grund in Gorleben. Die trotz bzw. nach dieser Neuordnung weiter bei der DWK verbleibenden Gorleben-Grundstücke werfen Fragen bezüglich etwaiger künftiger Verpflichtungen des Bundes gegenüber der DWK auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wieso wurden nicht alle Gorleben-Grundstücke und damit verbundenen Salzrechte der DWK im Zuge der Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung vom Bund übernommen?
Was ist hinsichtlich des ehemaligen Erkundungsbergwerks Gorleben der genaue Flächenverlauf bzw. die genaue Flächenabgrenzung zwischen bundeseigenen Flächen und Flächen Dritter, insbesondere Flächen der DWK (bitte möglichst mit kartografischer Darstellung beantworten)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der bundeseigenen BGE noch Pachten oder Ähnliches an die DWK oder GNS entrichtet, und falls ja, in jeweils welchem konkreten Umfang?
Werden vom Bund direkt irgendwelche Pachten oder Ähnliches für Salzrechte, Ländereien etc. an die DWK oder GNS entrichtet, und falls ja, in jeweils welchem konkreten Umfang?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechtslage rund um die Flächen und Eigentumsverhältnisse des ehemaligen Erkundungsbergwerkes Gorleben?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einkünfte der DWK?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wieso die DWK nicht im Rahmen der Neuorganisation der Atommüllentsorgung aufgelöst wurde?