Inklusive Bildung im Schulalter
der Abgeordneten Corinna Rüffer, Margit Stumpp, Katja Dörner, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Dr. Anna Christmann, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Tabea Rößner, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf inklusive Bildung. Wie das Recht auf Leben in Freiheit oder das Recht auf soziale Sicherheit ist auch das Recht auf inklusive Bildung ein Menschenrecht (Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention). Niemand wird bestreiten, dass noch viel getan werden muss, bis inklusive Bildung auch in Deutschland für alle Schülerinnen und Schüler Realität geworden ist. Es handelt sich um eine große Aufgabe, die nur mit vollem Engagement erfolgreich umgesetzt werden kann. Gerade Stimmen der Lehrerinnen und Lehrer, die inklusiv arbeiten möchten und dafür gute Rahmenbedingungen und die nötige finanzielle und personelle Unterstützung einfordern, nehmen wir sehr ernst. Unverkennbar werden aber in den letzten Jahren leider auch diejenigen immer lauter, die Inklusion ausbremsen oder grundsätzlich nicht umsetzen wollen. Das ist fatal, weil der positive Effekt inklusiver, also heterogener Lerngruppen längst wissenschaftlich nachgewiesen ist (www.lag-bw.de/PDF/Kocaj_et_al (2014)Wo_lernen_Kinder_mit_sonderpaedagogischem_Fo_1.pdf). Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems darf also nicht verzögert, sondern muss im Gegenteil konsequent angegangen werden – mit konstruktivem Blick auf offene Fragen und finanziell ausreichend unterlegt. Der Blick in andere Länder wie etwa Finnland zeigt, dass inklusive Bildung allen Kindern und Jugendlichen nützt.
Deutschland leistet sich derzeit faktisch relativ strikt voneinander getrennte Schulsysteme. Neben dem sich allmählich auch für behinderte Schülerinnen und Schüler öffnenden Regelschulen existiert ein nach Beeinträchtigungsarten gegliedertes System von Förderschulen. Das hat vor allem für diejenigen negative Folgen, die eine Förderschule besuchen. Seit Jahren verlassen rund drei Viertel aller Förderschülerinnen und Förderschüler die Schule ohne Abschluss (vgl. z. B. www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/sonderweg-foerderschulenhoher-einsatz-wenig-perspektiven/). Darüber hinaus schämen sich Kinder und Jugendliche häufig dafür, eine Förderschule zu besuchen (Schumann, Brigitte (2007): „Ich schäme mich ja so!“. Die Sonderschule für Lernbehinderte als „Schonraumfalle“, Klinkhardt).
Behinderte Kinder und Jugendliche bzw. ihre Eltern drängen schon lange auf das Recht, Regelschulen zu besuchen. Spätestens mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wurde international deutlich, dass das Recht auf Bildung als allgemeines Recht auf inklusive Bildung zu verstehen ist (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Information/Information_12_Das_Recht_auf_inklusive_Bildung.pdf). Auf die Umsetzung dieses Rechts hin geprüft, wurde die Situation in Deutschland bereits 2015 klar kritisiert. Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfahl eine Strategie und einen Aktionsplan inklusive Zeitplan mit spezifischen Zielvorgaben zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems zu entwickeln. Auf allen Ebenen seien notwendige Finanzmittel und erforderliches Personal zur Verfügung zu stellen. Trennende Strukturen wie Förderschulen sollen zurückgebaut werden (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRPD_behindertenrechtskonvention/crpd_state_report_germany_1_2011_ConObs_2015_en.pdf).
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Länder und Kommunen im Bildungsbereich finanziell zu unterstützen. Vollkommen unklar bleibt, welche Rolle der Auf- und Ausbau eines inklusiven Bildungssystems in diesem Zusammenhang spielen wird. Aus Sicht der fragestellenden Fraktion ist es allerdings unerlässlich, den Ausbau des inklusiven Bildungssystems weiter voranzutreiben und auf allen Ebenen zu unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Anteil an allen Schülerinnen und Schülern (sog. Förderquote) nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 entwickelt (bitte nach Förderschwerpunkten differenziert angeben)?
Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Förderschulen unterrichtet werden, und deren Anteil an allen Schülerinnen und Schülern (sog. Exklusionsquote), nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 entwickelt (bitte nach Förderschwerpunkten differenziert angeben)?
Wie viele Förderschulen gibt es in Deutschland, und wie viele wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 geschlossen, wie viele wurden neu eröffnet (bitte nach Förderschwerpunkten differenziert aufführen)?
Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und sonderpädagogischem Förderbedarf, die an Förderschulen unterrichtet werden, nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 entwickelt (bitte nach Förderschwerpunkten differenziert, in absoluten Zahlen sowie als Anteil an allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Förderschule besuchen und im Verhältnis zur Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund insgesamt angeben)?
Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Familien, die Transferleistungen beziehen und die an Förderschulen unterrichtet werden, nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 entwickelt (bitte nach Förderschwerpunkten differenziert, in absoluten Zahlen sowie als Anteil an allen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Förderschule besuchen und im Verhältnis zur Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Transferleistungen beziehen insgesamt angeben)?
Wie viele Förderschulen in Deutschland bieten ihren Schülerinnen und Schülern nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss (bzw. die Berufsbildungsreife), einen Mittleren Schulabschluss, eine Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen, und wie viele Förderschulen ermöglichen keinen dieser Abschlüsse (bitte nach Förderschwerpunkten differenziert angeben)?
Wie viele Förderschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Schulen mit mehreren Förderschwerpunkten konzipiert (bitte differenziert nach den einzelnen möglichen Kombinationen von Förderschwerpunkten angeben)?
Wird sich die Bundesregierung im Zuge der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verhandlungen mit den Ländern über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung des ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehenen Nationalen Bildungsrates dafür einsetzen, dass die inklusive Bildung einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Bildungsrates bildet?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Sollte es aus Sicht der Bundesregierung Aufgabe des Nationalen Bildungsrates sein, wie vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfohlen, eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Zielvorgaben zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen und wenn nicht, wer sollte aus Sicht der Bundesregierung diese Empfehlung umsetzen, und welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung zur Herstellung eines inklusiven Bildungssystems?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass behinderte Menschen (ggf. über ihre (Selbstvertretungs-)Verbände) im Nationalen Bildungsrat vertreten sind?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welche Weise und in welchem finanziellen Umfang wird im Rahmen der im Koalitionsvertrag vereinbarten „Investitionsoffensive für Schulen“ der barrierefreie Ausbau der Bildungsinfrastruktur gefördert, und auf welche Weise und in welchem finanziellen Umfang ist dies beim laufenden Schulsanierungsprogramm bereits der Fall?
Hält die Bundesregierung die derzeit geltende verfassungsrechtliche Vorgabe nach Artikel 104c des Grundgesetzes, die vorsieht, dass Projektförderung durch den Bund nur degressiv und zeitlich befristet stattfinden darf, auch beim barrierefreien Ausbau der Bildungsinfrastruktur für sinnvoll, und wenn ja, warum?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Ergebnisse des von ihr geförderten Forschungsprojektes „Raum und Inklusion“ bei baulichen Veränderungen, die im Rahmen der „Investitionsoffensive für Schulen“ stattfinden, berücksichtigt werden?
Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Auf welche Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, dass im Zuge des im Koalitionsvertrag vorgesehenen gemeinsamen Digitalpaktes von Bund und Ländern die erforderliche IT-Infrastruktur (Hard- und Software) barrierefrei und damit für alle Schülerinnen und Schüler nutzbar ist?
Auf welche Weise soll die inklusive Bildung wie im Koalitionsvertrag angekündigt in der Bildungsforschung zu einem Schwerpunkt gemacht werden, und in welchem Umfang werden dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt?
Wird die Bundesregierung im Zuge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Schaffung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter dafür sorgen, dass behinderte Kinder, die auf Schulbegleitung angewiesen sind und allgemeinbildende Schulen besuchen unabhängig von der Organisationsform der Schule auch während der Nachmittagsbetreuung ohne Kostenbeitrag der Eltern Unterstützung bekommen können, wie es an Förderschulen die Regel ist?
