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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Archivierung digitaler Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.02.2020

Aktualisiert

24.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/1687329.01.2020

Archivierung digitaler Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern

der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich nicht nur das Kommunikationsverhalten in der Breite der Gesellschaft, sondern auch an der Spitze von Ministerien verändert. Bundesministerinnen und Bundesminister kommunizieren täglich über mit dem Internet verbundene Mobiltelefone. Dabei entstehen Daten, die aus verschiedenen Gründen für die Öffentlichkeit, aber auch für parlamentarische Gremien von Interesse sein können. Neben der historischen Bedeutung von Schriftwechseln sind die Mobilgeräte insbesondere für die Ausübung der parlamentarischen Kontrolle relevant. Für digitale Daten kann insoweit nichts anderes gelten als für analoge Daten. SMS und E-Mails müssen ebenso archiviert werden wie der sonstige Schriftverkehr eines Ministerbüros (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/regierungsakten-fuer-kurznachrichten-sms-von-kanzlerin-merkel-werden-archiviert-1.1572702; letzter Abruf 8. Januar 2020). Die Löschung beweiserheblicher Daten kann unter Umständen sogar strafrechtliche Relevanz aufweisen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nahm am 20. Dezember 2019 im Zusammenhang mit der sogenannten Berateraffäre im Bundesministerium der Verteidigung Stellung zu den rechtlichen Grundlagen einer möglichen Verpflichtung zur Archivierung digitaler Daten. Aus der einschlägigen Registraturrichtlinie ergäbe sich zwar keine pauschale Speicherpflicht. Soweit die Kommunikation eines Ministers jedoch im Zusammenhang mit einem Sachvorgang stehe, komme eine Speicherung im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten in Betracht, so der anwesende Sprecher des BMI.

Die Archivierung digitaler Kommunikationsdaten bietet für die parlamentarische Kontrolle von Ministerentscheidungen neue Möglichkeiten. So kann – beispielsweise im Rahmen eines Untersuchungsausschusses – genau nachvollzogen werden, zu welchem Zeitpunkt der Minister oder die Ministerin Kenntnis von einem bestimmten Umstand erhalten hat. In der Berateraffäre rund um das Bundesministerium der Verteidigung versprach sich der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages daher einen nicht unerheblichen Erkenntnisgewinn von der Auswertung des Mobilfunkgerätes der damaligen Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen.

Die unklare Lage in diesem Fall legt offen, dass es bei der Archivierung der digitalen Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern eklatante Unklarheiten und Schwachstellen gibt. So war zunächst gar nicht bekannt, wie viele Mobilfunkgeräte von der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin im untersuchungsrelevanten Zeitraum benutzt wurden (vgl. www.zdf.de/nachrichten/heute/berateraffaere-handydaten-bei-von-der-leyen-geloescht-100.html, letzter Abruf 7. Januar 2020). Erst im Dezember 2019 wurde dann bekannt, dass Daten von einem Mobilgerät der Ministerin bereits im August 2019 gelöscht worden waren, ohne dass es zu einer Speicherung der relevanten Daten gekommen war (vgl. www.tagesschau.de/inland/kramp-karrenbauer-untersuchung-handy-loeschung-101.html, letzter Abruf 7. Januar 2020).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Regelungen treffen die Registraturrichtlinien der Bundesministerien für den Umgang mit digitalen Daten, die in Ministerbüros anfallen? Welche Vorschriften gibt es sonst für die Archivierung von digitalen Daten aus Ministerbüros? Welche Regelungen gelten in den Bundesministerien für den Umgang mit digitaler Kommunikation über Dienstgeräte, die von Ministerinnen und Ministern genutzt werden (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?

2

Wie geht die Bundesregierung gegenwärtig mit in Ministerbüros anfallenden digitalen Daten um? Welche Daten werden zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle oder aufgrund ihrer historischen Bedeutung archiviert? Welche Regelungen gelten in diesem Zusammenhang für private Kommunikation, die über Dienstgeräte vorgenommen wurde?

3

Wo und auf welche Weise werden digitale Daten von Bundesministerinnen und Bundesministern archiviert? Wer ist für diese Archivierung zuständig?

4

Welche Regelungen gelten demgegenüber für die Archivierung von nicht digital anfallenden Daten? Wie werden Schriftstücke und andere Akteninhalte in den Ministerbüros der Bundesministerien archiviert (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?

5

Wie rechtfertigt die Bundesregierung ggf. ein Auseinanderfallen der Regelungen zur Archivierung von digitalen und analogen Daten?

6

Wie wird sichergestellt, dass die für die parlamentarische Kontrolle oder aus historischen Gründen wichtigen Dokumente aus Ministerbüros archiviert werden? Welche Kontrollinstanz ist hiermit befasst?

7

Welche Stellen sind für die Ausgabe und Rücknahme von dienstlich verwendeten Mobilfunkgeräten von Bundesministerinnen und Bundesministern zuständig? Wie wird nach einer Rückgabe der Geräte mit diesen verfahren? Welche Vorkehrungen zur Datensicherung werden getroffen (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)?

8

Wie wird sichergestellt, dass beweiserhebliche Daten auf dienstlich verwendeten Mobilfunkgeräten der Bundesministerien nicht von ihren Benutzern gelöscht werden können? Wie wird sichergestellt, dass Geräte nicht nach Rückgabe aus der Ferne gelöscht werden können?

9

In welchen Abständen werden Backups von dienstlich benutzten Mobilfunkgeräten der Bundesminister erstellt? Wo werden diese gespeichert? Wer kann auf diese Backups zugreifen?

10

Wie wird sichergestellt, dass nach einer Archivierung Unbefugte keinen Zugriff auf gespeicherte Daten von Bundesministerinnen und Bundesministern haben? Welche internen datenschutzrechtlichen Standards gelten insoweit?

11

Welche Cloud-Lösungen verwenden die Bundesministerien zur Speicherung von digitalen Daten der Ministerbüros (bitte nach Ministerien aufschlüsseln)? Betreiben die Ministerien eigene Server, auf die Mitarbeiter der Ministerbüros und die Bundesminister Zugriff haben?

12

Wie wird sichergestellt, dass Daten, die im Rahmen von Cloud-Lösungen von Bundesministerinnen und Bundesministern anfallen, archiviert werden? Wie wird sichergestellt, dass diese Daten nicht von ihren Benutzern gelöscht werden können?

13

Welche internen Regelungen gelten für die Archivierung von Schriftverkehr, der durch die Ministerbüros oder von Bundesministerinnen und Bundesministern über soziale Medien abgewickelt wird, insbesondere über die Messenger-Funktionen dieser Anbieter?

14

Sieht die Bundesregierung selbst Regelungsbedarf bei der Speicherung und Archivierung von digitalen Daten von Bundesministerinnen und Bundesministern?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Löschung von Daten von Mobilfunkgeräten der ehemaligen Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Umstände der Löschung aufzuklären und relevante Daten wiederherzustellen?

Berlin, den 15. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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