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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Strategie zur Reduktion der EU-Treibhausgasemissionen als Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele

Zielzahlen zur THG-Minderung, Unterstützung des EU-Trilogverfahrens zur ambitionierteren Ausgestaltung des Effizienzziels und Reduzierung der Nettotreibhausgasemissionen in der EU auf null bis 2050, Ergebnis der Analyse der Implikationen des Langfristziels des Abkommens auf den Klimaschutzbeitrag der EU, derzeitige Strategie und Einsparziele für das angekündigte Klimaschutzgesetz, Auswirkungen einer Ambitionssteigerung der EU-Klimaziele auf nationale deutsche Beiträge<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

23.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/200804.05.2018

Strategie zur Reduktion der EU-Treibhausgasemissionen als Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele

der Abgeordneten Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Ingrid Nestle, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf der UN-Klimakonferenz von Paris einigten sich die 195 Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) im Dezember 2015 darauf, den globalen Temperaturanstieg gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen.

Die Vereinbarungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 für einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 sind jedoch nicht ausreichend, um den Erfordernissen des Pariser Vertrages gerecht zu werden. Die damaligen Schlussfolgerungen beinhalten eine EU-weite Senkung der Treibhausgas (THG)-Emissionen um 40 Prozent bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 27 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs wie auch die Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 Prozent (bzw. 30 Prozent) (vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/7718).

Folgerichtig verabschiedeten die Europäischen Staats- und Regierungschefs im Rahmen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 22. und 23. März 2018 die Schlussfolgerung, nach Maßgabe des Übereinkommens von Paris die EU-Kommission zu ersuchen, bis zum ersten Quartal 2019 den Entwurf einer Strategie für die langfristige Verringerung der Treibhausgasemissionen der EU vorzulegen.

Die EU-Kommission kündigte diesbezüglich ihrerseits in Person von Umweltkommissar Karmenu Vella an, dass „keine Zeit zu verlieren“ sei, und „die EU-Kommission […] liefern“ werde (vgl. www.finanzen.net/nachricht/aktien/eu-kommission-kuendigt-neue-klimaschutzstrategie-an-6049968).

Bereits im Januar 2018 sprach sich das Europäische Parlament für ein neues verbindliches Energieeffizienzziel und den Ausbau der erneuerbaren Energien von jeweils 35 Prozent bis 2030 (gegenüber dem Jahr 1990) sowie den Einbezug des Verkehrssektors in den Endenergieverbrauch aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Liegt nach Auffassung der Bundesregierung das derzeitige EU-Klimaziel einer Treibhausgasminderung von minus 40 Prozent bis 2030 bezogen auf 1990 auf dem notwendigen Pfad, um die Vereinbarung von Paris zu erfüllen (bitte begründen)?

a) Falls nein, wie müsste das Ziel aussehen?

b) Falls nein, in welcher Form setzt sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Anhebung ein, falls nicht, warum nicht?

2

Unterstützt die Bundesregierung insbesondere die Vorhaben der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten EU-Organe hinsichtlich einer deutlichen Anhebung der EU-Klimaziele für das Jahr 2030 (bitte begründen), und was wären aus Sicht der Bundesregierung geeignete, weil EU-seitig zur Erreichung der Pariser Klimaziele notwendige, neue Zielzahlen für eine neue Klimastrategie (bitte jeweils die THG-Minderung für die Sektoren Strom, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, den Anteil erneuerbarer Energiequellen für den Gesamtenergieverbrauch sowie Energieeffizienz angeben in Prozent gegenüber dem Jahr 1990)?

3

Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1602) eine Entscheidung getroffen, ob sie das Ziel des Europaparlaments, das Effizienzziel ambitionierter auszugestalten (verbindliches Ziel von 35 Prozent und Verschärfung des Artikel 7) im Rahmen des Trilogverfahrens der EU-Organe unterstützen wird, und wenn nein, warum nicht?

4

Wann wird die Bundesregierung hierzu welche Art von Initiative starten, und falls dies nicht vorgesehen ist, warum nicht?

5

Hat die Bundesregierung ihre angekündigte eigene Analyse der Implikationen des Langfristziels des Pariser Klimaschutzabkommens auf den Klimaschutzbeitrag der Europäischen Union (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7967) unabhängig von den aktuellen Ankündigungen auf EU-Ebene mittlerweile abgeschlossen, was ist Ergebnis dieser Analyse und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

6

Verfolgt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der enormen Unterschiede hinsichtlich der prognostizierten Auswirkungen der THG-Emissionen (vgl. www.pik-potsdam.de/services/infothek/kippelemente?utm_campaign= Background&utm_medium=Email&utm_source=Tagesspiegel_Newsletter) derzeit vorrangig eine Strategie zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels, des Unter-2-Grad-Ziels oder eines anderen Ziels (bitte benennen), und welches Ziel mit welchen Einsparzielen jeweils für 2020, 2025 und 2030 wird Grundlage des für 2019 angekündigten Klimaschutzgesetzes sein?

7

Unterstützt die Bundesregierung die Position des Europäischen Parlaments, mit Blick auf die langfristige Zielvorgabe gemäß dem Übereinkommen von Paris bis 2050 die Nettotreibhausgasemissionen in der EU auf null zu reduzieren, um so einen substantiellen Beitrag zu leisten, mit welchem bis zum Jahr 2100 das 1,5-Grad-Ziel erreicht werden kann, und falls ja, wie wird sie diese Unterstützung bis wann mit welchen Maßnahmen in die Tat umsetzen?

8

Welche Auswirkungen hätte aus Sicht der Bundesregierung eine Ambitionssteigerung der EU-Klimaziele auf die nationalen deutschen Beiträge im Non-ETS-Bereich (ETS = Emissions Trading System), vor allem vor dem Hintergrund, dass bereits die geltenden nationalen Beiträge zum EU-Klimaziel 2020 verfehlt werden (vgl. www.tagesspiegel.de/wirtschaft/co2-bilanzdeutschland-verpasst-auch-klimaziel-der-eu/20877780.html) (bitte nach den Bereichen Verkehr, Gebäude(effizienz) und Landwirtschaft aufschlüsseln)?

a) Welche zusätzlichen Maßnahmen strebt die Bundesregierung zur Erreichung der Ziele an?

b) In welchem Zeitraum sollen mögliche zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden?

9

Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart „die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich schließen“?

Berlin, den 24. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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