EU-Pass für Banken und andere Finanzdienstleister
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassene Kreditinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Dieses System des „EU-Passes“ für Banken und andere Finanzdienstleister ermöglicht es Unternehmen, die in einem EWR-Land zugelassen sind, mit minimalen zusätzlichen Genehmigungsanforderungen in anderen EWR-Ländern zu handeln. Die Regelungen zu diesen EU-Pässen bilden somit die Grundlage des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen.
Falls das Vereinigte Königreich sowohl die Europäische Union als auch den EWR verlässt („Brexit“), würde das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele britische Banken und andere Finanzdienstleister nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit EU-Pässe, um in Deutschland ihrem Geschäft nachzugehen (bitte die Pässe nach den unterschiedlichen Richtlinien aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist der Umsatz dieser Finanzdienstleister in Deutschland, im Vereinigten Königreich und insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wie viele Mitarbeiter beschäftigen diese Finanzdienstleister in Deutschland, im Vereinigten Königreich und insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Wie viele Kunden haben diese Finanzdienstleister in Deutschland, im Vereinigten Königreich und insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Wie hoch war bzw. ist das ausstehende Exposure britischer Finanzdienstleister im deutschen Finanzmarkt seit 2010 bis heute?
Wie viele deutsche Banken und andere Finanzdienstleiser nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Pässe, um in dem Vereinigten Königreich ihrem Geschäft nachzugehen (bitte die Pässe nach den unterschiedlichen Richtlinien aufschlüsseln)?
a) Wie hoch ist der Umsatz dieser Finanzdienstleister in Deutschland, im Vereinigten Königreich und insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wie viele Mitarbeiter beschäftigen diese Finanzdienstleister in Deutschland, im Vereinigten Königreich und insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Wie viele Kunden haben diese Finanzdienstleister in Deutschland, im Vereinigten Königreich und insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Wie hoch war bzw. ist das ausstehende Exposure deutscher Finanzdienstleister im britischen Finanzmarkt seit 2010 bis heute?
Welche regulatorischen wie ökonomischen Folgen hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein Wegfall des EU-Passes für die britischen Finanzdienstleister und deren in der EU (insbesondere in Deutschland) ansässigen Kunden?
Wie schätzt die Bundesregierung ein, ob und inwieweit dieses Geschäft durch andere Finanzdienstleister innerhalb der Europäischen Union ersetzt werden würde?
Welche regulatorischen wie ökonomischen Folgen hätte nach Auffassung der Bundesregierung ein Wegfall des EU-Passes für europäische bzw. deutsche Finanzdienstleister für deren Geschäftstätigkeit im Vereinigten Königreich und deren dort ansässige Kunden?
Wie beurteilt die Bundesregierung, ob die jeweiligen Finanzdienstleister durch die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. Zweigstellen die negativen Folgen des Wegfallens eines EU-Passes abfangen können?
Wie hoch ist der Umsatz deutscher bzw. britischer Wertpapierfirmen im jeweils anderen Markt nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche regulatorischen wie ökonomischen Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Wegfall des EU-Passes speziell
a) für britische Wertpapierfirmen im deutschen Markt und
b) für deutsche Wertpapierfirmen im britischen Markt?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung – ggf. via Europäische Kommission –, um auch post Brexit deutschen Wertpapierfirmen den Zugang zu im Vereinigten Königreich ansässigen Finanzmarktinfrastrukturen (z. B. zu Aktien und Derivaten) und anderen Marktinfrastrukturen (z. B. zu Zentralverwahrern und Transaktionsregistern) zu ermöglichen?
Wonach würde sich der Marktzugang post Brexit für die deutschen Wertpapierfirmen bestimmen, wenn die Europäische Kommission keine Äquivalenzentscheidung träfe?
Welcher Mehraufwand würde nach Kenntnis der Bundesregierung für die deutschen Firmen in diesem Fall konkret ausgelöst?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um auch post Brexit britischen Wertpapierfirmen den Zugang zu in Deutschland ansässigen Finanzmarktinfrastrukturen (z. B. zu Aktien und Derivaten) und anderen Marktinfrastrukturen (z. B. zu Zentralverwahrern und Transaktionsregistern) zu ermöglichen?
Welche regulatorischen wie ökonomischen Folgen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der Wegfall des EU-Passes für Banken wie Nichtbanken speziell
a) für britische Zahlungsdienstleister im deutschen Markt und
b) für deutsche Zahlungsdienstleister im britischen Markt?
Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung der Wegfall des EU-Passes für die im Vereinigten Königreich ansässigen Clearinghäuser (CCPs) für Finanzmarktstabilität sowie für die Frage des Zugangs von EU- bzw. deutschen Marktteilnehmern zu den britischen CCPs?
Welche Verwerfungen erwartet die Bundesregierung im Hinblick
a) auf die bei dem London Clearing House verrechneten Zinsswaps allgemein sowie
b) auf die bei dem London Clearing House in Euro denominierten und verrechneten Zinsswaps?
Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass das Geschäft des London Clearing House (LCH) im Hinblick auf die in Euro denominierten Zinsswaps in die Europäische Union nach Deutschland verlagert wird?
Welche Gespräche wurden und werden hierzu auf Leitungs- sowie auf Arbeitsebene mit welchen Institutionen und Unternehmen mit welchem Inhalt geführt?
Welche regulatorischen wie ökonomischen Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Wegfall des EU-Passes speziell im Bereich der Regulierung von Investmentfonds
a) für britische Investmentfonds im deutschen Markt und
b) für deutsche Investmentfonds im britischen Markt?
Welche Folgen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Wegfall des EU-Passes im Bereich der Versicherungsaufsicht bzw. der Versicherungsregulierung?
Für welche Übergangsregelungen zu EU-Pässen für Finanzdienstleistungen setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Brexit ein?
Welche negativen Auswirkungen durch den Wegfall von EU-Pässen erwartet die Bundesregierung durch den Brexit für die deutsche Realwirtschaft und deren über London laufendes derivatives Abschirmungsgeschäft zur Absicherung von Risiken aus dem realwirtschaftlichen?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zum Schutz der deutschen Realwirtschaft?
Hat die Bundesregierung das Ausmaß eines negativen Effektes eines sog. harten Brexits in verschiedenen Szenarien bereits berechnet bzw. Kenntnis über externe Schätzungen (insbesondere auch im Hinblick auf einen sog. Cliff Edge Effect für europäische bzw. deutsche Finanzdienstleister)?
Wenn ja, wie sind die jeweiligen Folgeabschätzungen?
Wenn nein, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung davon Abstand genommen, sich mittels verschiedener Szenarien auf einen möglichen harten Brexit vorzubereiten?
Welche Abhilfemaßnahmen wären im Falle eines harten Brexits nach Ansicht der Bundesregierung rechtlich möglich, die verschiedenen ökonomischen Schäden durch den Wegfall des EU-Passes für britische und europäische Finanzdienstleister sowie deren Kunden anzubieten?
Wie viele Finanzdienstleister haben bis jetzt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anträge auf Geschäftslizenzen gestellt, um nach einen möglichen Wegfallen des EU-Passes ihr Geschäft von dem Vereinigten Königreich nach Deutschland zu verlagern?
Bis wann müssen Finanzdienstleister eine entsprechende Lizenz beantragen, damit von Seiten der BaFin eine rechtzeitige Bearbeitung und Gewährleistung garantiert werden kann?
Plant die Bundesregierung, Banken pro-aktiv zu einer entsprechenden Lizenzbeantragung zu bewegen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob sich andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union um eine Übersiedlung von Banken und anderen Finanzdienstleistern bemühen?