Zukunft des Hochschulpakts
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Dr. Anna Christmann, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende April hat der Wissenschaftsrat mit den Empfehlungen „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020“ Vorschläge zur Neuauflage des Hochschulpakts unterbreitet. Das wohl wichtigste Signal aus Sicht der Fragesteller: Wenn die Qualität der Lehre steigen soll, müssen Bund und Länder zusätzliche Mittel bereitstellen. Aus Sicht der Fragesteller muss der Hochschulpakt nicht nur verstetigt, sondern auch besser ausgestattet und regelmäßig erhöht werden. Denn während die Grundfinanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen über den Pakt für Forschung und Innovation seit 2005 jährlich um mindestens drei Prozent gestiegen ist, stagniert die Grundfinanzierung von Universitäten und Fachhochschulen. Die aus Grundmitteln zur Verfügung stehenden Mittel der Hochschulen je Studierenden haben sich laut Wissenschaftsrat während der Laufzeit des Hochschulpakts weiter verringert. Die Schere zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen darf sich aus Sicht der Fragesteller nicht noch weiter öffnen – sondern die Erhöhung der Mittel müssen für beide Säulen synchronisiert und dynamisiert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Wissenschaftsrats: „Insgesamt ist der Anteil des Bundes an der Finanzierung des Hochschulsystems im Laufe des letzten Jahrzehnts deutlich gestiegen. (…) Dennoch haben sich die aus Grundmitteln zur Verfügung stehenden Mittel der Hochschulen je Studierenden während der Laufzeit des Hochschulpakts weiter verringert“, und welche Schlüsse sollten aus Sicht der Bundesregierung daraus für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 gezogen werden, auch vor dem Hintergrund, dass der Bund im Rahmen der institutionellen Gemeinschaftsfinanzierung eine dauerhafte Mitverantwortung für den Bereich von Lehre und Studium übernommen hat?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Wissenschaftsrats: „Aufgrund der im Rahmen des Hochschulpakts befristeten und jährlich schwankenden Mittelzuweisungen wurden an den Hochschulen vor allem befristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen“, und welche Schlüsse sollten aus Sicht der Bundesregierung daraus für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 gezogen werden?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Wissenschaftsrats: „Ein angemessenes quantitatives Verhältnis von Professuren zu Studierenden ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung für eine hohe Qualität von Studienangeboten und -bedingungen. (…) Anstrengungen zur Qualitätsentwicklung müssen daher mit einer Verbesserung der Betreuungsrelationen beginnen“, und welche Schlüsse sollten aus Sicht der Bundesregierung daraus für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 gezogen werden?
Wie viele Professuren müssten nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit geschaffen werden, um das Niveau der Schweizer Richtwerte zu erreichen, wonach die Zahl der Professuren an Universitäten differenziert nach Fächergruppen um 10 Prozent bis 33 Prozent erhöht werden müsste?
Welche Kosten neben der Besoldung entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn Betreuungsrelationen durch zusätzliche Professuren verbessert werden, z. B. für zusätzliche Flächen- und Ausstattungsbedarfe für Lehre und Forschung (bitte nach Fächergruppen aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Prüfbitte des Wissenschaftsrats, „eine dynamische Finanzierungskomponente zu prüfen, wie er sie bereits zur kontinuierlichen Anpassung der Grundfinanzierung von Hochschulen vorgeschlagen hat. (…) Durch den Pakt für Forschung und Innovation ist dem außeruniversitären Forschungsbereich ein kontinuierlicher jährlicher Budgetaufwuchs von mindestens 3 Prozent garantiert. Mit einem ebenso regelmäßigen und verlässlichen Aufwuchs der Mittel für die Hochschulbildung sollte darauf hingewirkt werden, dass die Budgetentwicklung der Hochschulen dem Aufgabenzuwachs folgt und sich die Hochschulen in gleicher Weise positiv entwickeln können wie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen“?
Wie und bis wann erfolgt andernfalls die Prüfung?
Sind aus Sicht der Bundesregierung perspektivisch von Bund und Ländern die Mittelaufwüchse bei Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen in Gleichklang zu bringen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen?
Welche Vor- und Nachteile hätte es aus Sicht der Bundesregierung, die Zahl aller Studienanfängerinnen und Studienanfänger als einen kapazitätsbezogenen Parameter einzubeziehen?
Welche Vor- und Nachteile hätte es aus Sicht der Bundesregierung, die Zahl aller Studierenden als einen kapazitätsbezogenen Parameter einzubeziehen?
Welche Vor- und Nachteile hätte es aus Sicht der Bundesregierung, die Zahl aller Studierenden in der Regelstudienzeit plus zwei Semester als einen kapazitätsbezogenen Parameter einzubeziehen?
Hält die Bundesregierung andere bzw. weitere kapazitätsbezogene Parameter, die nicht im Positionspapier des Wissenschaftsrats genannt sind, für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 für sinnvoll?
