Akademisierung der Hebammenausbildung
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kai Gehring, Ulle Schauws, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Ekin Deligöz, Erhard Grundl, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Deutschland wird die Akademisierung der Hebammenausbildung bereits seit Jahren debattiert und im Rahmen von Modellstudiengängen erprobt. Derzeit setzt die Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger in Deutschland eine dreijährige fachschulische Ausbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen voraus. Durch die Reform der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG; geändert durch die EU-Richtlinie 2013/55/EU) wurden die Zugangsvoraussetzungen auf EU-Ebene hochgesetzt; nunmehr ist eine zwölfjährige Schulbildung ebenso Voraussetzung für eine EU-weite Anerkennung wie die verstärkte Vermittlung von wissenschaftlichen Kenntnissen auf den Gebieten der Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Allgemeinmedizin und Pharmakologie.
Die Bundesregierung hat daraufhin in ihrem Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten (Bundestagsdrucksache 18/9400) erklärt: „Zugleich ergibt sich für die Hebammenausbildung bereits heute die Notwendigkeit einer vollständigen Akademisierung bis zum 18. Januar 2020. […] Für Deutschland hat das zur Folge, dass eine Akademisierung der Hebammenausbildung erforderlich ist, damit die Richtlinienkonformität der Ausbildung, die der automatischen Anerkennung in der EU unterliegt, aufrechterhalten werden kann.“ (ebd., S. 33).
Auch der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ vom 29. April 2014 kommt zu diesem Ergebnis (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Abschlussbericht_IMAG-Gesamt.pdf; abgerufen am 25. April 2018).
Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform der Hebammenausbildung hat die Bundesregierung allerdings bislang nicht vorgelegt. Die 90. Gesundheitsministerkonferenz hat die Bundesregierung daher mit Beschluss aufgefordert, „die zur fristgerechten Umsetzung der EU-Richtlinie erforderliche Novellierung des Hebammengesetzes unter Beteiligung der vom BMG initiierten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zügig umzusetzen.“ (www.dkgev.de/media/file/53061.Anlage1_Beschluesse_der_Gesundheitsministerkonferenz_der_Laender_2017_in_Bremen.pdf; abgerufen am 25. April 2018).
Auch der Deutsche Hebammenverband spricht sich für eine zügige Vollakademisierung der Hebammenausbildung aus (www.bundestag.de/blob/474682/0fa8eeca44bb09955906140bcf182acc/18_14_0204-22-_psgiii_dhv-data.pdf; abgerufen am 25 April 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele der seit 2010 an den Hebammenschulen in Deutschland ausgebildeten Hebammen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife?
In welchen europäischen Ländern ist die Hebammenausbildung nach Kenntnis der Bundesregierung bereits akademisiert worden (bitte Ländern einzeln aufführen)?
Wann plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Akademisierung der Hebammenausbildung vorzulegen?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Akademisierung der Hebammenausbildung insbesondere hinsichtlich der Dauer und der zu vermittelnden Inhalte des Studiengangs bzw. der Studiengänge sowie der Finanzierung der Praxiseinsätze oder Praxisphasen ausgestaltet werden?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass die Hebammenausbildung bis zum 18. Januar 2020 vollständig akademisiert werden muss? Falls nicht, was hat zu diesem Meinungsumschwung geführt?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der besondere Aufgabenbereich von Hebammen insbesondere in Hinblick auf die selbstständige Leitung von Geburten und die damit verbundene Verantwortung eine akademische Ausbildung sinnvoll machen würde (Ansicht bitte begründen)?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der besondere Aufgabenbereich von Familienhebammen im Rahmen der Frühen Hilfen und die damit verbundene Verantwortung eine akademische Ausbildung sinnvoll machen würde (Ansicht bitte begründen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der zusätzliche Bedarf an Familienhebammen in Deutschland, und wie viele Stellen sind derzeit unbesetzt (bitte Zahlen nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Was plant die Bundesregierung, um den zusätzlichen Bedarf an Familienhebammen in vielen Regionen sicherzustellen?
b) Welche Vorteile hätte die Vollakademisierung der Hebammenausbildung nach Ansicht der Bundesregierung für die Qualifikation zusätzlicher Familienhebammen und die Sicherstellung der Versorgung?
Wann wird die Bundesregierung den nächsten Bericht nach § 6 Absatz 5 und 6 des Hebammengesetzes über die Ergebnisse der Modellversuche zur Akademisierung der Hebammenausbildung vorlegen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch die geplante Akademisierung entstehenden Mehrbedarf an Bachelor- und Masterstudienplätzen sowie Promotionsstellen ein?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den erwarteten Mehrbedarf an wissenschaftlich qualifiziertem Lehrpersonal an Hochschulen ein?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine angemessene personelle, sachliche und räumliche Ausstattung für die akademisierte Hebammenausbildung an Hochschulen besteht (bitte begründen)?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die bisher in der fachschulischen Hebammenausbildung vermittelten fachlichen und praktischen Kompetenzen in die akademisierte Ausbildung transferiert werden, und welche Rolle sollen dabei zukünftig die bisherigen Hebammenschulen spielen?