Wird sich die Bundesregierung darüber hinaus dafür einsetzen, dass für behinderte Jugendliche auch über die vierte bzw. sechste Jahrgangsstufe hinaus sowohl nachmittags als auch in den Ferien ein für alle Eltern bezahlbares Hortangebot, bei dem die Eltern nicht für behinderungsbedingte Mehrkosten aufkommen müssen, zur Verfügung steht, um es den Eltern zu ermöglichen, einer Beschäftigung nachzugehen?
Wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche institutionellen Faktoren den Wechsel von einer Förderschule an eine Regelschule fördern bzw. behindern, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Auf welche Weise wurde – wie im Nationalen Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) vorgesehen – der Austausch von Kultusministerkonferenz (KMK), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Umsetzung der inklusiven Bildung auf allen vier Bildungsebenen seit 2016 institutionalisiert, und wie viele gemeinsame Treffen haben seither auf welcher Ebene stattgefunden (bitte unter Angabe des Termins, der Tagesordnung und des Teilnehmendenkreises aufführen)?
Welche Handlungserfordernisse zur Umsetzung der inklusiven Bildung haben Bund und Länder im Rahmen des eben genannten regelmäßigen Austausches auf allen Bildungsebenen, der laut Nationalem Aktionsplan 2.0 von KMK, BMBF und BMAS verabredet wurde, bereits identifiziert?
Wie hat sich die Zahl der Schulhelferinnen und Schulhelfer sowie die Zahl der auf Schulhelferinnen und Schulhelfer angewiesenen Schülerinnen und Schüler nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland im Jahr 2009 entwickelt (bitte differenziert nach Einsatz an Förder- und Regelschulen aufführen), und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für diese Entwicklung?
Was unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, um (perspektivisch) sowohl eine Vereinheitlichung der Ausbildung als auch eine bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung von Schulhelferinnen und Schulhelfern zu erreichen?
Wie viele Kinder bzw. Jugendliche, die in der Schule durch Schulhelferinnen bzw. Schulhelfer begleitet werden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsam mit ihren Familien noch durch andere Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt?
Welche Ergebnisse hatte die im NAP 2.0 vorgesehene Abstimmung zwischen Bundesregierung und Ländern über die Frage, wie die Angebote bzw. Instrumente zur Berufsorientierung von Bund und Bundesagentur für Arbeit mit den auf den Berufseinstieg zielenden Länderkonzepten ideal zusammen wirken können, um behinderte Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern und ihnen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern?
Welche Vorhaben wurden im Rahmen der im NAP 2.0 genannten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ gefördert, die einen expliziten Fokus auf den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher hatten?
In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung in den vergangenen beiden Jahren Forschungsvorhaben gefördert, die sich mit der adäquaten Aus- und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung befassen, und in welchem finanziellen Rahmen wird sie solche Forschung in den nächsten drei Jahren fördern?
Was unternimmt die Bundesregierung, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob behinderte Schülerinnen und Schüler freiwillige schulische Veranstaltungen und Auslandsaufenthalte in gleicher Weise wahrnehmen können, wie ihre nichtbehinderten Mitschülerinnen und Mitschüler, nachdem sie im aktuellen Teilhabebericht (S. 106) konstatiert hat, diese Frage verdiene zunehmende Beachtung?
Was unternimmt die Bundesregierung, um repräsentative Daten zum Stand der Barrierefreiheit in Schulen zu gewinnen, so dass auf dieser Grundlage ein Aktionsplan zum Ausbau der Barrierefreiheit erarbeitet werden kann?
Was unternimmt die Bundesregierung, um repräsentative Daten darüber zu gewinnen, wie viele Kinder und Jugendliche eine Förderschule besuchen, obwohl sie (bzw. ihre Eltern für sie) den Besuch einer Regelschule bevorzugen würden?
Welche Konferenzen zur inklusiven Bildung wurden von der Bundesregierung in welchem finanziellen Umfang in den letzten vier Jahren gefördert, um eine breite Diskussion über die Inklusion zu ermöglichen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/3101)?
Was unternimmt die Bundesregierung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit über ein der fragestellenden Fraktion bereits bekanntes Plakatmotiv im Rahmen der Kampagne „behindern ist heilbar“ hinaus, um Vorbehalte gegen den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schülerinnen und Schüler abzubauen, und was plant sie für die nächsten Jahre in diesem Sinne?