Welcher bzw. welche der kapazitätsbezogenen Parameter ist bzw. sind aus Sicht der Bundesregierung nach Abwägung der Vor- und Nachteile für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 besonders geeignet?
Welche Vor- und Nachteile hätte es aus Sicht der Bundesregierung, die Zahl der Studienabschlüsse als einen qualitätsbezogenen Parameter zu bestimmen?
Welche Vor- und Nachteile hätte es aus Sicht der Bundesregierung, die Sicherung des Anspruchsniveaus von Studienabschlüssen (z. B. durch Notenspiegel oder Absolventenbefragungen) als einen qualitätsbezogenen Parameter zu bestimmen?
Welche Vor- und Nachteile hätte es aus Sicht der Bundesregierung, die Zahl der Professuren als einen qualitätsbezogenen Parameter zu bestimmen?
Welche Vor- und Nachteile hätte es aus Sicht der Bundesregierung, die Bewertung von Lehr- und Studienqualität als einen qualitätsbezogenen Parameter zu bestimmen?
Hält die Bundesregierung andere bzw. weitere qualitätsbezogene Parameter, die nicht im Positionspapier des Wissenschaftsrats genannt sind, für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 für sinnvoll?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung inter- und transdisziplinär ausgerichteter Lehre bei, und welche Rolle kann diese als qualitätsbezogener Parameter aus Sicht der Bundesregierung bei der Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 einnehmen?
Wie viele, welcher bzw. welche der diskutierten qualitätsbezogenen Parameter sind aus Sicht der Bundesregierung nach Abwägung der Vor- und Nachteile für die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 besonders geeignet?
Welche qualitätsbezogenen Parameter und Finanzierungsmodi aus anderen Hochschulsystemen mit hohem Fokus auf Lehrqualität (z. B. Niederlande und Schweden) sind der Bundesregierung bekannt, und welche hält sie für geeignet beziehungsweise ungeeignet, um auf das deutsche Hochschulsystem übertragen zu werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung das Risiko, dass zur Ermittlung der qualitätsbezogenen Parameter ein immenser administrativer und finanzieller Aufwand für Kalkulation, Berichterstellung und Monitoring sowohl bei den Hochschulen als auch bei Bund und Ländern betrieben werden muss?
Im welchem Verhältnis sollen aus Sicht der Bundesregierung die kapazitätsbezogenen Parameter zu den qualitätsbezogenen stehen?
Wie viele unterschiedliche Parameter hält die Bundesregierung für sinnvoll?
Inwiefern passt aus Sicht der Bundesregierung die mögliche Einführung qualitätsbezogener Parameter bei der Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 zu der Aussage aus dem Positionspapier des Wissenschaftsrats, „Künftige Regelungen sollten beachten, dass die hochschulpolitischen und länderübergreifenden Ziele des Programms – Kapazitätserhalt und Qualitätssteigerung – nicht in ein Gegensatz- oder Konkurrenzverhältnis geraten“?
Wie entkräftet die Bundesregierung die Analyse der Hochschulrektorenkonferenz: „Die vorgeschlagenen Parameter sind mit Blick auf die Qualität der Lehre gerade nicht zweckdienlich. Zudem erzeugt ihr Mix Unstimmigkeiten, weil die vorgeschlagenen Kriterien auf verschiedenen Zeitachsen liegen und zum Teil stark schwankungsanfällig sind. Dies würde wieder zu mangelnder Planungssicherheit in den Hochschulen führen und damit gerade einer Verstetigung der bislang vorgehaltenen Kapazitäten entgegenwirken.“?
Wie kann sichergestellt werden, dass die Umstellung auf einen anderen Finanzierungsmechanismus nicht zu Verwerfungen in den Budgets der Hochschulen führt, die deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigen?
Welche anderen Verteilmechanismen, die mehr struktur- bzw. regionalpolitischen Logiken folgen (Königsteiner Schlüssel o. Ä.), bieten sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Neuauflage des Hochschulpakts an?
Verfolgt die Bundesregierung bei der Erarbeitung ihrer Verhandlungsposition das Ziel, dass es für kein Land eine Benachteiligung gegenüber den bisherigen Mittelzuweisungen geben sollte?
Wenn ja, wie?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einbeziehung von Hochschulen in privater Trägerschaft bei der Berechnung und Zuweisung von Mitteln?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einbeziehung von Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft bei der Berechnung und Zuweisung von Mitteln?
Sieht die Bundesregierung sachliche Gründe für eine Verknüpfung der Verhandlungen bezüglich Pakt für Forschung und Innovation und Hochschulpakt?
Welche finanziellen Planungen bestehen im Hinblick auf die Mittelzuweisungen für die Programmpauschale ab 2021, und wie bilden diese sich in der Finanzierungsliste ab?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über die Diskussion über die Neuauflage des Hochschulpakts zu informieren und einzubeziehen?