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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.05.2018

Aktualisiert

23.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/200404.05.2018

Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung

der Abgeordneten Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Innerhalb der Bundesregierung bzw. der obersten Bundesbehörden gibt es zahlreiche sogenannte Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren für diverse Themen und Aufgaben. Gemäß einer u. a. auf der Internet-Präsenz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Übersicht mit Stand vom 16. Januar 2018 gibt es 32 derartige Funktionen. Weitere Beauftragte und Koordinatoren wurden vom Bundeskabinett am 11. April 2018 eingesetzt.

Der breiten Öffentlichkeit sind solche Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren, abgesehen von themenspezifischen Zielgruppen, in der Regel kaum bekannt.

Die Bundesregierung verfügt danach beispielsweise unter anderem über einen Koordinator für Bürokratieabbau sowie über einen Beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung. Es gibt zudem jeweils einen Koordinator für die Deutsche Luft- und Raumfahrt, die maritime Wirtschaft sowie für Güterverkehr und Logistik. Ferner gibt es Beauftragte für Menschenrechtsfragen im Auswärtigen Amt und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Hierarchisch und besoldungsrechtlich reicht die Bandbreite der Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren von der Ebene der Ministerialdirigenten oder eines außertariflich Beschäftigten entsprechender Ebene bis zu amtierenden Ministerpräsidenten, auch gehören sowohl aktive wie ehemalige Politiker zu diesen Funktionsträgern.

Ein Viertel der in der genannten Liste aufgeführten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren sind dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts zugeordnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie viele Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren hat die Bundesregierung zum Stichtag 1. Mai 2018 (bitte die oben genannte Auflistung aktualisieren)

2

Wie viele oberste Bundesbehörden mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es derzeit?

3

Sind die obersten Bundesbehörden nach Ansicht der Bundesregierung derzeit personell und strukturell angemessen ausgestattet und organisiert?

4

Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?

5

Falls ja, wozu bedarf es zusätzlich zu einer gut ausgestatteten und organisierten obersten Bundesverwaltung der Existenz von – nach der zitierten Auflistung – mindestens 32 Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren?

6

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Koordinator, einem Beauftragen und einem Sonderbeauftragten der Bundesregierung?

7

Falls Koordinatoren, Beauftrage und Sonderbeauftragte unterschiedliche Kompetenzen oder unterschiedliche Amtsausstattungen haben, welche sind das?

8

Welche Qualitätssicherung betreibt die Bundesregierung bei der Ernennung bzw. Benennung von Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren vor dem Hintergrund, dass Beamte bzw. Mitarbeiter von obersten Bundesbehörden klaren und kodifizierten Regelungen bei Rekrutierung, Einstellung, Ausbildung, Laufbahnprüfungen, Beförderungen, Probe- bzw. Bewährungszeiten unterliegen, und wo ist dies geregelt und dokumentiert?

9

Über welche Haushaltsmittel aus welchen Einzelplänen bzw. Titeln verfügen die in der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Übersicht genannten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren?

10

Wann werden Koordinatoren, Beauftragte und Sonderbeauftragte zu Staatssekretären ernannt und warum?

11

Über welche personellen Ressourcen verfügen die in der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Übersicht genannten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren (bitte nach Haushaltsstellen, kw-Stellen, Aushilfskräften, Sonstiges aufschlüsseln)?

12

Bei welchen der in der zitierten Übersicht genannten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren ist ein Wegfall ihrer Aufgabe zeitlich absehbar, und wann?

13

Bei welchen der in der zitierten Übersicht genannten Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren ist ein Wegfall ihrer Aufgabe zeitlich nicht absehbar, und warum nicht?

14

Sofern zutrifft, dass Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren zu besonders wichtigen Themen eingerichtet werden, warum gibt es keine entsprechende Funktion zu den Themen Digitalisierung, digitale Infrastruktur, frühkindliche Bildung?

15

Welche Gremien, Institutionen, Amtsträger entscheiden über die Einrichtung von Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung nach welchen Kriterien?

16

Nach welchen Kriterien werden Koordinatoren, Beauftragte und Sonderbeauftragte auf die Bundesministerien verteilt?

17

Aus welchem Grund gibt es im Bundeskanzleramt eine Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie außerdem im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einen Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten?

18

Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, Fragen von Migration, Integration und Minderheiten nicht ganzheitlich zu betrachten?

19

Falls ja, warum?

20

Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung zu verändern?

21

Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, dass es rund drei Jahrzehnte nach dem Fall der Mauer und der deutschen Einheit noch eine Beauftragte der Bundesregierung für die „neuen“ Bundesländer gibt?

22

Falls ja, warum gibt es nicht aus vergleichbaren Gründen eine(n) Beauftragte(n) für strukturschwache Regionen in den alten Bundesländern?

23

Falls nein, was gedenkt die Bundesregierung zu ändern?

24

Aus welchem Grund gibt es eine Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und gleichzeitig eine Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt?

25

Wie unterscheiden sich die Aufgaben der Beauftragten für Menschenrechte im Auswärtigen Amt und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz konkret gemäß Geschäftsverteilung?

26

Aus welchem Grund gibt es im Auswärtigen Amt auf der Ebene von Unterabteilungsleiterinnen bzw. Unterabteilungsleitern Regionalbeauftragte für die Länder Afrikas und gleichzeitig im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf gleicher Ebene einen „Persönlichen G-8-Afrika-Beauftragten der Bundeskanzlerin“?

27

Wie unterscheiden sich die Aufgaben der Afrika-Beauftragten im Auswärtigen Amt vom Afrika-Beauftragten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konkret gemäß Geschäftsverteilung?

28

Hält die Bundesregierung es für zeitgemäß, dass die seit 1952 existierende Funktion des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung auch heute – 2018 – noch von einem Angehörigen der obersten Bundesbehörden wahrgenommen wird, der in der Regel, so auch aktuell, weder über eine betriebswirtschaftliche Ausbildung noch über Erfahrung in der Privatwirtschaft verfügt?

29

Warum ist der sogenannte Beauftragte für die Deutsch-Griechische Versammlung, der 2011 von der Bundeskanzlerin ernannt wurde, nicht in der auf der Internet-Präsenz des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichten Übersicht enthalten?

30

Über welche finanziellen und personellen Ressourcen (vgl. die Fragen 6 und 7) verfügt der „Beauftragte für die Deutsch-Griechische Versammlung“?

31

Wie lange soll es die Funktion des „Beauftragten für die Deutsch-Griechische Versammlung“ geben (vgl. die Fragen 8 und 9)?

32

Gibt es außer dem „Beauftragten für die Deutsch-Griechische Versammlung“ weitere Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren, die in der hier zitierten Übersicht nicht enthalten sind?

33

Wenn ja, welche, und warum wurden sie nicht aufgeführt?

34

Welche Mechanismen unterhält die Bundesregierung, um die Notwendigkeit der fortwährenden Existenz einer Vielzahl von Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren regelmäßig zu überprüfen?

35

Überprüfen insbesondere der Koordinator für Bürokratieabbau und der Beauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung die mindestens 32 Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren sowie ihre Mitarbeiter und Haushaltsmittel regelmäßig, und wenn ja, in welcher Form?

36

Falls nein, warum nicht?

37

Welche Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren wurden seit der Existenz derartiger Funktionen wieder abgeschafft?

38

Beabsichtigt die Bundesregierung darauf Einfluss zu nehmen, die Anzahl von mindestens 32 Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren zu reduzieren?

Berlin, den 24. April 2018

Christian Lindner und Fraktion

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