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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuererleichterungen für die Union of European Football Associations (UEFA)

Geplante Steuererleichterungen bei Vergabe der EM 2024 an Deutschland, geschätzte Steuerausfälle, Steuerpflichten einer EM, Steuererleichterungen für Großereignisse und Kriterien besonderen öffentlichen Interesses, vergleichbare Fälle in den letzten 20 Jahren, Steuerausfälle und gegenzurechnende Umwegrentabilität, Zusammenhang mit Austragungsentscheidungen, vergleichbare Regelungen in EU-Nachbarstaaten, Harmonisierungsbestrebungen, Steuerbefreiung für internationale Sportverbände, mögliche Änderungen, Finanzsituation der EUFA, Bewertung unter Maßgaben des Koalitionsvertrags<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/204408.05.2018

Steuererleichterungen für die Union of European Football Associations (UEFA)

der Abgeordneten Frank Schäffler, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) bewirbt sich derzeit für die Austragung der Fußball-Europameisterschaft (EM) 2024. Deutschland war immer ein hervorragender Gastgeber von Fußball-Großveranstaltungen, zuletzt bei der Fußball-Weltmeisterschaft (WM) 2006. Die Austragung der WM, bei der „die Welt zu Gast bei Freunden“ war, hat ein überaus sympathisches und weltoffenes Bild Deutschlands in der Welt gezeichnet. Die Investitionen in die Sportinfrastruktur wirken noch heute positiv nach. Im Nachgang zur WM 2006 bestand besonders bei Kindern und Jugendlichen ein gesteigertes Interesse an der aktiven Mitgliedschaft in Sport- und Fußballvereinen. Daher begrüßt die Fraktion der FDP die Bewerbung für sportliche Großereignisse wie die Europameisterschaft 2024.

Gleichzeitig sehen die Fragesteller internationales Steuerdumping und systematische Steuererleichterungsstrategien von multinationalen Unternehmen und transnationalen Organisationen äußerst kritisch. Laut Medienberichten bestehen Pläne seitens der Bundesregierung, dass der europäische Fußballverband, die Union of European Football Associations (UEFA), keine Einkommen- und Körperschaftsteuer für die EM 2024 zahlen muss, sollte Deutschland Austragungsort für das Turnier werden. Entsprechende Steuererleichterungen sollen demnach bereits bei Bewerbungsschluss Ende April 2018 garantiert werden (www.focus.de/sport/ fussball/em-2016/em-focus-bundesregierung-bietet-uefa-steuerfreiheit-bei-zuschlag- fuer-em-2024_id_8656819.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Plant die Bundesregierung Steuererleichterungen für die UEFA im Zuge der Vergabe der EM 2024?

2

Wenn ja, wie sehen die Konditionen konkret aus, und welchen Personenkreis soll die Regelung umfassen?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Summe der entsprechenden Steuerausfälle gegenüber einer regulären Besteuerung?

4

Unterliegen die Haupteinnahmequellen einer EM aus Ticketing, kommerziellen Rechten, Übertragungsrechten sowie Hospitality bei Austragung eines solchen Turniers nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich der Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland?

5

Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann die Bundesregierung nach ihrer Einschätzung Steuererleichterungen für Sportereignisse und andere Großveranstaltungen gewähren?

6

Welche Kriterien und Kennziffern führen aus Sicht der Bundesregierung dazu, dass eine Großveranstaltung von besonderem öffentlichen Interesse ist?

7

Wie oft wurden in den letzten 20 Jahren vergleichbare Steuererleichterungen für Sportereignisse und andere Großveranstaltungen seitens der Bundesregierung genehmigt?

8

Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob Steuererleichterungen für Sportereignisse und andere Großveranstaltungen seitens der Bundesregierung genehmigt werden?

9

Wie waren die konkreten steuerlichen Konditionen für die Veranstalter der in Frage 7 genannten Großveranstaltungen?

10

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerausfälle in den vergangenen 20 Jahren durch etwaig zugesprochene Steuererleichterungen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die gegenzurechnende Umwegrentabilität?

11

Welche Effekte hatte die Austragung der Fußballweltmeisterschaft 2006 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Übernachtungszahlen in Deutschland?

12

Wie oft führte eine entsprechende Zusage für Steuererleichterungen zur tatsächlichen Austragung der Veranstaltung?

13

Wie oft wurde trotz einer entsprechenden Zusage für Steuererleichterungen keine Austragung gewährt?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis über vergleichbare Regelungen zu Steuererleichterungen bei Großveranstaltungen in den europäischen Mitgliedstaaten und der Türkei? Wie bewertet die Bundesregierung die entsprechenden Regelungen in den anderen Mitgliedstaaten und der Türkei?

15

Welche Bemühungen gibt es seitens der Bundesregierung, eine Harmonisierung der Besteuerung von Sportevents und anderen Großveranstaltungen anzustreben?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen internationaler Sportverbände nach Steuerbefreiung, und hält die Bundesregierung diese Forderungen für berechtigt?

17

Gibt es Bemühungen seitens der Bundesregierung, die Vergaberegeln der UEFA hinsichtlich Steuererleichterungen zu verändern?

18

Über welche Möglichkeiten und Instrumente verfügt die Bundesregierung, die Vergaberegeln der UEFA hinsichtlich Steuererleichterungen zu verändern?

19

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Forderungen seitens der UEFA zu Steuererleichterungen für die Vergabe der EM 2024? Wenn ja, wie sehen diese Forderungen aus?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Einnahmen der UEFA in den vergangenen zehn Jahren? Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der jeweiligen jährlichen Rückführungen an Mitgliedsverbände und Klubs der UEFA sowie deren wesentliche Verwendung?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Steuererleichterungen, welche der UEFA in den letzten zehn Jahren zugestanden worden sind?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt unter der Maßgabe des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, „Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairen Steuerwettbewerb und Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen zu bekämpfen“ (Seite 69 des Koalitionsvertrages)?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt unter der Maßgabe des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, „Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU“ zu bekämpfen (Seite 7 des Koalitionsvertrages)?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt unter der Maßgabe des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD „für eine gerechte Besteuerung großer Konzerne“ (Seite 69 des Koalitionsvertrages)?

Berlin, den 24. April 2018

Christian Lindner und Fraktion

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