Zukunft der Berliner Flughäfen – Berlin-Tegel
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Eröffnungstermin des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) verzögert sich immer weiter. Neuester Eröffnungstermin ist Oktober 2020. Im selben Zuge verstärken sich Debatten um den Flughafen Berlin-Tegel und dessen Schließung. Die mit der Eröffnung des Flughafens BER verbundene Schließung des Flughafens Berlin-Tegel wurde zuletzt durch den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer erneut in Frage gestellt (www.zeit.de/wirtschaft/2018-04/andreas-scheuer-hauptstadtflughafen-ber-tegel-zukunft). Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel widersprach ihrem Bundesminister daraufhin mit Verweis auf die geltende Rechtslage (www.morgenpost.de/flughafen-BER/article213923193/Bund-unterstuetzt-Scheuer-Vorschlag-zu-Tegel-nicht.html). Bundesminister Andreas Scheuer bekräftigte seine Position am 7. April 2018 im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) erneut.
Die Bundesregierung trägt als Anteilseignerin und Mitglied im Aufsichtsrat besondere Verantwortung gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sowie den Bürgerinnen und Bürgern, allen voran den Anwohnerinnen und Anwohnern der Flughäfen. Klarheit, Transparenz und Verlässlichkeit müssen dabei in der Kommunikation oberstes Gebot sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat die Bundesregierung auch nach der Aussage des Bundesministers Andreas Scheuer, Berlin solle überlegen, den Flughafen „Tegel offen zu halten – und als zweites Terminal des BER zu nutzen“ (www.morgenpost.de/wirtschaft/article213893211/Verkehrsminister-Scheuer-schlaegt-Erhaltung-von-Tegel-vor.html), und dem Widerspruch der Bundeskanzlerin diesbezüglich, weiterhin die gemeinsame Position, den Flughafen Tegel sechs Monate nach Eröffnung des BER zu schließen?
a) Wie garantiert die Bundesregierung den Anwohnerinnen und Anwohnern des Flughafens Tegel, dass sie ihre Meinung bezüglich der Schließung nicht noch einmal ändert?
b) Wie können Bürgerinnen und Bürger unterscheiden, ob sich bei öffentlichen Äußerungen eines Bundesministers (wie im Falle der Offenhaltung des Flughafens Tegel) um Privatmeinungen, um Meinungen des Bundesverkehrsministeriums oder um Auffassungen der Bundesregierung handelt?
c) Können Bürgerinnen und Bürger annehmen, dass bei sich widersprechenden Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung die Äußerung eines höherrangigen Mitglieds der Bundesregierung (z. B. der Bundeskanzlerin) die eines nachrangigen Mitglieds des Bundesregierung (z. B. eines Fachministers) ähnlich dem Prinzip eines Kartenspiels sticht?
Mit welchem Ziel und mit wem genau möchte sich Bundesminister Andreas Scheuer treffen, wenn er in der „FAZ“ (7. April 2018) sagt: „Ich werde unsere Partner deswegen sehr bald zum Gespräch bitten“?
Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, nach denen die Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld Ende 2019 geschlossen werden sollen?
a) Wenn ja, wie sehen diese Pläne genau aus?
b) Wenn nicht, wie ist die Aussage des Bundesministers Andreas Scheuer, „Wenn nichts passiert, läuft Berlin Gefahr, Ende 2019 gar keinen Flughafen mehr zu haben“ (FAZ, 7. April 2018), zu verstehen?
Inwiefern bewirken Lärmschutzmaßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung eine unmittelbare Schließung eines Flughafens im Allgemeinen und im speziellen Fall des Flughafens Tegel (es wird auf die Aussage des Bundesministers Andreas Scheuer in der FAZ am 7. April 2018 verwiesen: „Wenn nichts passiert, läuft Berlin Gefahr, Ende 2019 gar keinen Flughafen mehr zu haben. Denn spätestens dann muss es in Tegel einen neuen Lärmschutz geben.“)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthaltenen Aussage, dass bei allen Planungen an Flughafenstandorten die Bürger frühzeitig einbezogen werden müssen, und geht die Bundesregierung davon aus, dass bei einem Weiterbetrieb des Flughafens Tegel eine strategische Umweltprüfung mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich wäre?
Trifft es zu, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode alle Beteiligten dazu auffordert, an einer zügigen Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens BER mitzuwirken, und wenn ja, welche Folgen hat diese Vereinbarung für das Vorhaben der Projektpartner, die innerstädtischen Flughafenstandorte in der Bundeshauptstadt zu schließen?
Wie geht die Bundesregierung als Mitgesellschafterin des Flughafens München mit dem verbindlichen Bürgerentscheid um, der sich gegen den Bau einer dritten Startbahn ausgesprochen hat?
Befürwortet die Bundesregierung als Mitgesellschafterin den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München trotz des Bürgerentscheids, der sich dagegen ausgesprochen hat?
Ist der Bundesregierung die Haltung der bayerischen Landesregierung bezüglich des Baus einer dritten Startbahn am Flughafen München bekannt, und wenn ja, wie ist diese nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bayerische Landesregierung zur Schließung des innerstädtischen Flughafens München-Riem verhalten?